Architectural, construction, engineering and inspection services (Германия - Тендер #46431382) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Westfalen - AS Osnabrück Номер конкурса: 46431382 Дата публикации: 26-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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A33 | AS Harderberg - PWC TeutoWald (km 70,683-77,7) bFR | Örtliche Bauüberwachung - Straßenbau, VS und Markierungsarbeiten
Reference number: 231-22-3053A33 | AS Harderberg - PWC TeutoWald (km 70,683-77,7) bFR | Örtliche Bauüberwachung - Straßenbau, VS und Markierungsarbeiten
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Westfalen - AS Osnabrück
Winkelhausenstraße 22
49090 Osnabrück
A33 AS Harderberg - PWC TeutoWald (km 70,683-77,7) bFR Örtliche Bauüberwachung - Straßenbau, VS und Markierungsarbeiten
Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist nach: A) § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, B) § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), C) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), D) den §§ 232 und 233 StGB (Menschenhandel) oder § 233a StGB (Förderung des Menschenhandels), E) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte). F) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. G) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder Haushalte richtet, die von der EG in ihrem Auftrag verwaltet werden. H) § 299 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes; Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr). I) den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr), J) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. 2) Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB], Bei Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 Abs. 2 GWB], dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt [§ 124 Abs. 3 GWB], das nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB], dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 Abs. 4 GWB]. Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb. Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach- / Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.2.3 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt.
§ 45 (4) Nr. 2 VgV:
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung.
Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von ... Mio € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von ... Mio € gegeben ist.
für Personenschäden in Höhe von: 3.000.000
für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von: 5.000.000
§ 45 (4) Nr. 4 VgV:
Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags.
Der Bieter muss mindestens folgende Umsätze aufweisen:
Der Bewerber /die Bewerbergemeinschaft hat in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mindestens folgende Umsätze (netto) erzielt:
kumulierter Gesamtumsatz pro Geschäftsjahr in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages "Bauüberwachung": 150.000,00 EUR
Die Umsätze sind über die Eigenerklärung zur Eignung zu benennen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage von entsprechenden Bescheinigungen/Nachweise zu verlangen.
(Erst) auf Verlangen des Auftraggebers sind diese vorzulegen.
§ 46 (3) Nr. 2 VgV:
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Der Bieter muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
ÖBÜ 1:
1 Mitarbeiter/in
Abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Bauingenieurwesen mit der Berechtigung zum Tragen der Berufsbezeichnung Ingenieur/in mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung in der örtlichen Bauüberwachung mit dem Schwerpunkt im Straßenbau.
ÖBÜ 2:
1 Mitarbeiter/in
Abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Bauingenieurwesen mit der Berechtigung zum Tragen der Berufsbezeichnung Ingenieur/in mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung in der örtlichen Bauüberwachung mit dem Schwerpunkt im konstruktiven Ingenieurbau.
Die Befähigungen sind über die Eigenerklärung zur Eignung zu benennen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage von entsprechenden Bescheinigungen/Nachweise zu verlangen.
(Erst) auf Verlangen des Auftraggebers sind diese vorzulegen.
§ 46 (3) Nr. 1 VgV:
Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Der Bieter muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben:
* 1 Referenz zur örtlichen Bauüberwachung von Straßenverkehrsanlagen (Erd- und Straßenbau)
* 1 Referenz zur örtlichen Bauüberwachung von Verkehrssicherungsleistungen
* 1 Referenz zur örtlichen Bauüberwachung von Straßenverkehrsanlagen im kontruktiven Ingenierbau (Lärmschutzwände)
* 1 Referenz zur örtlichen Bauüberwachung von Straßenverkehrsanlagen im kontruktiven Ingenierbau (Brückenbauwerke)
Die einzelnen Referenzen können auch innerhalb eines Projektes nachgewiesen werden.
Die Referenzen sind über die Eigenerklärung zur Eignung zu benennen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage von entsprechenden Bescheinigungen/Nachweise zu verlangen.
(Erst) auf Verlangen des Auftraggebers sind diese vorzulegen
§ 46 (3) Nr. 6 VgV:
Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung.
Der Bieter muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
Abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Bauingenieurwesen mit der Berechtigung zum Tragen der Berufsbezeichnung Ingenieur/in mit mindestens 10 Jahren Berufserfahrung in der Leitung von Objekt- und Tragwerksplanung von Brückenbauwerken, Verkehrssicherungsleistungen und Rückbau von Brückenbauwerken.
Die Befähigung ist über die Eigenerklärung zur Eignung zu benennen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage von entsprechenden Bescheinigungen/Nachweise zu verlangen.
(Erst) auf Verlangen des Auftraggebers sind diese vorzulegen.
§ 46 (3) Nr. 9 VgV:
Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Über folgende Ausstattung muss der Bieter verfügen:
* REB-kompatibles Programm
Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage von entsprechenden Bescheinigungen/Nachweise zu verlangen.
(Erst) auf Verlangen des Auftraggebers sind diese vorzulegen.
§ 46 (3) Nr. 10 VgV:
Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bieter vergeben werden sollen. Der Bieter ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Verweis auf die einschlägige Rechts- und Verwaltungsvorschrift: Berufsqualifikation gemäß § 75 (1) bis (3) VgV.
entfällt
entfällt
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Autobahn GmbH des Bundes