Firefighting vehicles (Германия - Тендер #46431739) | ||
| ||
| Для перевода текста тендера на нужный язык воспользуйтесь приложением: | ||
Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadt Zweibrücken - Zentrale Vergabestelle - Номер конкурса: 46431739 Дата публикации: 26-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
||
Beschaffung Einsatzfahrzeug
Reference number: Löschgruppenfahrzeug LF 10Als zuständiger Aufgabenträger nach dem Landesgesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den
Katastrophenschutz (LBKG) setzt die Stadtverwaltung Zweibrücken ihre Feuerwehrbedarfsplanung schrittweise um:
Auf Basis der Feuerwehrbedarfsplanung schreibt die Stadtverwaltung Zweibrücken für die
Freiwillige Feuerwehr Zweibrücken ein Löschgruppenfahrzeug LF 10 nach DIN 14530-5 nach VgV öffentlich aus.
Löschgruppenfahrzeug
Lot No: 1Stadtgebiet Zweibrücken
Los 1 beinhaltet das komplette Löschgruppenfahrzeug (ohne Beladung) bestehend aus Fahrgestell, Aufbau und Ausbau.
Anmerkung zu II.2.7:
Beginn der Ausführung: sofort nach Zuschlagserteilung/Auftragsvergabe.
Lieferung/Fertigstellung: in Absprache mit dem Auftraggeber.
Vertragslaufzeiten im Sinne der Nr. II.2.7 gibt es nicht.
Beladung
Lot No: 2Stadtgebiet Zweibrücken
Los 2 beinhaltet die Beladung
Anmerkung zu II.2.7:
Beginn der Ausführung: sofort nach Zuschlagserteilung/Auftragsvergabe.
Lieferung/Fertigstellung: in Absprache mit dem Auftraggeber.
Vertragslaufzeiten im Sinne der Nr. II.2.7 gibt es nicht.
1. Das Formular 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung) ist vollständig auszufüllen mit Angaben zu:
a) Eintragungen in Berufsregister und Angabe Mitgliedschaft Berufsgenossenschaft b) Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation c) Erklärungen zu den Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB d) Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben u. Beiträgen zur Sozialversicherung 2. Eigenerklärung des Bieters, dass das Unternehmen die Bestimmungen des Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (LTTG), zur Kenntnis genommen hat und im Auftragsfall einhalten wird (Mustererklärungen 1 und 3 sind den Vergabeunterlagen beigefügt) 3. für den Fall, dass die Weitergabe von Leistungen an einen Nachunternehmer beabsichtigt ist, ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Formular 235 auszufüllen.
4. für den Fall einer Arbeits-/Bietergemeinschaft: Formular 234 ausfüllen
Das Formular 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung) ist vollständig auszufüllen mit Angaben zu Umsatz des Unternehmens
Das Formular 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung) ist vollständig auszufüllen mit Angaben zu:
a) Arbeitskräften b) drei Referenznachweise über vergleichbare Lieferleistungen aus den letzten drei Jahren
Stadtverwaltung Zweibrücken, Rathaus, Schillerstraße 4-6, 66482 Zweibrücken
Information about authorised persons and opening procedure:Bieter oder deren Bevollmächtigte sind zur Angebotseröffnung nicht zugelassen.
Anmerkung zu II.2.7:
Beginn der Ausführung: sofort nach Zuschlagserteilung/Auftragsvergabe.
Lieferung/Fertigstellung: in Absprache mit dem Auftraggeber.
Vertragslaufzeiten im Sinne der Nr. II.2.7 gibt es nicht.
§ 160 GWB: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 GWB: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau