Electric vehicles (оригинал извещения) (Германия - Тендер #46432838) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadt Erkrath, Fachbereich 30 - Zentrale Vergabestelle Номер конкурса: 46432838 Дата публикации: 26-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Beschaffung von Elektronutzfahrzeugen
Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-08-03#137Erwerb (Kauf) von 3 reinen Batterieelektro-Neufahrzeug(en) als Neu- oder
Vorführfahrzeug der Klasse N2,
40699 Erkrath
Für den Bauhof der Stadt Erkrath sollen drei Elektronutzfahrzeuge als Transporter mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 4,0 Tonnen als Dreiseitenkipper mit Einzelkabine beschafft werden vorbehaltlich der Förderung der Elektromobilität. Das Fahrzeug muss mit der Führerscheinklasse B gefahren werden dürfen.
Einzureichende Unterlagen:
- 521 Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Bescheinigung, dass keine Rückstände an öffentlichen Abgaben (Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamts), Krankenkassenbeiträgen u. Berufsgenossenschaftsbeiträgen bestehen (jeweils nicht älter als 6 Monate) (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen)
- Nachweis über die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes (nicht älter als 6 Monate) (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen)
40699 Erkrath, Bahnstraße 16, Fachbereich 30
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:Bieter sind nicht zugelassen.
Bieter sind nicht zugelassen.
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Vergabekammer Rheinland