Social services (Германия - Тендер #46431359) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Landratsamt München Номер конкурса: 46431359 Дата публикации: 26-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Unterkunftsleitung für Flüchtlingsunterkünfte im Landkreis München
Reference number: TED51/2023-271821Es ist vorgesehen, Unterkunftsleitungsleistungen hinsichtlich folgender Flüchtlingsunterkünfte unter Aufteilung in drei entsprechende Lose zu vergeben:
1)Unterschleißheim, Siemensstr. 1,
2)Haar, Hans-Pinsel-Str. 2-3 und Brunnerstr. 25, 27 und 29,
3)Garching, Echinger Weg 30 und 30a,
Der Freistaat Bayern betreibt diese Flüchtlingsunterkünfte und wird hierbei durch das Landratsamt München vertreten. Der Auftragnehmer des jeweiligen Loses übernimmt für den Auftraggeber die Verwaltung der losgegenständlichen Unterkünfte des Auftraggebers (Flüchtlingsunterkünfte) und die Betreuung der untergebrachten Personen sowie den Betrieb einer Informations- und Servicestelle. Die unterzubringenden Personen in den Flüchtlingsunterkünften können leistungsberechtigte Asylbewerber nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), Geflüchtete mit Anspruch nach § 24 AufenthG sowie Personen, deren Asylverfahren bereits positiv vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verbeschieden worden ist, sein, sowie deren Familienangehörige.
Unterkunftsleitung für Flüchtlingsunterkünfte - Unterschleißheim, Siemensstr. 1
85716 Unterschleißheim
Unterkunftsleitung für Flüchtlingsunterkünfte - Unterschleißheim, Siemensstr. 1 (mit 317 Plätzen)
Der Auftragnehmer des jeweiligen Loses übernimmt für den Auftraggeber die Verwaltung der losgegenständlichen Unterkunft des Auftraggebers (Flüchtlingsunterkünfte) und die Betreuung der untergebrachten Personen sowie den Betrieb einer Informations- und Servicestelle nach den nachfolgenden Vorgaben:
-Objektverwaltung
-Zimmerverwaltung
-Bewohnerverwaltung
-Administration
Der Auftragnehmer übernimmt entsprechend dieser Leistungsbeschreibung die Leitung der losgegenständlichen Unterkünfte. Die eingesetzten Mitarbeiter des Auftragnehmers werden im Folgenden auch als Unterkunftsleiter („UL“) bezeichnet.
Die unterzubringenden Personen in den Flüchtlingsunterkünften können leistungsberechtigte Asylbewerber nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), Geflüchtete mit Anspruch nach § 24 AufenthG sowie Personen, deren Asylverfahren bereits positiv vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verbeschieden worden ist, sein, sowie deren Familienangehörige.
Betreiber der Flüchtlingsunterkünfte ist der Freistaat Bayern, vertreten durch das Landratsamt München.
Der Auftraggeber hat das Recht (Option), durch einseitige Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer den Vertragszeitraum zweimalig um bis zu insgesamt 12 Monate zu verlängern. Ein Anspruch des Auftragnehmer auf Ausübung der Option besteht nicht. Die Ausübung der Option muss mindestens drei (3) Monate vor Ende der laufenden Vertragslaufzeit vom Auftraggeber in Textform erklärt werden.
Unterkunftsleitung für Flüchtlingsunterkünfte - Haar, Hans-Pinsel-Str. 2-3 und Brunnerstr. 25, 27 und 29
85540 Haar
Unterkunftsleitung für Flüchtlingsunterkünfte - Haar, Hans-Pinsel-Str. 2-3 (mit 160 Plätzen) und Brunnerstr. 25, 27 und 29 (mit 88 Plätzen)
Der Auftragnehmer des jeweiligen Loses übernimmt für den Auftraggeber die Verwaltung der losgegenständlichen Unterkunft des Auftraggebers (Flüchtlingsunterkünfte) und die Betreuung der untergebrachten Personen sowie den Betrieb einer Informations- und Servicestelle nach den nachfolgenden Vorgaben:
-Objektverwaltung
-Zimmerverwaltung
-Bewohnerverwaltung
-Administration
Der Auftragnehmer übernimmt entsprechend dieser Leistungsbeschreibung die Leitung der losgegenständlichen Unterkünfte. Die eingesetzten Mitarbeiter des Auftragnehmers werden im Folgenden auch als Unterkunftsleiter („UL“) bezeichnet.
