Architectural, construction, engineering and inspection services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #46431093) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Westfalen Номер конкурса: 46431093 Дата публикации: 26-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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div. BAB: Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrages Bauwerksprüfungen im Open-House-Verfahren der Niederlassung Westfalen
Referenznummer der Bekanntmachung: 230-22-6001Gegenstand des Rahmenvertrages sind Bauwerksprüfungen gem. der Leistungsbeschreibung. Die Bauwerksprüfungen werden in die folgenden Leistungsbereiche aufgeteilt:
Leistungsbereich 1: Einfachprüfungen
Leistungsbereich 2: Haupt- und Sonderprüfungen
Einfachprüfungen
Los-Nr.: 1Hamm, Hagen, Bochum, Osnabrück, Dillenburg
Gegenstand des Loses / Leistungsbereichs 1 sind Einfachprüfungen gemäß DIN 1076.
Die Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung E (Anlage 1 zum Rahmenvertrag).
Gegenstand des Rahmenvertrages sind Bauwerksprüfungen gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung.
Die Lose werden in die folgenden Leistungsbereiche aufgeteilt:
Leistungsbereich 1: Einfachprüfungen
Leistungsbereich 2: Haupt- Sonderprüfungen
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Die Leistungsbereiche werden aufgrund der Vorgabe von Begrifflichkeiten in diesem Bekanntmachungsformular nachfolgend auch als "Lose" bezeichnet.
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Der Abschluss der Rahmenverträge über die Erbringung der in den Leistungsbeschreibungen (Anlagen 1 bis 3 zum Rahmenvertrag) näher bezeichneten Leistungen erfolgt im Wege eines sogenannten "Open-House-Verfahren" (hierzu näheres unter Abschnitt VI.3 sowie im Anschreiben, dass über die unter Abschnitt I.3 angegebene elektronische Adresse abrufbar ist).
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Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst dabei je Auftragnehmer individuell diejenigen in den Leistungsbeschreibungen (Anlagen 1 bis 3 zum Rahmenertrag) näher dargestellten Leistungsbereiche, für die die Zulassungsvoraussetzungen mit dem Zulassungsantrag nachgewiesen wurden.
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Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst die Leistungserbringung im Verantwortungsbereich derjenigen Außenstellen der Niederlassung Südwest der Auftraggeberin, für die ein Auftragnehmer auf seinen Zulassungsantrag hin zugelassen wurde.
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Auf Grundlage des abgeschlossenen Rahmenvertrags erteilte Einzelaufträge können sämtliche Leistungen oder nur Teile einer oder mehrerer Leistungsbereiche umfassen, für die ein Auftragnehmer zugelassen wurde.
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Das Open-House-Verfahren läuft ab Veröffentlichung bis zum 31.12.2024. Zulassungsanträge und somit der auch Abschluss eines Rahmenvertrags können während der gesamten Laufzeit des Open-House-Verfahrens erfolgen.
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Ein Rahmenvertrag tritt zum 01.01. eines jeden Jahres in Kraft, wenn ein vollständiger, nicht aufklärungsbedürftiger Zulassungsantrag bis spätestens zum 15.01. desselben Jahres eingereicht wurde (Stichtagsregelung) und endet am 31.12.2024. Näheres regelt der Rahmenvertrag. Näheres regelt der Rahmenvertrag.
Haupt-/Sonderprüfungen
Los-Nr.: 2Hamm, Hagen, Bochum, Osnabrück, Dillenburg
Gegenstand des Loses / Leistungsbereichs 1 sind Haupt- und/oder Sonderprüfungen gemäß DIN 1076.
Die Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung H und der Leistungsbeschreibung S (Anlage 2 und 3 zum Rahmenvertrag).
Gegenstand des Rahmenvertrages sind Bauwerksprüfungen gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung.
Die Lose werden in die folgenden Leistungsbereiche aufgeteilt:
Leistungsbereich 1: Einfachprüfungen
Leistungsbereich 2: Haupt- Sonderprüfungen
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Die Leistungsbereiche werden aufgrund der Vorgabe von Begrifflichkeiten in diesem Bekanntmachungsformular nachfolgend auch als "Lose" bezeichnet.
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Der Abschluss der Rahmenverträge über die Erbringung der in den Leistungsbeschreibungen (Anlagen 1 bis 3 zum Rahmenvertrag) näher bezeichneten Leistungen erfolgt im Wege eines sogenannten "Open-House-Verfahren" (hierzu näheres unter Abschnitt VI.3 sowie im Anschreiben, dass über die unter Abschnitt I.3 angegebene elektronische Adresse abrufbar ist).
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Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst dabei je Auftragnehmer individuell diejenigen in den Leistungsbeschreibungen (Anlagen 1 bis 3 zum Rahmenertrag) näher dargestellten Leistungsbereiche, für die die Zulassungsvoraussetzungen mit dem Zulassungsantrag nachgewiesen wurden.
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Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst die Leistungserbringung im Verantwortungsbereich derjenigen Außenstellen der Niederlassung Südwest der Auftraggeberin, für die ein Auftragnehmer auf seinen Zulassungsantrag hin zugelassen wurde.
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Auf Grundlage des abgeschlossenen Rahmenvertrags erteilte Einzelaufträge können sämtliche Leistungen oder nur Teile einer oder mehrerer Leistungsbereiche umfassen, für die ein Auftragnehmer zugelassen wurde.
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Das Open-House-Verfahren läuft ab Veröffentlichung bis zum 31.12.2024. Zulassungsanträge und somit der auch Abschluss eines Rahmenvertrags können während der gesamten Laufzeit des Open-House-Verfahrens erfolgen.
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Ein Rahmenvertrag tritt zum 01.01. eines jeden Jahres in Kraft, wenn ein vollständiger, nicht aufklärungsbedürftiger Zulassungsantrag bis spätestens zum 15.01. desselben Jahres eingereicht wurde (Stichtagsregelung) und endet am 31.12.2024. Näheres regelt der Rahmenvertrag. Näheres regelt der Rahmenvertrag.
(1) Kein zwingender oder fakultativer Ausschluss unter entsprechender Anwendung der §§ 123, 124 GWB sowie entsprechender Berücksichtigung von §§ 125, 126 GWB. Zur Prüfung wird eine Eigenerklärung gemäß Vordruck im Zulassungsformular gefordert.
(2) Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung der Leistung. Hierzu wird eine Eigenerklärung gemäß Vordruck im Zulassungsformular gefordert.
(3) Nichtvorliegen einer Geldbuße nach § 21 MiLoG von wenigstens EUR 2.500,00 (vgl. § 19 Abs. 3 MiLoG). Hierzu wird eine Eigenerklärung gemäß Vordruck im Zulassungsformular gefordert sowie Angaben, die eine Überprüfung im Gewerbezentralregister ermöglichen.
(4) Eintragung im einschlägigen Handels- oder Berufsregister. Hierzu ist eine aktuelle Kopie des Eintragungsnachweises beizufügen oder ein Nachweis, dass keine Eintragungspflicht in einem Register besteht. Der Eintragungsnachweis ist aktuell, wenn er den Stand der letzten Änderung an der Eintragung wiedergibt.
(5) Nichtvorliegen von Gründen, die gemäß Artikel 5k Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren vom 31. Juli 2014, geändert durch Verordnung (EU) 2022/576 vom 8. April 2022 einem Vertragsabschluss oder einer Vertragserfüllung entgegenstehen. Hierzu wird eine Eigenerklärung gemäß Vordruck im Zulassungsformular gefordert.
