Radiotherapy devices and supplies (оригинал извещения) (Германия - Тендер #46433500) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: RKH Klinikum Ludwigsburg Номер конкурса: 46433500 Дата публикации: 26-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Afterloadinggerät für die Strahlentherapie im RKH Klinikum Ludwigsburg
Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-021-SE-OVGegenstand dieser Beauftragung für Lieferleistungen sind der Kauf, die Belieferung und Inbetriebnahme eines Afterloading-Gerätes (konkretisiert im Leistungsverzeichnis) inklusive Servicevertrag.
RKH Klinikum Ludwigsburg Posilipostr. 4 71640 Ludwigsburg
Gegenstand dieser Beauftragung für Lieferleistungen sind der Kauf, die Belieferung und Inbetriebnahme eines Afterloading-Gerätes (konkretisiert im Leistungsverzeichnis) inklusive Servicevertrag.
Die Laufzeit des Vertrages beläuft sich auf den abzuschließenden Vollwartungsvertrages des Gerätes
Afterloading
Die Laufzeit des Vertrages beläuft sich auf den abzuschließenden Vollwartungsvertrages des Gerätes
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Aublauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vorinformation erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Vorinformation benannten Frist zur Interessensbestätigung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Interessensbestätigung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
(4) mehr als 15 Kalender nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollenn, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
RKH Klinikum Ludwigsburg