Die unterzubringenden Personen in den Flüchtlingsunterkünften können leistungsberechtigte Asylbewerber nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), Geflüchtete mit Anspruch nach § 24 AufenthG sowie Personen, deren Asylverfahren bereits positiv vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verbeschieden worden ist, sein, sowie deren Familienangehörige.
Betreiber der Flüchtlingsunterkünfte ist der Freistaat Bayern, vertreten durch das Landratsamt München.
Der Auftraggeber hat das Recht (Option), durch einseitige Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer den Vertragszeitraum zweimalig um bis zu insgesamt 12 Monate zu verlängern. Ein Anspruch des Auftragnehmer auf Ausübung der Option besteht nicht. Die Ausübung der Option muss mindestens drei (3) Monate vor Ende der laufenden Vertragslaufzeit vom Auftraggeber in Textform erklärt werden.
Unterkunftsleitung für Flüchtlingsunterkünfte - Garching, Echinger Weg 30 und 30a
85748 Garching
Unterkunftsleitung für Flüchtlingsunterkünfte - Garching, Echinger Weg 30 und 30a (mit 192 Plätzen)
Der Auftragnehmer des jeweiligen Loses übernimmt für den Auftraggeber die Verwaltung der losgegenständlichen Unterkunft des Auftraggebers (Flüchtlingsunterkünfte) und die Betreuung der untergebrachten Personen sowie den Betrieb einer Informations- und Servicestelle nach den nachfolgenden Vorgaben:
-Objektverwaltung
-Zimmerverwaltung
-Bewohnerverwaltung
-Administration
Der Auftragnehmer übernimmt entsprechend dieser Leistungsbeschreibung die Leitung der losgegenständlichen Unterkünfte. Die eingesetzten Mitarbeiter des Auftragnehmers werden im Folgenden auch als Unterkunftsleiter („UL“) bezeichnet.
Die unterzubringenden Personen in den Flüchtlingsunterkünften können leistungsberechtigte Asylbewerber nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), Geflüchtete mit Anspruch nach § 24 AufenthG sowie Personen, deren Asylverfahren bereits positiv vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verbeschieden worden ist, sein, sowie deren Familienangehörige.
Betreiber der Flüchtlingsunterkünfte ist der Freistaat Bayern, vertreten durch das Landratsamt München.
Der Auftraggeber hat das Recht (Option), durch einseitige Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer den Vertragszeitraum zweimalig um bis zu insgesamt 12 Monate zu verlängern. Ein Anspruch des Auftragnehmer auf Ausübung der Option besteht nicht. Die Ausübung der Option muss mindestens drei (3) Monate vor Ende der laufenden Vertragslaufzeit vom Auftraggeber in Textform erklärt werden.
Unterkunftsleitung für Flüchtlingsunterkünfte - Unterschleißheim, Siemensstr. 1
Contract No: 23/2-UL ABUUnterkunftsleitung für Flüchtlingsunterkünfte - Haar, Hans-Pinsel-Str. 2-3 und Brunnerstr. 25, 27 und 29
Contract No: 23/2-UL ABUUnterkunftsleitung für Flüchtlingsunterkünfte - Garching, Echinger Weg 30 und 30a
Das Landratsamt München ist gemäß § 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VgV berechtigt das Vergabeverfahren für die Lose 1, 2 und 3 aufzuheben, da kein Angebot den Bedingungen entspricht. Es wird somit für diese drei Lose (Los 1, Los 2 und Los 3) ein neues Vergabeverfahren (offenes Verfahren), nach Überarbeitung der Vergabeunterlagen durchgeführt.
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
—der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
—Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
—Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
—mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden,wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern