Pick-ups (Германия - Тендер #46431107) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadt Hildesheim Номер конкурса: 46431107 Дата публикации: 26-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Lieferung von 4 Pritschenwagen, vollelektrisch für die Stadt Hildesheim
Reference number: 3570Lieferung von 4 Pritschenwagen, Rückwärtskipper mit Planen- u. Spriegelaufbau, vollelektrisch.
Pritschenwagen, vollelektrisch
Lot No: 1Stadt Hildesheim Mastbergstraße 13 31137 Hildesheim
Lieferung Pritschenwagen, Rückwärtskipper mit Planen- u. Spriegelaufbau, vollelektrisch
Lieferung schnellstmöglich nach Auftragserteilung.
Pritschenwagen, vollelektrisch
Lot No: 2Stadt Hildesheim Mastbergstraße 13 31137 Hildesheim
Lieferung Pritschenwagen, Rückwärtskipper mit Planen- u. Spriegelaufbau, vollelektrisch
Lieferung schnellstmöglich nach Auftragserteilung.
Pritschenwagen, vollelektrisch
Lot No: 3Stadt Hildesheim Mastbergstraße 13 31137 Hildesheim
Lieferung Pritschenwagen, Rückwärtskipper mit Planen- u. Spriegelaufbau, vollelektrisch
Lieferung schnellstmöglich nach Auftragserteilung.
Pritschenwagen, vollelektrisch
Lot No: 4Stadt Hildesheim Mastbergstraße 13 31137 Hildesheim
Lieferung Pritschenwagen, Rückwärtskipper mit Planen- u. Spriegelaufbau, vollelektrisch
Lieferung schnellstmöglich nach Auftragserteilung.
Der Bieter hat das Vorliegen der geforderten Kriterien sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nachzuweisen.
Die Nachweise können durch Eigenerklärung gemäß dem anliegenden Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erbracht werden oder durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Mit diesem wird insbesondere erklärt, dass keine Ausschlussgründe im Sinne der
§§ 123 und 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) vorliegen bzw. dass im Falle des Vorliegens
von Ausschlussgründen Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB getroffen wurden. Ferner wird erklärt:
Das Unternehmen
- ist den Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzl. Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen
- hat sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet und ist ordnungsgemäß eingetragen.
- hat eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen mindestens in dem geforderten Umfang.
- hat in den letzten drei Geschäftsjahren vergleichbare Leistungen (Art Umfang (m²) sowie Vertragsdauer) ausgeführt unter Angabe der Referenzen
- hat das erforderliche qualifizierte Personal zur Verfügung
- hat die für die Ausführung erforderlichen Geräte und die technische Ausrüstung.
Auf Anforderung sind die Eigenerklärungen innerhalb von 6 Kalendertagen mit Nachweisen zu belegen.
Weiter sind Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie zur durchschnittlich jährlichen Beschäftigungszahl zu machen.
Die Vergabe kann außerdem von der Vorlage von Nachweisen gem. §§ 4 Nds. Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) abhängig gemacht werden. Hier: Tariftreue- und Mindestentgelterklärung gem. § 4 Abs. 1 NTVergG. Ein entsprechendes Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei.
Diese Nachweise/Erklärungen können auch im Wege der zugelassenen Präqualifizierungssysteme, d.h.
durch eine aktuell gültige Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis, erbracht werden, wenn dort inhaltsgleiche Erklärungen bestehen.
Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gegen Russland gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
Abgabe einer Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (5. EU Sanktionspaket). Mit dem Inhalt, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft oder ggfs Nachunternehmer nicht zu nachfolgend aufgeführten Personen, Organisationen oder Einrichtungen zählen
- russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristischePersonen, Organisationen oder Einrichtungen,
-juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
- natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln.
Sowie dass am Auftrag keine Unternehmen im Sinne der Nr. 1 als Unterauftragnehmer, Eignungsleiher oder Lieferanten beteiligt sind (soweit mehr als 10% des Auftragswertes auf die Unternehmen entfallen)
siehe Vergabeunterlagen.
Stadt Hildesheim
Fachbereich Recht
Öffentliches Auftragswesen (Submissionsstelle)
Markt 2, Raum A 304
31134 Hildesheim
Information about authorised persons and opening procedure:Die Angebotsöffnung wird von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers durchgeführt. Weitere Anwesende sind nicht zugelassen.
Lieferung schnellstmöglich nach Auftragserteilung.
Gem. § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsvertrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Gem. § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsvertrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Vergabekammer beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung