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Refuse and waste related services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #46469741)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: GML – Gemeinschafts-Müllheizkraftwerk Ludwigshafen GmbH
Номер конкурса: 46469741
Дата публикации: 27-09-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023092220231106 11:00OtherContract noticeServicesOpen procedureEuropean UnionSubmission for all lotsLowest priceOther01C0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      GML – Gemeinschafts-Müllheizkraftwerk Ludwigshafen GmbH
      Bgm.-Grünzweig-Str. 87
      Ludwigshafen
      67059
      Germany
      E-Mail: Ulrich.Hahn@gml-ludwigshafen.de
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.subreport.de/E19394968
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://www.subreport.de/E19394968

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Andere: Kommunales Entsorgungsunternehmen
    5. Haupttätigkeit(en):
      Andere Tätigkeit: Abfallentsorgung
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Vergabe der Leistung zur Übernahme, Zerkleinerung und zum Transport sowie der anteiligen Verwertung von festen Abfällen aus der Sperrmüllsammlung (AVV-Nr. 20 03 07) der GML – Gemeinschafts-Müllheizkraftwerk Ludwigshafen GmbH

        Referenznummer der Bekanntmachung: 11_2023
      2. CPV-Code Hauptteil:
        90500000
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        Der Auftragnehmer soll Leistungen zur Übernahme, Zerkleinerung und zum Transport sowie der anteiligen Verwertung von festen Abfällen aus der Sperrmüllsammlung (AVV-Nr. 20 03 07) des Müllheizkraftwerks der GML – Gemeinschafts-Müllheizkraftwerk Ludwigshafen GmbH erbringen. Er hat den von den Gebietskörperschaften angelieferten beraubten Sperrmüll anzunehmen, zu zerkleinern und sachgerecht zu lagern. Zu den Leistungen des AN gehört neben dem Annehmen und Zerkleinern, insbesondere das Aufladen und der Rücktransport zum MHKW der GML in Ludwigshafen am Rhein und das Abladen an dort zugewiesener Stelle. Der Auftraggeber ist berechtigt, vom Auftragnehmer zu verlangen, dass der Auftragnehmer bestimmte (Teil-)Mengen der Lose nicht nur zerkleinert, sondern auch selbst verwertet. In diesem Fall findet keine Verwertung durch den Auftraggeber im MHWK statt.

        Der Auftraggeber schreibt den Auftrag in sieben Losen aus: Sperrmüll der Stadt Ludwigshafen am Rhein (Los 1), der Stadt Frankenthal (Pfalz) (Los 2), der Stadt Speyer (Los 3), der Stadt Neustadt an der Weinstraße (Los 4), des Rhein-Pfalz-Kreises (Los 5), des Landkreises Bad Dürkheim (Los 6) und des Landkreises Alzey-Worms (Los 7).

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        alle Lose
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Sperrmüll Stadt Ludwigshafen am Rhein

        Los-Nr.: 1
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):
        90500000
      3. Erfüllungsort:
      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Der Auftragnehmer soll Leistungen zur Übernahme, Zerkleinerung und zum Transport sowie der anteiligen Verwertung von festen Abfällen aus der Sperrmüllsammlung (AVV-Nr. 20 03 07) des Müllheizkraftwerks der GML – Gemeinschafts-Müllheizkraftwerk Ludwigshafen GmbH erbringen. Er hat den von den Gebietskörperschaften angelieferten beraubten Sperrmüll anzunehmen, zu zerkleinern und sachgerecht zu lagern. Zu den Leistungen des AN gehört neben dem Annehmen und Zerkleinern, insbesondere das Aufladen und der Rücktransport zum MHKW der GML in Ludwigshafen am Rhein und das Abladen an dort zugewiesener Stelle. Der Auftraggeber ist berechtigt, vom Auftragnehmer zu verlangen, dass der Auftragnehmer bestimmte (Teil-)Mengen der Lose nicht nur zerkleinert, sondern auch selbst verwertet. In diesem Fall findet keine Verwertung durch den Auftraggeber im MHWK statt.

