Ticket-issuing machines (оригинал извещения) (Германия - Тендер #46469550) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Land Berlin vertr. durch BA Mitte von Berlin Номер конкурса: 46469550 Дата публикации: 27-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Ersatzbeschaffung von Parkscheinautomaten
Referenznummer der Bekanntmachung: LuD_2023_Ord5_01Lieferung und Aufbau von Parkscheinautomaten der Klassifizierungsklasse 4 (VdS 3546 oder vergleichbar). Ausstattung der Parkscheinautomaten u.a. mit LED-Farbbildschirm mit Touchsteuerung, QR-Code-Scanner, Thermodrucker, elektronischem Münzprüfer und elektronischer Münzschlitzsperre, Kartenleser und Antenne für kontaktlose und kontaktbehaftete Zahlungen mittels Kreditkarte, Smartphone etc., Debitkarte, Guthabenkarten sowie Pin-Pad
Berlin Mitte
Lieferung und Aufbau von Parkscheinautomaten der Klassifizierungsklasse 4 (VdS 3546 oder vergleichbar). Ausstattung der Parkscheinautomaten u.a. mit LED-Farbbildschirm mit Touchsteuerung, QR-Code-Scanner, Thermodrucker, elektronischem Münzprüfer und elektronischer Münzschlitzsperre, Kartenleser und Antenne für kontaktlose und kontaktbehaftete Zahlungen mittels Kreditkarte, Smartphone etc., Debitkarte, Guthabenkarten sowie Pin-Pad
Optionale Lieferung vom 01.01.2025 bis zum 30.09.2026 (betriebsbereite Übergabe inkl. Montage), kann der Auftraggeber ein zusätzliches Kontingent von bis zu 500 PSA mit identischen Ausstattungsmerkmalen inkl.Parkraummanagementsystem und Pfosten, Hinweisschildern und Fundamentarbeiten abfordern, ohne dass eine Verpflichtung des Auftraggebers besteht, diese zusätzlichen Parkscheinautomaten und Zubehör abfordern zu müssen.
Optionale Downloads/Uploads: bis zu 2 Downloads / Uploads pro Jahr (s. 2.13.2 LB) für einen Zeitraum von 10 Jahren
Die bestehende gesetzliche Gewährleistungsfrist ist gegenüber dem AG zu ergänzen durch ein Haltbarkeits- und Funktionsversprechen (Garantie) des AN für die zu liefernden und montierenden Parkscheinautomaten inkl. sämtlicher Einzelkomponenten.
Bei Übergabe der PSA Bereitstellung von SIM-Karten inkl. Übernahme der Verbindungsentgelte und Grundgebühren für einen Zeitraum von 5 Jahren
Ersatzbeschaffung von Parkscheinautomaten
Die bestehende gesetzliche Gewährleistungsfrist ist gegenüber dem AG zu ergänzen durch ein Haltbarkeits- und Funktionsversprechen (Garantie) des AN für die zu liefernden und montierenden Parkscheinautomaten inkl. sämtlicher Einzelkomponenten.
Bei Übergabe der PSA Bereitstellung von SIM-Karten inkl. Übernahme der Verbindungsentgelte und Grundgebühren für einen Zeitraum von 5 Jahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135GWB).
Vergabekammer des Landes Berlin