Architectural, engineering and planning services (Германия - Тендер #46470351) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: DB Netz AG (Bukr 16) Номер конкурса: 46470351 Дата публикации: 27-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Germany-Frankfurt-on-Main: Architectural, engineering and planning services
2023/S 186-581524
Modification notice
Modification of a contract/concession during its term
Section I: Contracting authority/entity
Section II: Object
Bf München - Pasing, Planungsleistung für den Neubau eines Fernbahnsteiges
Im Rahmen des Projekts "Halbstundentakt Pasing" erforderliche Planungsleistung für den Neubau eines Fernbahnsteiges (Nordbahnsteig) im Bf. München-Pasing
LP 1-2:
- Objektplanung + TWP Ingenieurbauwerke
- Objektplanung + TWP Verkehrsanlage
- Fachplanung Leit- uns Sicherungstechnik
- Fachplanung Oberleitung/Weichenheizung
- Bauphasenplanung
Section IV: Procedure
Section V: Award of contract/concession
Bf München - Pasing, Planungsleistung für den Neubau eines Fernbahnsteiges
Section VI: Complementary information
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Section VII: Modifications to the contract/concession
München
Im Rahmen des Projekts "Halbstundentakt Pasing" erforderliche Planungsleistung für den Neubau eines Fernbahnsteiges (Nordbahnsteig) im Bf. München-Pasing
LP 1-2:
- Objektplanung + TWP Ingenieurbauwerke
- Objektplanung + TWP Verkehrsanlage
- Fachplanung Leit- uns Sicherungstechnik
- Fachplanung Oberleitung/Weichenheizung
- Bauphasenplanung
Entfall der Lichtöffnungen über den beiden Personenunterführungen. LÄ10
Die bisher ausgestellte Entwurfsplanung muss aufgrund der Entscheidung des Entfalls der Lichtöffnungen überarbeitet
werden. Die Änderungen können anhand der bestehenden Planung durchgeführt und koordiniert werden. Ein Wechsel des AN
würde zusätzliche Kosten verursachen durch eine Zeitverzögerung für die Erarbeitung der umfangreichen Kenntnisse und der
Neuerstellung der Planung.
Durch die Beauftragung an einen neues Planungsbüro könnten die Einheitlichkeit und Kontinuität der Planungsleistungen nicht
mehr gewährleistet werden. Etwaige Mängel in der Planung könnten nicht mehr eindeutig einem AN zugewiesen werden.