Agricultural, forestry, horticultural, aquacultural and apicultural services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #46431702) | ||
| ||
| Для перевода текста тендера на нужный язык воспользуйтесь приложением: | ||
Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Gemeinde Ostseebad Zinnowitz Номер конкурса: 46431702 Дата публикации: 26-09-2023 Сумма контракта: 34 740 659 (Российский рубль) Цена оригинальная: 588 541 (Евро) Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
||
Grünflächenpflege Ostseebad Zinnowitz
Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-09-21-shpDie Gemeinde Ostseebad Zinnowitz vergibt Leistungen der Grünflächenpflege in folgenden Losen:
• Los 1: Dünenstraße bis Neue Strandstraße
• Los 2: Dr.-Wachsmann-Straße bis Kiefernweg
• Los 3: Waldstraße bis Hinter den Tannen
• Los 4: Schwarzer Weg bis Kappen Ausbau
Die genannten Straßen/Gebiete befinden sich alle im Gemeindegebiet der Gemeinde Ostseebad Zinnowitz.
Dünenstraße bis Neue Strandstraße (Kurzzeichen: Dünenstraße)
Los-Nr.: 117454 Zinnowitz, Ostseebad
Leistungen der Grünflächenpflege für das Gebiet Dünenstraße bis Neue Strandstraße. Bezüglich des genauen Leistungsumfangs siehe Leistungsverzeichnis Los 1.
Ablauf der Angebotsfrist: 24.10.2023,12:00:00 Uhr
Bindefrist des Angebots: 03.01.2024
Dr.-Wachsmann-Straße bis Kiefernweg (Kurzzeichen: Dr.-Wachsmann-Straße)
Los-Nr.: 217454 Zinnowitz, Ostseebad
Leistungen der Grünflächenpflege für das Gebiet Dr.-Wachsmann-Straße bis Kiefernweg . Bezüglich des genauen Leistungsumfangs siehe Leistungsverzeichnis Los 2.
Ablauf der Angebotsfrist: 24.10.2023, Uhr
Bindefrist des Angebots: 03.01.2024
Waldstraße bis Möskenweg (Kurzzeichen: Waldstraße)
Los-Nr.: 317454 Zinnowitz, Ostseebad
Leistungen der Grünflächenpflege für das Gebiet Waldstraße bis Hinter den Tannen. Bezüglich des genauen Leistungsumfangs siehe Leistungsverzeichnis Los 3.
Ablauf der Angebotsfrist: 24.10.2023, Uhr
Bindefrist des Angebots: 03.01.2024
Schwarzer Weg bis Kappen Ausbau (Kurzzeichen: Schwarzer Weg)
Los-Nr.: 417454 Zinnowitz, Ostseebad
Leistungen der Grünflächenpflege für das Gebiet Schwarzer Weg bis Kappen Ausbau. Bezüglich des genauen Leistungsumfangs siehe Leistungsverzeichnis Los 4.
Ablauf der Angebotsfrist: 24.10.2023, Uhr
Bindefrist des Angebots: 03.01.2024
Eigenerklärung für alle Lose:
- Benennung der mit der Ausführung betrauten Berufsangehörigen
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Ausbildung als Landschaftsgärtner/in oder vergleichbar
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
Eigenerklärung für alle Lose:
- Eigenerklärung des Bewerbers zur wirtschaftlichen Verknüpfung mit anderen Unternehmen und Zusammenarbeit mit Anderen
Eigenerklärung für alle Lose:
- Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind: mindestens 2 Referenzen
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:Gefordert werden mindestens 2 (zwei) Referenzen, die hinsichtlich Inhalt und Umfang den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Diese Leistungen müssen teilweise (mindestens für 1 Jahr) in dem Zeitraum der letzten drei Jahre erbracht worden sein.
Der Zeitraum der letzte drei Jahre bezieht sich auf die Zeit vom 23.10.2020 – 23.10.2023
Ablauf der Angebotsfrist: 24.10.2023,12:00:00 Uhr
Bindefrist des Angebots: 03.01.2024
Die Bewerber werden auf die Rügeobliegenheiten und Rechtsbehelfsfristen hingewiesen:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBl I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 23. Juni 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 167) geändert worden ist, Anwendung.
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist hiernach ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung er-kennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.
Die Bewerber werden auf die Rügeobliegenheiten und Rechtsbehelfsfristen hingewiesen:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBl I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 23. Juni 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 167) geändert worden ist, Anwendung.
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist hiernach ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung er-kennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.
Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern