Electricity (оригинал извещения) (Германия - Тендер #46431441) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Bezirk Niederbayern Hauptverwaltung Referat Finanzangelegenheiten und Beteiligungen, vertreten durch VEA Beratungs-GmbH Номер конкурса: 46431441 Дата публикации: 26-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Lieferung von Strom für die Thermen des Bezirks Niederbayern in 2024.
Referenznummer der Bekanntmachung: VEA-2023-0029Lieferung von 10.578 MWh elektrische Energie inkl. Durchführung der Netznutzung im Jahr 2024 als Spotmarktmodell.
Zweckverband Bad Füssing
Los-Nr.: 1Zweckverband Bad Füssing
Kurallee 23
94072 Bad Füssing
Lieferung Strom 01/2024 bis 12/2024 ca. 1.509 MWh/a (1 RLM) inkl. Netznutzung
Zweckverband Bad Griesbach
Los-Nr.: 2Zweckverband Bad Griesbach
Thermalbadstr. 4
94086 Bad Griesbach i. Rottal
Lieferung Strom 01/2024 bis 12/2024 ca. 1.795 MWh/a (1 RLM) inkl. Netznutzung
Zweckverband Kurmittelhaus Bad Abbach
Los-Nr.: 3Zweckverband Kurmittelhaus Bad Abbach
Kurallee 4
93077 Bad Abbach
Lieferung Strom 01/2024 bis 12/2024 ca. 701 MWh/a (1 RLM) inkl. Netznutzung
Zweckverband Bad Gögging
Los-Nr.: 4Zweckverband Bad Gögging
Am Brunnenforum 1
93333 Neustadt a.d.Donau
Lieferung Strom 01/2024 bis 12/2024 ca. 1.048 MWh/a (3 RLM) inkl. Netznutzung
Zweckverband Thermalbad Birnbach
Los-Nr.: 5Zweckverband Thermalbad Birnbach
Grotthamer Str. 68
84364 Bad Birnbach
Lieferung Strom 01/2024 bis 12/2024 ca. 1.928 MWh/a (1 RLM, 2 SLP) inkl. Netznutzung
Anlage Leistungsbeschreibung-Preisbildung
Anlage Preisangebot
Anlage Eigenerklärungen
Anlage Entwurf Stromlieferungsvertrag
Letzter Geschäftsbericht oder vergleichbare Unterlage (nicht älter als 2021)
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (noch mind. 3 Monate gültig)
Auszug aus dem Gewerbezentralregister Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 3 Monate)
Mit Angebotsabgabe sind vorzulegen:
Anlage Leistungsbeschreibung-Preisbildung
Anlage Preisangebot
Anlage Eigenerklärungen
Anlage Entwurf Stromlieferungsvertrag
Letzter Geschäftsbericht oder vergleichbare Unterlage (nicht älter als 2021)
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (noch mind. 3 Monate gültig)
Auszug aus dem Gewerbezentralregister Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 3 Monate)
Anforderungen an die Rechtsform von Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerisch haftend, ein bevollmächtigter Vertreter.
Mit Angebotsabgabe sind vorzulegen:
Anlage Eigenerklärungen
Muster-Stromlieferungsvertrag
Gewerbezentralregister Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 3 Monate)
entfällt
entfällt
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).