Ventilation installation work (Германия - Тендер #46469952) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Kommunalunternehmen Bezirkskliniken Mittelfranken Номер конкурса: 46469952 Дата публикации: 27-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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415 – BKA_PSOTreu – Neubau einer Fachklinik für Psychosomatik in Treuchtlingen Gewerk: 3020-001 Lüftung
Gewerk: 3020-001 Lüftung
91757 Treuchtlingen
7 St Lüftungsgeräte 2.000 – 16.500 m³/h
6.000 m² verzinkter Lüftungskanal
650 m² Lüftungskanal Edelstahl
2.000 m Spiralfalzrohr DN 80 – 250
120 St Brandschutzklappen
250 St Volumenstromregler
800 St Luftauslässe
500 St Kulissenschalldämpfer und Rohrschalldämpfer
205 m² Küchenlüftungsdecke
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=278820
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Nur Befugte des Auftraggebers
Nur Befugte des Auftraggebers
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist
ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist
ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Kommunalunternehmen Bezirkskliniken Mittelfranken