Supply services of personnel including temporary staff (оригинал извещения) (Германия - Тендер #46430770) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stromnetz Berlin GmbH Номер конкурса: 46430770 Дата публикации: 26-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Rahmenverträge zur Vermittlung von Arbeitnehmerüberlassungen
Referenznummer der Bekanntmachung: 2023005362Rahmenverträge zur Vermittlung von Arbeitnehmerüberlassungen
Berlin
Gegenstand der ausgeschriebenen Rahmenverträge ist die Erbringung von Arbeitnehmerüberlassungsleistungen im kaufmännischen, technischen und IT Bereich für die Stromnetz Berlin GmbH im Rahmen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes. Es wird beabsichtigt bis zu fünf Rahmenvertragspartner zu binden, welche sich in der
Vertragslaufzeit im permanenten Miniwettbewerb gegenüberstehen.
Der voraussichtliche Bedarf wurde anhand von Vergangenheitswerten ermitteln und entsprechend hochskaliert.
Berechnungsgrundlage war der tatsächliche Bedarf im Jahr 2022 & 2023 Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen
2022/2023 = Geleistete Personenstunden 18.783,00
Geschätzte Personenstunden
Erstes Vertragsjahr: 21.600,45;
Zweites Vertragsjahr: 28.080,59;
Drittes Vertragsjahr (1.Optionszeitraum): 36.504,76
Viertes Vertragsjahr (2.Optionszeitraum): 47.456,19
Maximale Personenstunden
Erstes Vertragsjahr: 23.760,50 ;
Zweites Vertragsjahr: 30.888,64 ;
Drittes Vertragsjahr (1.Optionszeitraum): 40.155,24;
Viertes Vertragsjahr (2.Optionszeitraum): 52.201,81
Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen
Der AG hat das zweimalige Recht, durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN,
eine Verlängerung des Vertrags um jeweils 12 Monate zu den Bedingungen dieses Vertrages
zu verlangen. Bei Erklärung der Verlängerungsoptionen wird der AG den AN rechtzeitig
hierrüber schriftlich informieren.
1. Optionszeitraum 01.03.2026 - 28.02.2027
2. Optionszeitraum 01.03.2027 - 29.12.2028
Details sind dem Dokument "Teilnahmebedingungen" in Kapitel 5.1 zu entnehmen.
a) Unternehmensdarstellung:
Die Darstellung des Bewerberunternehmens beziehungsweise des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft muss Ausführungen zu dessen Standorten, Leistungsportfolios, sowie zur Größe beinhalten und es müssen – sofern zutreffend – Angaben zur Konzernstruktur eingereicht werden.
b) Berufs- und Handelsregisterauszug, Erklärungen und Bescheinigungen
Der Bewerber hat den Nachweis der Eintragung im Handelsregister und/oder Berufsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, einzureichen. Ein Registerauszug muss zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist inhaltlich aktuell und darf zeitlich nicht älter als sechs Monate sein. Für Deutschland maßgebliche Register sind: das „Handelsregister“, die „Handwerksrolle“ und bei Dienstleistungsaufträgen das „Vereinsregister“, das „Partnerschaftsregister“ und die „Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder“; für die übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union können
die in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur
Aufhebung der Richtlinie 2014/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014 aufgelisteten Dokumente des jeweiligen Sitzstaates entsprechend als Nachweis eingereicht werden.
Details sind dem Dokument "Teilnahmebedingungen" in Kapitel 5.2 zu entnehmen.
(a) Bankerklärung
Es ist eine Erklärung der Hausbank des Bewerbers vorzulegen, die bestätigt, dass die finanziellen Verhältnisse des Bewerbers geordnet sind und er über die
erforderlichen finanziellen Mittel verfügt, um den Auftrag auszuführen. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist jeweils nicht älter als drei Monate sein.
(b) Haftpflichtversicherung
Es ist der Nachweis einer Haftpflichtversicherung für die aus der gewerblichen Tätigkeit des Bewerbers resultierenden Haftpflichtgefahren für Sach-, Personen- und Vermögensschäden (inklusive Schäden aus datenschutzrechtlichen Verstößen) durch eine gültige Versicherungsbestätigung zu erbringen. Die Versicherung muss die Deckung der vorgenannten Gefahren in Höhe der nachstehend aufgeführten Mindestdeckungssummen umfassen. Alternativ zur Vorlage des Nachweises einer Versicherung mit den nachfolgend genannten Mindestanforderungen kann eine Erklärung des Versicherers vorgelegt werden, nach der dieser im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung abzuschließen. In diesem Fall hat sich der Bewerber zu verpflichten, unmittelbar nach Erhalt des Zuschlages eine entsprechende Haftpflichtversicherung
mit den genannten Anforderungen abzuschließen, für die Dauer der Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten sowie die entsprechende Bescheinigung dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen.
Mindestdeckungssummen:
Die Deckungssummen der Versicherung für die ausgeschriebene Leistung müssen je Schadensart und -
fall mindestens folgenden Umfang abdecken: Sachschäden: 1 Mio. Euro, Personenschäden: 2 Mio. Euro,
Vermögensschäden: 0,5 Mio. Euro.
c) Jahresabschlüsse/Geschäftsberichte/wirtschaftliche Kennzahlen
Es sind Jahresabschlüsse einschließlich Anhänge, Wirtschaftsprüferfreigaben, Lageberichte und Kommentare, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber zugelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist, für die Geschäftsjahre 2019, 2020, 2021 oder – sofern für das letzte geforderte Geschäftsjahr noch nicht vorliegend
– die letzten drei vorliegenden Jahresabschlüsse, vorzulegen. Falls die Veröffentlichung von Jahresabschlüssen nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, haben die Bewerber ihre
Geschäftsberichte für die genannten drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen. Falls ein Bewerber erst seit einem Zeitpunkt besteht, der die Vorlage eines oder mehrerer Jahresabschlüsse/Geschäftsberichte nicht zulässt, sind die entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre seit der Gründung zu tätigen. Es ist in diesem Fall unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass der Bewerber erst nachdem betreffenden Zeitpunkt eines geforderten Nachweises gegründet worden ist. In jedem Fall müssen die Bewerber Angaben zum Umsatz, zum spezifischen Umsatz im Tätigkeitsbereich des hier zu vergebenden Auftrags, zum Jahresüberschuss, zur Verwendung des Jahresüberschusses, zum Eigenkapital und zur Bilanzsumme für die drei Geschäftsjahre 2019, 2020, 2021 machen. Falls ein Bewerber erst seit einem Zeitpunkt besteht, der die vollständige Angabe nicht zulässt, sind die entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre seit der Gründung zu tätigen. Es ist in diesem Fall unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass der Bewerber erst nach dem betreffenden Zeitpunkt eines geforderten Nachweises gegründet worden ist.
Details sind dem Dokument "Teilnahmebedingungen" in Kapitel 5.3 zu entnehmen.
a) Unternehmensreferenzen
Es wird der Nachweis von Erfahrungen im Bereich der hier zu vergebenden Leistungen durch die Angabe von mit dem hiesigen Vergabegegenstand vergleichbaren Referenzen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen verlangt:
(i) Leistungsgegenstand
Es werden nur Referenzen berücksichtigt, die dem Leistungsgegenstand entsprechen und somit die Anforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenz erfüllen (vgl. nachfolgend (iv)).
(ii) Referenzzeitraum
Es werden nur Referenzen berücksichtigt, deren Leistungen in den vergangenen 5 Jahren (Stichtag ist der Tag der Auftragsbekanntmachung) erbracht wurden.
(iii) Mindestanzahl von Referenzen
Der Bewerber hat mindestens 3 Referenzen vorzulegen.
(iv) Vergleichbarkeit der Referenz
Ein Auftrag wird als Referenz berücksichtigt, wenn er nach Art, Umfang und Schwierigkeit mit der zu vergebenden Tätigkeit vergleichbar ist. Die Vergleichbarkeit wird bejahrt, wenn die in Formblatt 7.1 geforderten Angaben der Tabelle zum Abschnitt „Angaben zu der Vergleichbarkeit der Referenzleistungen“ vollständig mit „Ja“ beantwortet werden können und die nachfolgend dargestellten Mindestbedingungen erfüllt sind. Alle Angaben des Bewerbers müssen nachweisbar sein. Der Auftraggeber behält sich eine
Überprüfung vor.
Der Auftraggeber legt folgende Mindestanforderungen an die 3 Referenzen
fest:
Es muss sich um vergleichbare Leistungen zur ausgeschriebenen Leistung handeln:
Vergleichbar ist:
• Nicht älter als 5 Jahren (Stichtag ist der Tag der Auftragsbekanntmachung)
• Die Leistungserbringung muss unmittelbar durch den Auftragnehmer erfolgt sein (Unterauftragnehmerketten sind unzulässig)
• Bei dem eingesetzten Personal handelt es sich in der überwiegenden Anzahl um deutsch-sprachiges Personal mit mindestens Sprachniveau B1
• Bei dem eingesetzten Personal handelt es sich um ANÜ Kräfte im kaufmännischen, technischen und IT-Bereich.
