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Energy and related services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #46432679)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Landratsamt Ansbach - Zentrale Vergabestelle
Номер конкурса: 46432679
Дата публикации: 26-09-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023092120231024 10:00Regional or local authorityContract noticeServicesOpen procedureEuropean UnionSubmission for all lotsThe most economic tenderGeneral public services01C0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Landratsamt Ansbach - Zentrale Vergabestelle
      Crailsheimstraße 1
      Ansbach
      91522
      Germany
      Telefon: +49 981468-1103
      E-Mail: vergabestelle@landratsamt-ansbach.de
      Fax: +49 981468-1119
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://xvergabe.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18a2b3d85f8-3fa526edf7283e6c
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt Landratsamt Ansbach - Zentrale Vergabestelle
      Crailsheimstraße 1
      Ansbach
      91522
      Germany
      Kontaktstelle(n): 91522
      Telefon: +49 981468-1103
      E-Mail: vergabestelle@landratsamt-ansbach.de
      Fax: +49 981468-1119
      Internet-Adresse(n):
      Hauptadresse: www.landratsamt-ansbach.de
      elektronisch via: https://www.xvergabe.de

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Regional- oder Kommunalbehörde
    5. Haupttätigkeit(en):
      Allgemeine öffentliche Verwaltung
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Dienstleistungen im Energiebereich

        Referenznummer der Bekanntmachung: LRA-2023-0013
      2. CPV-Code Hauptteil:
        71314000
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        Digitaler Energienutzungsplan für den Landkreis Ansbach

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):

      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Landkreis Ansbach

        Crailsheimstraße 1

        91522 Ansbach

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Erstellung eines digitalen Energienutzungsplanes für den Landkreis Ansbach

        Mit dem Klimaschutzgesetz 2021 hat die Bundesregierung die Klimaschutzvorgaben verschärft und das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045 verankert. Das bayerische Klimapaket strebt eine Klimaneutralität bereits bis 2040 an.

        Der Energienutzungsplan für den Landkreis Ansbach soll als Instrument zur Umsetzung einer nachhaltigen Energieerzeugungs- und Energieversorgungsstruktur in der Region dienen.

        Die Ziele Energieeinsparung und Effizienzsteigerung sowie Ausbau der regenerativen Erzeugung sind maßgebliche Bestandteile des Zielpfades der Klimaneutralität. Der Energienutzungsplan soll einen Betrachtungszeitraum bis 2040 umfassen und im Rahmen einer Meilensteinplanung die Potenziale von Energieeinsparung und Erzeugung zusätzlich in den Jahren 2030 und 2035 abbilden. Die Entwicklung eines lokal greifbaren und realistisch umsetzbaren Maßnahmenkataloges soll in enger Abstimmung und Rückkopplung mit den Akteuren vor Ort umgesetzt werden. Dabei soll zugleich eine Prüfung möglicher Fördermittel bei der Umsetzung der Maßnahmen berücksichtigt werden. Bei einzelnen Bausteinen ist anzugeben, inwieweit eine Akteursbeteiligung nötig und sinnvoll ist. Zusätzlich soll die Erstellung des Energienutzungsplans in enger Kooperation zwischen dem Dienstleister und dem Landratsamt Ansbach umgesetzt werden.

      5. Zuschlagskriterien:
        Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2024-01-01
        Ende: 2024-11-30
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        1) Vorbemerkung:

        Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind auf Verlangen der Vergabestelle für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen.

        Die Eigenerklärungen können durch einen entsprechenden Eintrag in einer Präqualifizierungsdatenbank ersetzt werden.

        Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.

         Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB

         Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB

         Eigenerklärung über Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen und Eintragung im Berufs- und Handelsregister

         Eigenerklärung zu Bezug zu Russland (Formblatt L 127)

        Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind desweiteren vorzulegen:

         Sofern der Bieter nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, in einem Register eintragungspflichtig ist, muss die Eintragung in diesem Register vorliegen (in Deutschland: z. B. Handelsregister, Handwerksrolle, Vereinsregister, Partnerschaftsregister, Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder). Der vorzulegende Nachweis der Registereintragung(en) darf nicht älter als 12 Monate sein.

         Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes

         Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

         Eigenerklärung zu der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren (Formblattt L 124 - Eigenerklärung zur Eignung)

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

         Eigenerklärung zu Referenzen

        Der Bieter muss über eine der nachfolgend genannten Referenzen verfügen (Mindestanforderung). Geeignet sind Referenzprojekte, wenn der Bieter die Projekte zwischen dem 01.07.2020 bis 30.06.2023 erbracht hat, Der Auftraggeber behält sich vor, die Referenzleistungen jederzeit bei dem angegebenen Referenzkunden zu überprüfen.

        - Erstellung von mindestens zwei interkommunalen Energienutzngsplänen im oben genannten Zeitraum

        oder

        - Erstellung eines Energienutzungsplanes auf Landkreisebene im oben genannten Zeitraum

        Der Nachweis erfolgt mit dem Formblatt "Eigenerklärung zu Referenzen".

        Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist, die Referenzen (mind. mit Angabe des Auftraggebers, Auftragsnehmers, der vertraglichen Bindung, des Leistungszeitraums, des Leistungsinhalts/Leistungsumfangs und des Auftragswertes) zu benennen.

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-10-24
      Ortszeit: 10:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-12-31
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-10-24
      Ortszeit: 10:00
      Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

      entfällt

  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
      Aufträge werden elektronisch erteilt
    3. Zusätzliche Angaben

      entfällt

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
        Promenade 27 (Schloss)
        Ansbach
        91522
        Germany
        Kontaktstelle(n): 91522
        Telefon: +49 981/53-1277
        E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
        Fax: +49 981/53-1837
        Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
        Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
        Promenade 27 (Schloss)
        Ansbach
        91522
        Germany
        Kontaktstelle(n): 91522
        Telefon: +49 981/53-1277
        E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
        Fax: +49 981/53-1837
        Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/
      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

        1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat,

        2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB.

        Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

        Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

        1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat,

        2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB.

        Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

        Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.

        Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
        Promenade 27 (Schloss)
        Ansbach
        91522
        Germany
        Kontaktstelle(n): 91522
        Telefon: +49 981/53-1277
        E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
        Fax: +49 981/53-1837
        Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/
    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-09-21

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