      5. Zuschlagskriterien:
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:
        Laufzeit in Monaten: 120
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:
      14. Bezeichnung des Auftrags:

        Sperrmüll Stadt Frankenthal (Pfalz)

        Los-Nr.: 2
      15. Weitere(r) CPV-Code(s):
        90500000
      16. Erfüllungsort:
      17. Beschreibung der Beschaffung:

        Der Auftragnehmer soll Leistungen zur Übernahme, Zerkleinerung und zum Transport sowie der anteiligen Verwertung von festen Abfällen aus der Sperrmüllsammlung (AVV-Nr. 20 03 07) des Müllheizkraftwerks der GML – Gemeinschafts-Müllheizkraftwerk Ludwigshafen GmbH erbringen. Er hat den von den Gebietskörperschaften angelieferten beraubten Sperrmüll anzunehmen, zu zerkleinern und sachgerecht zu lagern. Zu den Leistungen des AN gehört neben dem Annehmen und Zerkleinern, insbesondere das Aufladen und der Rücktransport zum MHKW der GML in Ludwigshafen am Rhein und das Abladen an dort zugewiesener Stelle. Der Auftraggeber ist berechtigt, vom Auftragnehmer zu verlangen, dass der Auftragnehmer bestimmte (Teil-)Mengen der Lose nicht nur zerkleinert, sondern auch selbst verwertet. In diesem Fall findet keine Verwertung durch den Auftraggeber im MHWK statt.

      18. Zuschlagskriterien:
      19. Geschätzter Wert:

      20. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:
        Laufzeit in Monaten: 120
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      21. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      22. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      23. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      24. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      25. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      26. Zusätzliche Angaben:
      27. Bezeichnung des Auftrags:

        Sperrmüll Stadt Speyer

        Los-Nr.: 3
      28. Weitere(r) CPV-Code(s):
        90500000
      29. Erfüllungsort:
      30. Beschreibung der Beschaffung:

        Der Auftragnehmer soll Leistungen zur Übernahme, Zerkleinerung und zum Transport sowie der anteiligen Verwertung von festen Abfällen aus der Sperrmüllsammlung (AVV-Nr. 20 03 07) des Müllheizkraftwerks der GML – Gemeinschafts-Müllheizkraftwerk Ludwigshafen GmbH erbringen. Er hat den von den Gebietskörperschaften angelieferten beraubten Sperrmüll anzunehmen, zu zerkleinern und sachgerecht zu lagern. Zu den Leistungen des AN gehört neben dem Annehmen und Zerkleinern, insbesondere das Aufladen und der Rücktransport zum MHKW der GML in Ludwigshafen am Rhein und das Abladen an dort zugewiesener Stelle. Der Auftraggeber ist berechtigt, vom Auftragnehmer zu verlangen, dass der Auftragnehmer bestimmte (Teil-)Mengen der Lose nicht nur zerkleinert, sondern auch selbst verwertet. In diesem Fall findet keine Verwertung durch den Auftraggeber im MHWK statt.

      31. Zuschlagskriterien:
      32. Geschätzter Wert:

      33. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:
        Laufzeit in Monaten: 120
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      34. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      35. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      36. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      37. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      38. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      39. Zusätzliche Angaben:
      40. Bezeichnung des Auftrags:

        Sperrmüll Stadt Neustadt an der Weinstraße

        Los-Nr.: 4
      41. Weitere(r) CPV-Code(s):
        90500000
      42. Erfüllungsort:
      43. Beschreibung der Beschaffung:

        Der Auftragnehmer soll Leistungen zur Übernahme, Zerkleinerung und zum Transport sowie der anteiligen Verwertung von festen Abfällen aus der Sperrmüllsammlung (AVV-Nr. 20 03 07) des Müllheizkraftwerks der GML – Gemeinschafts-Müllheizkraftwerk Ludwigshafen GmbH erbringen. Er hat den von den Gebietskörperschaften angelieferten beraubten Sperrmüll anzunehmen, zu zerkleinern und sachgerecht zu lagern. Zu den Leistungen des AN gehört neben dem Annehmen und Zerkleinern, insbesondere das Aufladen und der Rücktransport zum MHKW der GML in Ludwigshafen am Rhein und das Abladen an dort zugewiesener Stelle. Der Auftraggeber ist berechtigt, vom Auftragnehmer zu verlangen, dass der Auftragnehmer bestimmte (Teil-)Mengen der Lose nicht nur zerkleinert, sondern auch selbst verwertet. In diesem Fall findet keine Verwertung durch den Auftraggeber im MHWK statt.

