Construction machinery and equipment (оригинал извещения) (Германия - Тендер #46431381) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Landeshauptstadt Dresden, GB Wirtschaft, Digitales, Personal und Sicherheit, Haupt- und Personalamt Номер конкурса: 46431381 Дата публикации: 26-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Kauf und Lieferung eines fabrikneuen Radladers
Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-1042-00088Kauf und Lieferung eines fabrikneuen Radladers
Landeshauptstadt Dresden, Regiebetrieb Zentrale Technische Dienstleistungen, Wiesbadener Straße 2, 01159 Dresden
1x Radlader
-Erklärung zur Gewerbean- bzw. Gewerbeummeldung
-Erklärung das keine der folgenden Ausschlussgründe vorliegen: A: im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung gemäß §123 (1) Nr.1 bis 10 GWB, B: im Zusammenhang mit der Entrichtung von Steuern oder
Sozialversicherungsbeiträgen gemäß §123 (4) GWB, C: im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenkonflikten oder beruflichen Fehlverhalten gemäß §124 (1) Nr. 1 bis 9 GWB. Wenn Ausschlussgründe vorliegen ist anzugeben, welche
selbstreinigenden Maßnahmen gemäß §125 GWB getroffen wurden.
-Erklärung zu Umsätzen des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
-Mindestens 2 Referenzen zu erbrachten Dienstleistungen aus den letzten 3 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Angabe zur Bezeichnung der Leistung, Auftraggeber/Empfänger, Ansprechpartner, Leistungszeitraum, Auftragswert
- Eigenerklärung zur EU-Verordnung (- Erklärung, dass Handelnde nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der aktuellen Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 genannten Personen und Unternehmen gehören, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, insbesondere a) durch die russische Staatsangehörigkeit oder die Niederlassung in Russland, b)dessen Anteile zu über 50% unmittelbar oder mittelbar von einem unter Buchstabe a genannten Personen/ Unternehmen etc. gehalten werden, c) die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen etc. handeln)
entfällt
entfällt
Bezüglich der genauen Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen bzw. zur Einleitung von Nachprüfverfahren verweisen wir auf den § 160 GWB.
Bezüglich der genauen Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen bzw. zur Einleitung von Nachprüfverfahren verweisen wir auf den § 160 GWB.
Landeshauptstadt Dresden, GB Finanzen, Personal und Recht, Zentrales Vergabebüro