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Drain-laying work (оригинал извещения) (Германия - Тендер #46469373)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt - Eigenbetrieb Bäder
Номер конкурса: 46469373
Дата публикации: 27-09-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023092220231023 14:00Regional or local authorityContract noticeWorksOpen procedureEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsLowest priceGeneral public services01A0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt - Eigenbetrieb Bäder
      Bad Nauheimer Straße 2
      Darmstadt
      64289
      Germany
      E-Mail: vergaben@proprojekt.de
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YL66WAD/documents
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt PROPROJEKT - Planungsmanagement & Projektberatung GmbH
      Hedderichstrasse 108-110
      Frankfurt am Main
      60596
      Germany
      Kontaktstelle(n): 60596
      Telefon: +49 69605011-421
      E-Mail: vergaben@proprojekt.de
      Fax: +49 69605011-444
      Internet-Adresse(n):
      Hauptadresse: www.proprojekt.de
      elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YL66WAD

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Regional- oder Kommunalbehörde
    5. Haupttätigkeit(en):
      Allgemeine öffentliche Verwaltung
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Sanierung Mühltalbad Darmstadt - Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen

        Referenznummer der Bekanntmachung: MTB-1-4-02-00
      2. CPV-Code Hauptteil:
        45332300
      3. Art des Auftrags:
        Bauauftrag
      4. Kurze Beschreibung:

        Sanierung des unter Denkmalschutz stehenden Mühltalbads in Darmstadt-Eberstadt.

        Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):
        45333000, 45332200, 45332000
      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Mühltalbad Darmstadt Eberstadt Mühltalstraße 72-80 64297 Darmstadt

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Die Wissenschaftsstadt Darmstadt, vertreten durch den Eigenbetrieb Bäder beabsichtigt die Sanierung des Mühltalbades in Darmstadt-Eberstadt. Das Projektmanagement übernimmt die Darmstädter Stadtentwicklungs GmbH & CO KG (DSE).

        Das Mühtalbad befindet sich auf städtischem Grundstück in der Mühltalstraße 72-80 am Ortsrand des Stadtteiles Darmstadt-Eberstadt. Im Süden grenzt das Grundstück an die Mühltalstraße, im Westen an die Zufahrt zum Parkplatz des Bades.

        Die Gesamtsanierung des Mühltalbades erfolgt in mehreren Etappen, beginnend mit den Baumaßnahmen zum Bademeisterhaus im Frühjahr 2023.

        Gegenstand der ausgeschriebenen Leistungen ist die Erbringung der Abbrucharbeiten und Baustelleneinrichtung für das vorgenannte Vorhaben. Im Weiteren wird auf das Leistungsverzeichnis verwiesen.

      5. Zuschlagskriterien:
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2024-03-13
        Ende: 2025-02-03
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:

        Sofern ein Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.1.2) und Ziffer III.1.3) ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe), haftet/ haften diese(s) Unternehmen im Auftragsfalle gemeinsam neben dem Auftragnehmer für die Auftragsausführung.

  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (gem. FB 124 VHB)

        - Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes

        - Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation

        - Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerberin Frage stellt

        - Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung

        - Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft

        Eigenerklärung gem. weiterer Besonderer Vertragsbedingungen I-III der Stadt Darmstadt

        - Erklärung zur Kampagne der Wissenschaftsstadt Darmstadt "Aktiv gegen Kinderarbeit"

        - Eigenerklärung, dass der Bieter seinen gesetzlichen Verpflichtungen gegenüber der zuständigen Finanzverwaltung und der Sozialversicherung sowie seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung der nicht vom Finanzamt erhobenen Steuern restlos nachgekommen ist

        - Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe gemäß dem gemeinsamen Runderlass der Hessischen Landesregierung nicht vorliegen

        - Eigenerklärung über die Unternehmensform

        - Eigenerklärung bezüglich Steuerabzugs bei Bauleistungen

        - Verpflichtungserklärung HVTG

        Geforderte Eignungsnachweise die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (gem. FB 124 VHB)

        - Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.

        Geforderte Eignungsnachweise die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (gem. FB 124 VHB)

        - Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind

        - Angaben zu Arbeitskräften

        Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen (gem. FB 235 VHB)

        Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (gem. FB 236 VHB)

        Geforderte Eignungsnachweise die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
        Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-10-23
      Ortszeit: 14:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-12-23
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-10-23
      Ortszeit: 14:00
  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
    3. Zusätzliche Angaben

      Sofern ein Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.1.2) und Ziffer III.1.3) ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe), haftet/ haften diese(s) Unternehmen im Auftragsfalle gemeinsam neben dem Auftragnehmer für die Auftragsausführung.

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Regierungspräsidium Darmstadt
        Wilhelminenplatz 1-3
        Darmstadt
        64283
        Germany
        Kontaktstelle(n): 64283
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen

        Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

        Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

        a. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;

        b. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

        c. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

        d. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen

        Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

        Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

        a. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;

        b. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

        c. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

        d. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Regierungspräsidium Darmstadt
        Wilhelminenplatz 1-3
        Darmstadt
        64283
        Germany
        Kontaktstelle(n): 64283
    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-09-22

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