Telecommunications equipment and supplies (Германия - Тендер #46432523) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Flughafen Köln Bonn GmbH Номер конкурса: 46432523 Дата публикации: 26-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Germany-Cologne: Telecommunications equipment and supplies
2023/S 185-578452
Voluntary ex ante transparency notice
Supplies
Section I: Contracting authority/entity
Section II: Object
Umbauleistung im Projekt Migration Bündelfunkanlage auf das Dimetra X Core Vermittlungssystem
Migration der bestehenden Bündelfunkanlage auf das Dimetra X Core Vermittlungssystem
Im nicht öffentlichen Bereich des Flughafens Köln/Bonn
Change request für Dimetra X Core Vermittlungseinrichtung
Der Abschluss des Kaufvertrages erfolgt nach Ablauf der Frist von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung bei der EU (Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union).
Section IV: Procedure
Tatbestandsvoraussetzungen des § 13 Abs. 2 Nr. 5 SektVO:
— es sollen zusätzliche Lieferleistungen des ursprünglichen Auftragnehmers (Motorola Solutions Germany GmbH) beschafft werden;
— die zur teilweisen Erneuerung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen bestimmt sind;
— ein Wechsel des Auftragnehmers würde dazu führen, dass der Auftraggeber eine Leistung mit unterschiedlichen technischen Merkmalen kaufen müsste und dies eine technische Unvereinbarkeit oder unverhältnismäßige technische Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung mit sich bringen würde
Im Ergebnis würde beim Einsatz eines Dritten die Gebrauchstauglichkeit und Funktionalität des Bündelfunkes erheblich eingeschränkt werden. Damit einher kann der Realbetrieb der kritischen Infrastruktur nicht permanent aufrechterhalten werden, womit der 24/7 Betrieb zwangsläufig gestört würde, was neben dem damit verbundenen Aufwand nicht zuletzt auch erhebliche Risiken für den Flugbetrieb mit sich brächte. So kann es offenbar trotz des erheblichen Aufwands zu einer fehlerhaften Umsetzung kommen, die letztlich nicht mehr rückgängig gemacht werden könnte, ohne dafür den laufenden Betrieb komplett einstellen zu müssen.
Section V: Award of contract/concession
Section VI: Complementary information
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.