(1) Bestehen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung und Erklärung, dass diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Hierzu wird eine Eigenerklärung mit Angabe der Deckungssummen gemäß Vordruck im Zulassungsformular gefordert, aufgrund der sich die Erfüllung der nachfolgend genannten Mindeststandards prüfen lässt.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen müssen mindestens abdeckt werden:
• Für Personen- und Sachschäden mindestens 1.000.000,00 EUR pauschal je Schadensfall einfach maximiert pro Jahr
• Für Vermögensschäden mindestens 1.000.000,00 EUR je Schadensfall einfach maximiert pro Jahr
(1) Sowohl für den Leistungsbereich 1 als auch für den Leistungsbereich 2 ist gefordert:
Eigenerklärung UND Nachweis über ein gültiges VFIB-Zertifikat (Lehrgang Bauwerksprüfung des Vereins zur Förderung der Qualitätssicherung und Zertifizierung der Aus- und Fortbildung von Ingenieuren/-innen der Bauwerksprüfung).
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(2) Vorlage Referenzen über abgeschlossene Aufträge, die in Bezug auf die von diesem Open-House-Verfahren erfassten Leistungen (vgl. Anlagen 1 bis 3 zum Rahmenvertrag: Leistungsbeschreibungen) Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens geben.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:Zu III.1.3 (1): Die geforderte Eigenerklärung und der geforderte Nachweis gemäß III.1.3 (1) sind Mindeststandards.
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Zu III.1.3 (2):
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a) Mindestanforderungen für eine Zulassung bezüglich Leistungsbereich 1: Es sind 3 Referenzen über die Ausführung von Einfachprüfungen oder Hauptprüfungen gemäß DIN 1076 mittels Eigenerklärung unter Verwendung nachfolgender Formulardrucke nachzuweisen.
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b) Mindestanforderungen für eine Zulassung bezüglich Leistungsbereich 2: Es sind 3 Referenzen über die Ausführung von Hauptprüfungen gemäß DIN 1076 mittels Eigenerklärung unter Verwendung nachfolgender Formulardrucke nachzuweisen.
entfällt
Gegenstand des Rahmenvertrages sind Bauwerksprüfungen gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung.
Die Lose werden in die folgenden Leistungsbereiche aufgeteilt:
Leistungsbereich 1: Einfachprüfungen
Leistungsbereich 2: Haupt- Sonderprüfungen
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Die Leistungsbereiche werden aufgrund der Vorgabe von Begrifflichkeiten in diesem Bekanntmachungsformular nachfolgend auch als "Lose" bezeichnet.
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Der Abschluss der Rahmenverträge über die Erbringung der in den Leistungsbeschreibungen (Anlagen 1 bis 3 zum Rahmenvertrag) näher bezeichneten Leistungen erfolgt im Wege eines sogenannten "Open-House-Verfahren" (hierzu näheres unter Abschnitt VI.3 sowie im Anschreiben, dass über die unter Abschnitt I.3 angegebene elektronische Adresse abrufbar ist).
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Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst dabei je Auftragnehmer individuell diejenigen in den Leistungsbeschreibungen (Anlagen 1 bis 3 zum Rahmenertrag) näher dargestellten Leistungsbereiche, für die die Zulassungsvoraussetzungen mit dem Zulassungsantrag nachgewiesen wurden.
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Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst die Leistungserbringung im Verantwortungsbereich derjenigen Außenstellen der Niederlassung Südwest der Auftraggeberin, für die ein Auftragnehmer auf seinen Zulassungsantrag hin zugelassen wurde.
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Auf Grundlage des abgeschlossenen Rahmenvertrags erteilte Einzelaufträge können sämtliche Leistungen oder nur Teile einer oder mehrerer Leistungsbereiche umfassen, für die ein Auftragnehmer zugelassen wurde.
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Das Open-House-Verfahren läuft ab Veröffentlichung bis zum 31.12.2024. Zulassungsanträge und somit der auch Abschluss eines Rahmenvertrags können während der gesamten Laufzeit des Open-House-Verfahrens erfolgen.
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Ein Rahmenvertrag tritt zum 01.01. eines jeden Jahres in Kraft, wenn ein vollständiger, nicht aufklärungsbedürftiger Zulassungsantrag bis spätestens zum 15.01. desselben Jahres eingereicht wurde (Stichtagsregelung) und endet am 31.12.2024. Näheres regelt der Rahmenvertrag. Näheres regelt der Rahmenvertrag.
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Autobahn GmbH des Bundes