Construction work (оригинал извещения) (Германия - Тендер #46470157) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: SWK MOBIL GmbH Номер конкурса: 46470157 Дата публикации: 27-09-2023 Сумма контракта: 726 049 857 (Российский рубль) Цена оригинальная: 12 300 000 (Евро) Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Uerdinger Straße Gleisbau
Referenznummer der Bekanntmachung: 2051/1020Leistungsumfang:
Los 1 Tief- und Gleisbauarbeiten
Los 2 Lieferung von Gleisbaumaterial
Los 3 Fahrleitungsbau
Tief- und Gleisbauarbeiten
Los-Nr.: 1SWK MOBIL GmbH St. Töniser Str. 124 47804 Krefeld
Leistungsumfang:
Gleisbau:
Gleisrückbau 3.200 m
Rillengleis im Dresdner Oberbau 3.200 m
Schienenverbindungsschweißungen 118 Stück
Weicheneinbau (Bauprovisorium) 1 Stück
Haltestellenumbau:
Barrierefreier Ausbau Haltestellen 4 Stück
Straßenbau:
Asphalt Arbeiten 16.400,00m²
Gleisbaumaterial
Los-Nr.: 2SWK MOBIL GmbH St. Töniser Str. 124 47804 Krefeld
Rillenschiene Profil 59R2 R200 6.400,00 m
Elastische Lagerung 59R2
Spannbetonschwellen inkl. Befestigung 4.270,00 Stück
Gleisentwässerungskästen 76 Stück
Manschetten für bauseitige Schweißstöße 430,00 Stück
Fahrleitungsbau
Los-Nr.: 3SWK MOBIL GmbH St. Töniser Str. 124 47804 Krefeld
Leistungsumfang:
Oberleitungsarbeiten:
Rückbau Maste 69 Stück
Rückbau Fahrdraht 3.700 m
Neubau Maste 69 Stück
Fahrdraht 3.700 m
Streckentrenner 6 Stück
Rückfragen können bis zum 23.10.2023 über die Plattform gestellt werden.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYDVD968
Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.
Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden.
Wird die Information per Fax auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendert6age. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Enthalten die Verdingungsunterlagen und / oder die den Bietern mitgeteilten übergebenen und zugänglich
gemachten Unterlagen oder sonstige Informationen Unklarheiten, Fehler oder verstoßen gegen geltendes
Recht, so hat der Bieter den AG unverzüglich, spätestens jedoch mit Angebotsabgabe, schriftlich oder per
Telefax beim Ansprechpartner gem. Ziffer 1.5 darauf hinzuweisen.
Diese Hinweispflicht gilt entsprechend, wenn der Bieter - gleichgültig zu welchem Zeitpunkt - Fehler in den
jeweiligen Vergabeunterlagen oder in der Abwicklung des Vergabeverfahrens erkennen oder zu erkennen
glaubt.
Rügt ein Bieter einen Vergabeverstoß, eine Unklarheit oder eine aufklärungsbedürftige Tatsache nicht, kann er sich auf eine Unklarheit, einen Fehler oder die Verstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken zu übernehmen und in sein Angebot einzukalkulieren.
Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.
Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden.
Wird die Information per Fax auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendert6age. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Enthalten die Verdingungsunterlagen und / oder die den Bietern mitgeteilten übergebenen und zugänglich
gemachten Unterlagen oder sonstige Informationen Unklarheiten, Fehler oder verstoßen gegen geltendes
Recht, so hat der Bieter den AG unverzüglich, spätestens jedoch mit Angebotsabgabe, schriftlich oder per
Telefax beim Ansprechpartner gem. Ziffer 1.5 darauf hinzuweisen.
Diese Hinweispflicht gilt entsprechend, wenn der Bieter - gleichgültig zu welchem Zeitpunkt - Fehler in den
jeweiligen Vergabeunterlagen oder in der Abwicklung des Vergabeverfahrens erkennen oder zu erkennen
glaubt.
Rügt ein Bieter einen Vergabeverstoß, eine Unklarheit oder eine aufklärungsbedürftige Tatsache nicht, kann er sich auf eine Unklarheit, einen Fehler oder die Verstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken zu übernehmen und in sein Angebot einzukalkulieren.