Woodwork (оригинал извещения) (Германия - Тендер #46469711) | ||
| ||
| Для перевода текста тендера на нужный язык воспользуйтесь приложением: | ||
Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadt Erkrath, Fachbereich 30 - Zentrale Vergabestelle Номер конкурса: 46469711 Дата публикации: 27-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
||
Campus Sandheide: Zimmer- und Holzbauarbeiten, Holzkonstruktion
Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-09-18#160Zimmer- und Holzbauarbeiten, Holzkonstruktion
40699 Erkrath
Durch den Fachbereich Immobilienmanagement Neubau der Stadt Erkrath und durch das Amt
23 für Hoch- und Tiefbau des Kreises Mettmann wird im Stadtteil Hochdahl gemeinsam der
Neubau zweier Schulen samt weiterer Gebäude und den dazugehörigen Außenflächen für den
Schul- und Quartiersbedarf geplant. Das Bauprojekt besteht aus einer dreizügigen
Grundschule (zwei Gebäuden GS 1, GS 2), einem Gemeinschaftshaus (GH), einer Förderschule
(zwei Gebäude FZ 1 und FZ 2), einer Zweifachsporthalle sowie den dazugehörigen Schulhöfen, Stellplätzen und einem Außenbereich (Campuspfad), der der Öffentlichkeit zur Verfügung
stehen wird.
Diese Ausschreibung "Holzkonstruktion" bezieht sich auf die beiden Gebäude GS 1 und GS 2
Einzureichende Unterlagen:
- 521 Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Bescheinigung, dass keine Rückstände an öffentlichen Abgaben (Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamts), Krankenkassenbeiträgen u. Berufsgenossenschaftsbeiträgen bestehen (jeweils nicht älter als 6 Monate) (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen)
- Nachweis über die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes (nicht älter als 6 Monate) (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen)
Einzureichende Unterlagen:
- Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren für mit der zu vergebenden Leistung vergleichbare Leistungen, unter Einschluss des Anteils der bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Nachweis einer entsprechenden aktuellen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen)
Einzureichende Unterlagen:
- Eigenerklärung über das für die Leitung und Aufsicht vorgesehene technische Personal (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Eigenerklärung über die Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzen) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Eigenerklärung über die dem Unternehmen für die Ausführung der zu vergebenden Leistung zur Verfügung stehende technische Ausrüstung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
40699 Erkrath, Bahnstraße 16, Fachbereich 30
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:Bieter sind nicht zugelassen.
Bieter sind nicht zugelassen.
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Vergabekammer Rheinland