(v) Ergänzende Angaben
Der Bewerber ist berechtigt, ergänzende Angaben zur Referenz in einer Anlage zum jeweiligen Formblatt 7.1 zu tätigen, wenn ein oder mehrere geforderte Angaben nicht oder nicht vollständig getätigt werden können und dies zum Verständnis der Referenz aus Sicht des Bewerbers erforderlich ist. Die ergänzenden Angaben dürfen pro Referenz eine DIN A4-Seite nicht überschreiten.
Mit der Angabe der Referenz bestätigt der Bewerber, dass er vom Referenzauftraggeber das Einverständnis eingeholt hat, den Auftrag als Referenz in diesem Vergabeverfahren mit den vom Auftraggeber geforderten Informationen angeben zu dürfen. Mit der Angabe eines Ansprechpartners und dessen Kontaktdaten des Referenzauftraggebers bestätigt der Bewerber, dass sich der Ansprechpartner des Referenzauftraggebers einverstanden erklärt hat, vom Auftraggeber mittels der angegebenen Kontaktmöglichkeiten kontaktiert werden zu dürfen. Können die Kontaktdaten nicht/nicht vollständig angegeben werden (z.B. aus datenschutzrechtlichen Gründen) hat der Bewerber auf anderem Weg sicherzustellen, dass eine Kontaktaufnahme mit dem Referenzauftraggeber einschließlich einer entsprechenden Überprüfung ohne Beisein/Anwesenheit des Bewerbers/Bieters möglich ist. Alle Angaben des Bewerbers müssen überprüfbar sein. Der Auftraggeber behält sich eine Überprüfung vor.
(b) Qualitätsmanagementsystem
Zugelassen werden nur solche Bewerber mit folgender Mindestanforderung:Es ist der Nachweis eines eingeführten und durch betriebliche Anweisungen umgesetzten
Qualitätsmanagementsystems entsprechend der DIN EN ISO 9001-er Reihe, durch aktuell gültige Zertifikate, zu erbringen. Alternativ ist der Nachweis eines vergleichbaren eingesetzten Qualitätsmanagementsystems zu erbringen.
(c) Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis
Bitte bestätigen Sie, dass Ihr Unternehmen im Besitz einer gültigen "Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis" in Deutschland ist oder im Auftragsfall
bereit und in der Lage ist, diese zu erlangen. Die geforderten Angaben sind in Formblatt 7.2 zu machen. Der Bewerber kann zum Nachweis eigene Anlagen beifügen.
(d) Tarifvereinbarung
Bitte bestätigen Sie, dass ihr Unternehmen eine für Deutschland gültige Tarifvereinbarung für die Zeitwirtschaft (iGZ oder BAP) abgeschlossen hat oder
im Auftragsfall bereit und in der Lage wäre diese abzuschließen. Bei einer bereits bestehenden Tarifvereinbarung muss diese angegeben werden.
Dieser Auftrag unterliegt den Vorgaben des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG), Abschnitte 3 und 4. Dies umfasst für die Auftragsausführung z.B. die Verpflichtung zur Einhaltung der jeweils geltenden Mindest- bzw. Tarifentgelte, den Vorgaben gemäß Frauenförderverordnung, Vorgaben zur Verhinderung von Benachteiligungen sowie entsprechende Kontroll- und Sanktionsrechte. Die verpflichtenden Inhalte des BerlAVG werden in Form von Besonderen Vertragsbedingungen (BVBs)
verbindliche Vertragsbestandteile.
1. Die Auftragsvergabe steht unter den in der Auftragsbekanntmachung genannten Vorbehalten. Der Auftraggeber behält sich insbesondere vor, den Zuschlag bereits auf das Erstangebot zu erteilen. Der Auftraggeber behält sich zudem ferner vor, das Vergabeverfahren aufzuheben/einzustellen wenn:
(i)- kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt worden ist;
(ii)- ein Gremium des Auftraggebers der Zuschlagserteilung nicht zustimmt (Gremienvorbehalt);
(iii) dem Auftraggeber eine erforderliche Genehmigung nicht erteilt wird.
2. Umgang mit Bewerber- bzw. Bieterfragen:
Mündliche Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen zu den Vergabeunterunterlagen sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Plattform veröffentlichen.
Der AG empfiehlt daher allen Bietern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Fragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bieter sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
3. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bieter/die Bietergemeinschaft der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
4. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
5. Auf Grundlage der Erstangebote wird der AG gemäß der bekanntgemachten Wertungskriterien die 8 wirtschaftlichen Anbieter zum Verhandlungs- und Präsentationstermin einladen.
Rügen wegen erkannter Verstöße gegen Vergabevorschriften sind innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu erheben (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gerügt werden (vgl.§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung gerügt werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers vergangen sind, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Rügen wegen erkannter Verstöße gegen Vergabevorschriften sind innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu erheben (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gerügt werden (vgl.§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung gerügt werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers vergangen sind, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).