Construction work (Германия - Тендер #46431306) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Landeshauptstadt Magdeburg, Die Oberbürgermeisterin Номер конкурса: 46431306 Дата публикации: 26-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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HTP Eulenberg, Anbindung B81 Magdeburger Ring - Herstellung Abfahrt von B81 Bereich Siedlung Baumschule, Baustraße zum Eulenberg (30-ZV-0191/23)
Reference number: 30-ZV-0191/23HTP Eulenberg, Anbindung B81 Magdeburger Ring, Herstellung Abfahrt von B81 Bereich Siedlung Baumschule, Baustraße zum Eulenberg
Magdeburg, HTP Eulenberg
Die Baumaßnahme umfasst im Wesentlichen die folgenden Leistungen:
- Aufbrucharbeiten (Asphalt, Unterbau) ca. 435 m²
- Aushub und Bodenabtrag (Aufbrechen, lösen, abtransportieren, entsorgen einschließlich Nachweisführung) ca. 3500 m³
- Planum herstellen ca. 4600 m²
- Untergrund verdichten ca. 4600 m²
- Geotextil GRK 3 (200g/m²) ca. 3100 m²
- Bodenverbesserungsarbeiten (Schichtdicke 30 cm herstellen und verdichten) ca. 520 m³
- Frostschutzschicht herstellen (Schichtdicken 0,33m / 0,35m) ca. 470 m³
- Schottertragschicht herstellen (Schichtdicke 0,15 m) ca. 150 m³
- Hydraulisch gebundene Tragschicht 0/32 herstellen (Schichtdicken 0,15 bis 0,22 m) ca. 30 m³
- Asphaltdecke 4 cm herstellen ca. 1150 m²
- Asphaltbinderschicht 6 cm herstellen ca. 550 m²
- Asphaltbinderschicht 8 cm herstellen ca. 600 m²
- Asphalttragschicht 10 cm herstellen ca. 1150 m²
- Bordanlage herstellen ca. 19,5 m
- Rinne herstellen ca. 18 m
- Stahlbetondurchlass DN 300 verlegen ca. 55 m
- Leitplanken abmontieren und wieder einbringen ca. 86 m
- Rasenansaat ca. 2.700m²
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Auftrag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz und/oder Wettbewerbsregister anfordern um seine Zuverlässigkeit zu überprüfen. Wird eine entsprechende Bescheinigung vom Herkunftsland eines ausländischen Bieters nicht oder nicht in vollem Umfang ausgestellt, kann sie durch eine eidesstattliche oder förmliche Erklärung des ausländischen Bieters ersetzt werden.
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Mit dem Angebot sind vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/ jedem nicht präqualifizierten Mitglied einer Bietergemeinschaft und von jedem anderen nicht präqualifizierten Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden, einzureichen:
- Eigenerklärung Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen (das Formblatt HVA B-StB Eigenerklärung Eignung ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt)
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Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind entsprechend § 6a, Nr. 2 EU, VOB/A für das nicht präqualifizierte Unternehmen das in der engeren Wahl ist, auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer Frist vorzulegen:
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen der tariflichen Sozialkasse oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters im Original, sofern nur im Original gültig
- Berufs- oder Handelsregisterauszug oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters
- Gewerbeanmeldung oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes
- Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters
- qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angaben der Lohnsummen oder gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters (im Original, sofern nur im Original gültig)
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz
- Der Auftraggeber wird von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung anfordern
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind entsprechend § 6a, Nr. 2 EU, VOB/A für nicht präqualifizierte Unternehmen mit dem Angebot der Vergabestelle vorzulegen:
- Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (das Formblatt HVA B-StB Eigenerklärung Eignung ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt)
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Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind entsprechend § 6a, Nr. 2 EU, VOB/A für das nicht präqualifizierte Unternehmen das in der engeren Wahl ist, auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer Frist vorzulegen:
- eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
- Gewerbeanmeldung oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters
Minimum level(s) of standards possibly required:Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind - zusätzlich zu den in den EU-Teilnahmebedingungen genannten - auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle - innerhalb einer Frist vorzulegen:
- Nachweis der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung nicht älter als 6 Monate (Haftpflichtversicherungsnachweis für Vermögens-, Sach- und Personenschäden) mit Angabe der Deckungssummen inkl. Mitteilung zu evtl. Ausschlussklauseln
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind entsprechend § 6a, Nr. 3 EU, VOB/A für nicht präqualifizierte Unternehmen mit dem Angebot der Vergabestelle vorzulegen:
- Eigenerklärung Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen (das Formblatt HVA B-StB Eigenerklärung Eignung ist den Angebotsunterlagen beigefügt)
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Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind entsprechend § 6a, Nr. 2 EU, VOB/A für nicht präqualifizierte Unternehmen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer Frist vorzulegen:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Auftragnehmer vorzulegen:
- Angaben über die Ausführung von Leistungen der letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind.
- Angabe der technischen Fachkräfte und des Leitungspersonals
- Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal
- Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt durch Eintragung im Formblatt Verzeichnis der Namen der Nachunternehmer-/Unterauftragnehmer-/Verleiher
Minimum level(s) of standards possibly required:Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind - zusätzlich zu den in den EU-Teilnahmebedingungen genannten- mit dem Angebot einzureichen sind:
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- HVA B-StB Erklärung Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft , sofern zutreffend
- Verzeichnis der Namen der Nachunternehmer-/Unterauftragnehmer-/Verleiher), sofern zutreffend
- HVA B-StB Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit, sofern zutreffend
- HVA B-StB Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Eignungsleihe, sofern zutreffend
- Eigenerklärung - Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022- von allen Bietern/Mitgliedern Bietergemeinschaft
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Präqualifizierte Unternehmen/ Mitglieder einer Bietergemeinschaft führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen/ Verleihern ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung Eignung" (das Formblatt Eigenerklärung der Eignung ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt) vor zulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen/ Verleihern sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen (Formblatt Eigenerklärung der Eignung ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt) auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (Formblatt Eigenerklärung Eignung ,das Formblatt Erklärung der Eignung ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt) (auch die der Nachunternehmer) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers):
- Urkalkulation -Bei der Prüfung der Angebote sowie von Nachträgen und Zusatzvereinbarungen kann die Urkalkulation zur Preisprüfung herangezogen werden. Einer Anwesenheit des Bieters bedarf es dazu nicht. Nachunternehmer-/ Unterauftragnehmerleistungen sowie Leistungen von Verleihern sind in der Kalkulation detailliert und nachprüfbar abzubilden (Mengen, Zeitansätze, Teilleistungen) und auszuweisen.
- HVA B-StB Verpflichtungserklärung
- Nachweis Betriebsausstattung zur Ausführung der Leistung
- Aufstellung zum geplanten Einsatz der notwendigen Maschinentechnik und Personal
An die Auftragsdurchführung werden zusätzliche soziale Kriterien gestellt, daher sind von jedem Bieter und Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Verleiher
wie folgt auf gesondertes Verlangen abzugeben:
- Eigenerklärungen zu den §§ 11, 14 TVergG LSA vom Bieter/jedem Mitglied der Bietergemeinschaft
- Eigenerklärung zu § 11 TVergG LSA von jedem Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie von jedem Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe])
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Die Formblätter können vorab eingesehen werden unter folgendem Link: http://www.magdeburg.de/Start/Wirtschaft-Arbeit/Unternehmerservice/Ausschreibungen.
Magdeburg
Information about authorised persons and opening procedure:entsprechend § 14 EU VOB/A
entsprechend § 14 EU VOB/A
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschritten innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschritten innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Landeshauptstadt Magdeburg