Architectural, construction, engineering and inspection services (Германия - Тендер #46469508) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Barmherzige Brüder Trier gGmbH als Rechtsträgerin des Krankenhauses der Barmherzigen Brüder Trier Номер конкурса: 46469508 Дата публикации: 27-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Intensivstation im D-Trakt (ITS), Trier, ARCH
Reference number: 2023-ITS-BBT-ARCHObjektplanung Gebäude für die Leistungsphasen 6-9 gem. § 34 HOAI, Besondere Leistungen LPH 5-9
- Fertigstellung LPH 5
- komplette Erstellung LPH 6-9
- Besondere Leistungen LPH 5-9
54292 Trier am Krankenhaus der Barmherzigen Brüder Trier
Modernisierung und Erweiterung der Intensivstation im D-Trakt (ITS) am Krankenhaus der Barmherzigen Brüder Trier
Das derzeit beauftragte Architekturbüro wird die Maßnahme nicht weiter betreuen. Die Leistungsphase 5 ist nicht ganz abgeschlossen. Als Anlagen können Sie die fertiggestellten Unterlagen der Leistungsphasen 3-5 einsehen. Die Pläne liegen als .dwg- und .pdf-Dateien sowie im Original-Format Autodesk Revit vor. Die vorhandenen Planunterlagen werden dem Bieter zur Einsicht und Bewertung digital zur Verfügung gestellt. Auf dieser Grundlage soll der Bieter auch einen Preisansatz für die Fertigstellung der LPH 5 anbieten. Im Zuge des vorhandenen Planungsprozess wurden genehmigte Planänderungswünsche des AG noch nicht in die Planung übernommen. Dies muss vom neuen Planungsbüro noch eingearbeitet werden.
Der Auftraggeber erwartet ein hohes Maß an Verständnis medizinischer Abläufe und geht von einer umfangreichen Koordination und Führung vieler Planungsbeteiligter aus. Hierzu zählen neben den Fachplanern aller technischen Gewerke und der Medizintechnik, ebenso die Nutzer, das Gebäudemanagement, der Datenschutz, die Arbeitssicherheit, die Hygiene, die Technische Abteilung, der Geschäftsbereich IT, der Strahlenschutzbeauftragte und viele weitere Beteiligte des Klinikums. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung der ein-zelnen Leistungen vor.
Der Auftragnehmer verwendet die vom Auftragsgeber vorgegebenen Formulare für Rechnungs- und Nachtragswesen. Vorausgesetzt wird auch, dass der Auftragnehmer die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Projektplattform nutzt.
Die objektiven Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern sind dem Bewerbungsbogen "Anlage 03_BBT-ITS_20230918-Bewerbungsbogen_ARCH" unter
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y786WY9 zu entnehmen.
Es soll der Nachweis erbracht werden, dass das Unternehmen des Bewerbers in einem einschlägigen Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Falls dies nicht der Fall ist, reicht eine Erläuterung aus, weshalb dies nicht möglich ist.
Erklärung, dass das Unternehmen nicht unter die EU-Sanktionen gegen Russland laut Verordnung (EU) 2022/576 d fällt.
Die objektiven Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern sind dem Bewerbungsbogen "Anlage 03_BBT-ITS_20230918-Bewerbungsbogen_ARCH" unter
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y786WY9 zu entnehmen.
Die objektiven Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern sind dem Bewerbungsbogen "Anlage 03_BBT-ITS_20230918-Bewerbungsbogen_ARCH" unter
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y786WY9 zu entnehmen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y786WY9
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsantrag nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in der Bekanntmachung und/oder im Bewerbungsbogen erkennbar sind und nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Bewerbungsfrist gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind und nicht spätestens bis zum Ablauf der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden,
d) Wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsantrag nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in der Bekanntmachung und/oder im Bewerbungsbogen erkennbar sind und nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Bewerbungsfrist gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind und nicht spätestens bis zum Ablauf der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden,
d) Wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung