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Computer equipment and supplies (Германия - Тендер #46431568)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: TH Köln
Номер конкурса: 46431568
Дата публикации: 26-09-2023
Сумма контракта: 124 009 316 (Российский рубль) Цена оригинальная: 2 100 840 (Евро)
Источник тендера:


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Регистрация
2023092120231024 12:00Body governed by public lawContract noticeSuppliesOpen procedureEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsLowest priceEducation01B0201
  1. Section I
    1. Name and addresses
      TH Köln
      Gustav-Heinemann-Ufer 54
      Köln
      50968
      Germany
      E-mail: andreas.berscheid@th-koeln.de
    2. Joint procurement
    3. Communication
      The procurement documents are available for unrestricted and full direct access, free of charge, at
      https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNY5UDJBC/documents
      Additional information can be obtained from the abovementioned addresselectronically via: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNY5UDJBC

    4. Type of the contracting authority:
      Body governed by public law
    5. Main activity:
      Education
  2. Section II
    1. Scope of the procurement:
      1. Title:

        Rahmenvertrag NetApp

        Reference number: 101826
      2. Main CPV code:
        30200000
      3. Type of contract:
        Supplies
      4. Short description:

        Rahmenvertrag zum Bezug von NetApp-Komponenten inklusive Wartung und Supportleistungen

      5. Estimated total value:
        Value excluding VAT: 2 100 840.34 EUR
      6. Information about lots:
        This contract is divided into lots: no
    2. Description
      1. Title:
      2. Additional CPV code(s):

      3. Place of performance:
        Main site or place of performance:

        TH Köln - Campus Deutz Betzdorfer Str. 2 50679 Köln Im Radius von ca. 80 km um den Hauptleistungsort Köln befinden sich

        weitere Standorte:

        Campus Gummersbach, Steinmüllerallee 1, 51643 Gummersbach und Campus Leverkusen, Campusplatz 1, 51379 Leverkusen

      4. Description of the procurement:

        Rahmenvertrag zum Bezug von NetApp-Komponenten inklusive Wartung und Supportleistungen

      5. Award criteria:
      6. Estimated value:
        Value excluding VAT: 2 100 840.34 EUR
      7. Duration of the contract, framework agreement or dynamic purchasing system:
        Duration in months: 48
        This contract is subject to renewal: no
      8. Information about the limits on the number of candidates to be invited:
      9. Information about variants:
        Variants will be accepted: no
      10. Information about options:
        Options: no
      11. Information about electronic catalogues:

      12. Information about European Union funds:
        The procurement is related to a project and/or programme financed by European Union funds: no
      13. Additional information:
  3. Section III
    1. Conditions for participation:
      1. Suitability to pursue the professional activity, including requirements relating to enrolment on professional or trade registers:
        List and brief description of conditions:

        1) Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister bzw. andersartiger, geeigneter Nachweis über die erlaubte Berufsausübung.

        Bitte geben Sie dazu im Dokument "Unternehmensangaben" die Handelsregisternummer, das Registergericht und die vertretungsberechtigte Person bzw. vergleichbare Daten an.

        .

        2) Bitte stellen Sie auf dem Formblatt "Unternehmensangaben" kurz Ihr Unternehmen vor und gehen dabei mindestens auf die dort vorgegebenen Punkte ein.

      2. Economic and financial standing:
        List and brief description of selection criteria:

        Bitte nutzen Sie das Dokument "Unternehmensangaben" für folgende Erklärungen:

        .

        1) Gesamtumsatz des Unternehmens und dem Umsatz im Tätigkeitsbereich des ausgeschriebenen Auftrags der zurückliegenden zwei Geschäftsjahre

        .

        2) Anzahl der Beschäftigten in den letzten beiden Geschäftsjahren bezogen auf das Unternehmen bzw. bezogen auf die ausgeschriebene Leistung

        .

        3) Daten über das Vorhandensein bzw. Bereitschaft zum Abschluss einer Industriehaftpflichtversicherung/ Betriebshaftpflichtversicherung. Der Auftragnehmer weist auf Verlangen des Auftraggebers nach, dass er über eine im Rahmen und Umfang marktüblichen Versicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU verfügt.

      3. Technical and professional ability:
        List and brief description of selection criteria:

        1) Nutzen Sie das Dokument "Referenzliste" für die Darstellung mindestens einer Referenz von nach dem 01.01.2020 erbrachten einschlägigen und vergleichbaren Leistungen (technische Komplexität und monetärer Umfang) bei einem Öffentlichen Auftraggeber. Der jeweilige Kunde muss namentlich und mit folgenden Kontaktdaten benannt werden:

        - Auftraggeber, Ansprechpartner mit Vor- und Zuname

        - Funktionsbezeichnung

        - Telefon-Nummer

        - E-Mail-Adresse

        Es gelten die Datenschutzbestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Die Referenzen werden durch die TH Köln vertraulich behandelt und nur zu Zwecken der Referenzprüfung genutzt. Die Nicht-Vorlage von mindestens einer Referenz führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.