      44. Zuschlagskriterien:
      45. Geschätzter Wert:

      46. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:
        Laufzeit in Monaten: 120
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      47. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      48. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      49. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      50. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      51. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      52. Zusätzliche Angaben:
      53. Bezeichnung des Auftrags:

        Sperrmüll Rhein-Pfalz-Kreis

        Los-Nr.: 5
      54. Weitere(r) CPV-Code(s):
        90500000
      55. Erfüllungsort:
      56. Beschreibung der Beschaffung:

        Der Auftragnehmer soll Leistungen zur Übernahme, Zerkleinerung und zum Transport sowie der anteiligen Verwertung von festen Abfällen aus der Sperrmüllsammlung (AVV-Nr. 20 03 07) des Müllheizkraftwerks der GML – Gemeinschafts-Müllheizkraftwerk Ludwigshafen GmbH erbringen. Er hat den von den Gebietskörperschaften angelieferten beraubten Sperrmüll anzunehmen, zu zerkleinern und sachgerecht zu lagern. Zu den Leistungen des AN gehört neben dem Annehmen und Zerkleinern, insbesondere das Aufladen und der Rücktransport zum MHKW der GML in Ludwigshafen am Rhein und das Abladen an dort zugewiesener Stelle. Der Auftraggeber ist berechtigt, vom Auftragnehmer zu verlangen, dass der Auftragnehmer bestimmte (Teil-)Mengen der Lose nicht nur zerkleinert, sondern auch selbst verwertet. In diesem Fall findet keine Verwertung durch den Auftraggeber im MHWK statt.

      57. Zuschlagskriterien:
      58. Geschätzter Wert:

      59. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:
        Laufzeit in Monaten: 120
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      60. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      61. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      62. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      63. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      64. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      65. Zusätzliche Angaben:
      66. Bezeichnung des Auftrags:

        Sperrmüll Landkreis Bad Dürkheim

        Los-Nr.: 6
      67. Weitere(r) CPV-Code(s):
        90500000
      68. Erfüllungsort:
      69. Beschreibung der Beschaffung:

        Der Auftragnehmer soll Leistungen zur Übernahme, Zerkleinerung und zum Transport sowie der anteiligen Verwertung von festen Abfällen aus der Sperrmüllsammlung (AVV-Nr. 20 03 07) des Müllheizkraftwerks der GML – Gemeinschafts-Müllheizkraftwerk Ludwigshafen GmbH erbringen. Er hat den von den Gebietskörperschaften angelieferten beraubten Sperrmüll anzunehmen, zu zerkleinern und sachgerecht zu lagern. Zu den Leistungen des AN gehört neben dem Annehmen und Zerkleinern, insbesondere das Aufladen und der Rücktransport zum MHKW der GML in Ludwigshafen am Rhein und das Abladen an dort zugewiesener Stelle. Der Auftraggeber ist berechtigt, vom Auftragnehmer zu verlangen, dass der Auftragnehmer bestimmte (Teil-)Mengen der Lose nicht nur zerkleinert, sondern auch selbst verwertet. In diesem Fall findet keine Verwertung durch den Auftraggeber im MHWK statt.

      70. Zuschlagskriterien:
      71. Geschätzter Wert:

      72. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:
        Laufzeit in Monaten: 120
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      73. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      74. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      75. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      76. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      77. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      78. Zusätzliche Angaben:
      79. Bezeichnung des Auftrags:

        Sperrmüll Landkreis Alzey-Worms

        Los-Nr.: 7
      80. Weitere(r) CPV-Code(s):
        90500000
      81. Erfüllungsort:
      82. Beschreibung der Beschaffung:

        Der Auftragnehmer soll Leistungen zur Übernahme, Zerkleinerung und zum Transport sowie der anteiligen Verwertung von festen Abfällen aus der Sperrmüllsammlung (AVV-Nr. 20 03 07) des Müllheizkraftwerks der GML – Gemeinschafts-Müllheizkraftwerk Ludwigshafen GmbH erbringen. Er hat den von den Gebietskörperschaften angelieferten beraubten Sperrmüll anzunehmen, zu zerkleinern und sachgerecht zu lagern. Zu den Leistungen des AN gehört neben dem Annehmen und Zerkleinern, insbesondere das Aufladen und der Rücktransport zum MHKW der GML in Ludwigshafen am Rhein und das Abladen an dort zugewiesener Stelle. Der Auftraggeber ist berechtigt, vom Auftragnehmer zu verlangen, dass der Auftragnehmer bestimmte (Teil-)Mengen der Lose nicht nur zerkleinert, sondern auch selbst verwertet. In diesem Fall findet keine Verwertung durch den Auftraggeber im MHWK statt.

      83. Zuschlagskriterien:
      84. Geschätzter Wert:

      85. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:
        Laufzeit in Monaten: 120
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      86. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      87. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      88. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      89. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      90. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      91. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        Die nachfolgenden Ausführungen gelten für alle Lose.

        - Nichtvorliegen von Ausschlussgründen

        Hinsichtlich des Bieters dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, einschließlich § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 19 MiLoG, § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG. Nachweis: verbindliche Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.

        - Erklärung nach § 4 Abs. 1 LTTG RLP bzw. § 4 Abs. 2 LTTG RLP

        Der Auftraggeber vergibt den Auftrag nur an Bieter, die ihren Beschäftigten das im LTTG RLP festgesetzte Mindestentgelt bezahlen und sich tariftreu verhalten. Nachweis: Erklärungen nach § 4 Abs. 1 LTTG RLP bzw. § 4 Abs. 2 LTTG RLP.

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Die nachfolgenden Ausführungen gelten für alle Lose.

        - Mindestanforderung „Versicherungsschutz“

        Der AN stellt sicher, dass er und seine Nachunternehmer über eine dem Auftragsrisiko angemessene Betriebshaftpflichtversicherung, eine dem Auftragsrisiko angemessene Umwelthaftpflichtversicherung und eine dem Auf-tragsrisiko angemessene Kraftfahrthaftpflichtversicherung verfügen. Der Deckungsumfang muss den deutschen allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB) entsprechen. Die Deckungssummen müssen mindestens in Höhe der branchenüblichen Beträge verfügbar sein. Nachweis: Eigenerklärung im Angebotsschreiben.

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Die nachfolgenden Ausführungen gelten für alle Lose.

        - Mindestanforderung „Entsorgungsfachbetriebszertifizierung“ oder gleichwertig

        Der Bieter muss als Entsorgungsfachbetrieb gem. EfbV oder gleichwertig zertifiziert sein. Nachweis: mit Angebotsabgabe ist ein gültiges EfB-Zertifikat (oder Gleichwertiges) vorzulegen, das für die Leistungserbringung relevant ist.

        - Mindestanforderung „ausreichende Zahl von Fahrzeugen, die die Euro-VI-Norm erfüllen“

        Für alle im Rahmen der Vertragsdurchführung erforderlichen Transporte des zerkleinerten Sperrmülls über die Straße müssen Fahrzeuge eingesetzt werden, die mindestens die Euro-VI-Norm erfüllen. Daher muss ein Bieter spätestens zum Zeitpunkt der Auftragsdurchführung über eine für die zuverlässige Vertragserfüllung ausreichende Zahl von Fahrzeugen verfügen, die die Euro-VI-Norm erfüllen. Nachweis: Beschreibung der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge mit den Angaben auf dem Formblatt „Transport“.

        - Mindestanforderung „ordnungsgemäß beschäftigtes Fahrpersonal“

        Der Bieter darf nur ordnungsgemäß beschäftigtes Fahrpersonal im Sinne von § 7b GüKG einsetzen. Sofern der Bieter Nachunternehmer mit den Transportleistungen beauftragt, muss er sicherstellen, dass der Nachunternehmer seinerseits die Vorgaben des § 7b GüKG einhält. Nachweis: Abgabe der auf dem Formblatt „Transport“ enthaltenen Verpflichtungserklärung.

