Insurance services (Германия - Тендер #46431060) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Kreis Euskirchen Номер конкурса: 46431060 Дата публикации: 26-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Gebäude- und Inventarversichuerung für den Kreis Euskirchen
Reference number: ZVS/VgV/23-11Der Kreis Euskirchen schreibt die Gebäude- und Inventarversicherungen in drei Losen öffentlich aus.
Versicherungsvertrag für die Betriebsstätten des Kreises Euskirchen
Lot No: 1Kreis Euskirchen Jülicher Ring 32 53879 Euskirchen Die genauen Adressen der zu versichernden Objekte sind den Vrgabeunterlagen zu entnehmen.
Gebäude- und Inventarversicherung
Los 1 wird für alle Objekte des Kreises, aber ohne die Gebäude des Abfallwirtschaftszentrums (AWZ) sowie die von Überschwemmungsschäden betroffenen Objekten hinsichtlich der Versicherung der Gefahr "Überschwemmung" gebildet.
Dieser Vertrag verlängert sich stillschweigend von Jahr zu Jahr, wenn er nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.
Versicherungsvertrag für die Betriebsstätten des Kreises Euskirchen
Lot No: 2Kreis Euskirchen Jülicher Ring 32 53879 Euskirchen Die genauen Adressen der zu versichernden Objekte sind den Vrgabeunterlagen zu entnehmen.
Los 2 wird für die Objekte gebildet, die von Überschwemmungsschäden betroffen waren und zwar hinsichtlich der Versicherung der Gefahr "Überschwemmung".
Dieser Vertrag verlängert sich stillschweigend von Jahr zu Jahr, wenn er nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.
Versicherungsvertrag für das Abfallwirtschaftszentrum (AWZ)
Lot No: 3Abfallwirtschaftszentrum Mechernich Strempter Heide 1 53894 Mechernich
Gebäude- und Inventarversicherung für die Objekte des AWZ
Dieser Vertrag verlängert sich stillschweigend von Jahr zu Jahr, wenn er nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.
Mit dem Angebot ist die Eintragung in einem Berufs-/Handelsregister oder die erlaubte Berufsausübung in anderer Weise nachzuweisen.
Es werden Gebote von in Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Versicherungsgesellschaften oder Niederlassungen von Versicherungsgesellschaften mit Hauptsitz innerhalb der europäischen Union oder deren Vertreter zugelassen (Bieter)
Als geeignet werden vorgenannte Versicherungsgesellschaften angesehen, die die Kommunikation auch im Schadenfall in deutscher Sprache durchführen können und dies durch eine schriftliche Erklärung bestätigen.
Der Bieter weist mittels Referenzen seine technische Leistungsfähigkeit nach. Hierzu hat er mindestens
drei Referenzen mittels einer Liste zu übergeben. Es muss sich um Versicherungsnehmer handeln, für die eine Gebäude- und Inventarversicherung kommunaler Risiken in den letzten drei Jahren bestand. Die Liste enthält mindestens die Angabe des Versicherungsnehmers mit Anschrift.
Kreis Euskirchen,
Zi. A330,
Jülicher Ring 32,
53879 Euskirchen
Information about authorised persons and opening procedure:Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV Bieter oder deren Bevollmächtigte nicht zugelassen.
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV Bieter oder deren Bevollmächtigte nicht zugelassen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren sind vor Einreichung eines Nachprüfungsantrages gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nachdem der Verstoß erkannt worden ist zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der
in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren sind vor Einreichung eines Nachprüfungsantrages gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nachdem der Verstoß erkannt worden ist zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der
in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.