        .

        2) Bitte nutzen Sie für nachfolgende Angaben das Dokument "Unternehmensangaben":

        - Sachkundenachweis durch eine aussagefähige Servicebeschreibung,

        - Reaktion im Servicefall durch eine Anfahrtszeit von maximal 2 Stunden zum Auftraggeber (Großraum Köln),

        - Kontakt über eine deutschsprachige Hotline,

        - Partnerstatus bei NetApp mindestens Platinum Partner.

      4. Information about reserved contracts:
    2. Conditions related to the contract:
      1. Information about a particular profession:
      2. Information about staff responsible for the performance of the contract:
  4. Section IV
  5. Description:
    1. Type of procedure:
      Open procedure
    2. Information about a framework agreement or a dynamic purchasing system:
      Framework agreement with a single operator
    3. Information about reduction of the number of solutions or tenders during negotiation or dialogue:
    4. Information about negotiation:
    5. Information about electronic auction:
    6. Information about the Government Procurement Agreement (GPA):
      The procurement is covered by the Government Procurement Agreement: yes
  6. Administrative information:
    1. Previous publication concerning this procedure:
    2. Time limit for receipt of tenders or requests to participate:
      Date: 2023-10-24
      Local time: 12:00
    3. Estimated date of dispatch of invitations to tender or to participate to selected candidates:
    4. Languages in which tenders or requests to participate may be submitted:
      DE
    5. Minimum time frame during which the tenderer must maintain the tender:
      Tender must be valid until: 2023-11-30
      (from the date stated for receipt of tender)
    6. Conditions for opening of tenders:
      Date: 2023-10-24
      Local time: 12:00
      Place:

      Vergabemarktplatz - www.evergabe.nrw.de

      Information about authorised persons and opening procedure:

      Bieter sind nicht zugelassen!

  • Section VI
    1. Information about recurrence
      This is a recurrent procurement: no
    2. Information about electronic workflows
      Electronic ordering will be usedElectronic invoicing will be acceptedElectronic payment will be used
    3. Additional information

      Bieter sind nicht zugelassen!

    4. Procedures for review
      1. Review body
        Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
        Zeughausstr. 2-10
        Köln
        50667
        Germany
        Contact person: 50667
        Telephone: +49 221-147-3055/3045
        E-mail: VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
        Fax: +49 221-147-2889
        Internet address: www.bezreg-koeln.nrw.de
      2. Body responsible for mediation procedures

      3. Review procedure
        Precise information on deadline(s) for review procedures:

        Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die direkt an die Vergabestelle gerichtete Rüge, sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens bei der zuständigen Vergabekammer.

        Auf die Rügeobliegenheit gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB sowie die Vorgaben zur fristgerechten Einlegung von Nachprüfungsanträgen in § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB wird hingewiesen.

        Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:

        - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (Nr. 1),

        - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 2),

        - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 3),

        - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (Nr. 4).

        Die Unwirksamkeit eines unter Verstoß des § 134 GWB geschlossenen Vertrages oder eines Vertrages, mit dem ein öffentlicher Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt werden soll, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB in einem Nachprüfungsverfahren nur festgestellt werden, wenn die Unwirksamkeit innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes - jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss - geltend gemacht worden ist.Hat der öffentliche Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

        Die Vorschrift des § 134 GWB (Informations- und Wartefrist) lautet wie folgt:

        - Abs. 1: Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

        - Abs. 2: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

        - Abs. 3: Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.

      4. Service from which information about the review procedure may be obtained

        Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die direkt an die Vergabestelle gerichtete Rüge, sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens bei der zuständigen Vergabekammer.

        Auf die Rügeobliegenheit gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB sowie die Vorgaben zur fristgerechten Einlegung von Nachprüfungsanträgen in § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB wird hingewiesen.

        Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:

        - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (Nr. 1),

        - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 2),

        - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 3),

        - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (Nr. 4).

        Die Unwirksamkeit eines unter Verstoß des § 134 GWB geschlossenen Vertrages oder eines Vertrages, mit dem ein öffentlicher Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt werden soll, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB in einem Nachprüfungsverfahren nur festgestellt werden, wenn die Unwirksamkeit innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes - jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss - geltend gemacht worden ist.Hat der öffentliche Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

        Die Vorschrift des § 134 GWB (Informations- und Wartefrist) lautet wie folgt:

        - Abs. 1: Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

        - Abs. 2: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

        - Abs. 3: Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.

        Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
        Zeughausstr. 2-10
        Köln
        50667
        Germany
        Contact person: 50667
        Telephone: +49 221-147-3055/3045
        E-mail: VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
        Fax: +49 221-147-2889
        Internet address: www.bezreg-koeln.nrw.de
    5. Date of dispatch of this notice
      2023-09-21

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