        - Mindestanforderung „ordnungsgemäße und genehmigte Annahmestätte(n) sowie Zerkleinerungs- und Zwischenlagerstätte(n)“

        Die Annahmestätte(n) muss/müssen folgende Parameter und Anforderungen erfüllen: Größe der Fläche mind. 40 m lang und 25 m breit; Befestigung der Fläche mind. Pflaster (natur oder Beton), Asphalt, befahrbare Platten, mineralisch gebundene Oberflächenbefestigungen (z.B. Schotter, Sand) sind nicht zugelassen; Nutzbarkeit für Pressmüllfahrzeuge, GAB/ ASK Container, Pressen und Walking-Floor der Gebietskörperschaften. Die Entfernung (Luftlinie) zwischen dem geographischen Mittelpunkt der jeweiligen Gebietskörperschaft (vgl. die nachfolgend genannten Gauß-Krüger Koordinaten der jeweiligen Gebietskörperschaft) und dem geographischen Mittelpunkt der vom AN je Los in Aussicht genommenen Annahmestätte darf nicht größer sein als die nachfolgend für die jeweilige Gebietskörperschaft angegebene Kilometer-Entfernung (Luftlinie): Stadt Ludwigshafen/R. (49.4816; 8.3960) 15km Entf. z. MHKW; Stadt Frankenthal (49.5336; 8.3576) 20km Entf. z. MHKW; Stadt Speyer (49.3301; 8.4344) 18km Entf. z. MHKW; Stadt Neustadt adW (49.3506; 8.1760) 24km Entf. z. MHKW; Rhein-Pfalz-Kreis (49.4167; 8.3604) 10km Entf. z. MHKW; LK Bad Dürkheim (49.4529; 8.1103) 24km Entf. z. MHKW; LK Alzey-Worms (49.7597; 8.1573) 37km Entf. z. MHKW. Die vom AN je Los in Aussicht genommene Annahmestätte muss so liegen, dass die anliefernde Gebietskörperschaft bei der Anfahrt den Rhein nicht überqueren muss.

        Die temporäre Zwischenlagerungsstätte(n) muss/müssen folgende Parameter und Anforderungen erfüllen: Kapazität für Anlieferunterbrechung von bis zu 2 Wochen.

        Alle vom Bieter in Aussicht genommenen Standorte der Annahme-, Zerkleinerungs-, bzw. Zwischenlagerstätten folgenden Anforderungen genügen: zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe müssen alle für den Betrieb der Anlagen erforderlichen behördlichen Genehmigungen (insbesondere bestandskräftige immissionsschutzrechtliche Genehmigung) für feste Abfälle für die Abfallschlüsselnummer 20 03 07 vorliegen; der Bieter muss für die Anlagen oder – sofern eine der Anlagen noch nicht in Betrieb ist – für eine vergleichbare Anlage als Entsorgungsfachbetrieb oder gleichwertig zertifiziert sein.

        Nachweis: Beschreibung der Annahmestätte(n) mit den Angaben auf dem Formblatt „genehmigte Annahme“; Beschreibung der „Zerkleinerungsstätte(n)“ mit den Angaben auf dem Formblatt „genehmigte Zerkleinerungsstätte“; Beschreibung der temporären Zwischenlagerstätte(n) mit den Angaben auf dem Formblatt „genehmigte Zwischenlagerstätte(n)“; Übermitlung bestandskräftiger BImSchG-Genehmigungsbescheide sämtlicher Annahme-, Zerkleinerungs- und temporären Zwischenlagerstätte(n) (Abfallschlüsselnummer 20 03 07); Übermittlung EfB-Zertifikat für sämtliche Annahme-, Zerkleinerungs- und temporären Zwischenlagerstätte(n), das die betreffende Tätigkeit umfasst.

        - Mindestanforderung „Verwertung“

        Die Leistungsbeschreibung sieht vor, dass der AG berechtigt ist, vom AN zu verlangen, dass der AN bestimmte (Teil-)Mengen der Lose nicht nur zerkleinert, sondern auch selbst verwertet. Der AN ist zur endgültigen und ordnungsgemäßen Entsorgung verpflichtet. Nachweis: Beschreibung der Verwertungsstätte(n) mit den Angaben auf dem Formblatt „Verwertung“.

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-11-06
      Ortszeit: 11:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-12-31
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-11-06
      Ortszeit: 11:00
  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
    3. Zusätzliche Angaben
    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
        Stiftsstraße 9
        Mainz
        55116
        Germany
        Kontaktstelle(n): 55116
        Telefon: +49 6131162234
        E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
        Fax: +49 6131162113
        Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/ministerium/zugeordnete-institutionen-1/vergabekammer/
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:

        - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;

        - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

        - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

        - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:

        - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;

        - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

        - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

        - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.


    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-09-22

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