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Sewage services (Германия - Тендер #46227863)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Gesellschaft für Kommunallogistik (KomLog) mbH
Номер конкурса: 46227863
Дата публикации: 19-09-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023091420231017 11:00OtherContract noticeServicesOpen procedureEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsLowest priceOther01C0201
  1. Section I
    1. Name and addresses
      Gesellschaft für Kommunallogistik (KomLog) mbH
      Marienstraße 10
      Wachtendonk
      47669
      Germany
      Telephone: +49 2836-2350280
      E-mail: ausschreibung@kom-log.de
      Fax: +49 2836-2350279
    2. Joint procurement
    3. Communication
      The procurement documents are available for unrestricted and full direct access, free of charge, at
      https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYRED9HU/documents
      Additional information can be obtained from the abovementioned addresselectronically via: https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYRED9HU

    4. Type of the contracting authority:
      Other type: Einkaufsgesellschaft für Kommunen
    5. Main activity:
      Other activity: Einkauf von Waren, Bau- und Dienstleistungen für die Gesellschafterkommunen
  2. Section II
    1. Scope of the procurement:
      1. Title:

        Entleerung und Abfuhr des Inhaltes aus abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen in der Stadt Geldern

        Reference number: 2023-131
      2. Main CPV code:
        90400000
      3. Type of contract:
        Services
      4. Short description:

        Die Vergabe beinhaltet das Abpumpen des Abwassers aus den Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben im Stadtgebiet der Stadt Geldern sowie den Transport und die Übergabe des Abwassers auf den Kläranlagen des Niersverbands in Geldern und Kevelaer.

      5. Estimated total value:

      6. Information about lots:
        This contract is divided into lots: no
    2. Description
      1. Title:
      2. Additional CPV code(s):

      3. Place of performance:
        Main site or place of performance:

        47608 Geldern

      4. Description of the procurement:

        Die Stadt Geldern ist gemäß § 56 Wasserhaushaltsgesetz und § 46 Abs. 1 Nr. 5 Landeswassergesetz verpflichtet, die in ihrem Stadtgebiet befindlichen Grundstücksentwässerungsanlagen im Außenbereich zu entleeren, soweit diese nicht von der Klärschlammbeseitigung durch die Untere Wasserbehörde befreit sind. Die zu entsorgenden Anlagen befinden sich hauptsächlich in den städtischen Außengebieten.

        Zurzeit sind 192 abflusslose Gruben, 10 teilbiologische Kleinkläranlagen, 70 Pflanzenkläranlagen und 540 vollbiologische Kleinkläranlagen zu entsorgen.

      5. Award criteria:
      6. Estimated value:

      7. Duration of the contract, framework agreement or dynamic purchasing system:

        Start: 2024-01-01
        End: 2027-12-31
        This contract is subject to renewal: no
      8. Information about the limits on the number of candidates to be invited:
      9. Information about variants:
        Variants will be accepted: no
      10. Information about options:
        Options: no
      11. Information about electronic catalogues:

      12. Information about European Union funds:
        The procurement is related to a project and/or programme financed by European Union funds: no
      13. Additional information:
  3. Section III
    1. Conditions for participation:
      1. Suitability to pursue the professional activity, including requirements relating to enrolment on professional or trade registers:
        List and brief description of conditions:

        Es werden folgende Eigenerklärungen gefordert:

        - Über das Vermögen des Unternehmens wurde nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt nach den Bestimmungen des Landes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat.

        - Unser Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation.

        - Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, ist rechtskräftig verurteilt worden, wegen:

        a) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), §129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),

        b) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,

        c) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),

        d) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,

        e) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,

        f) § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),

        g) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern)

        h) §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),

        i) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder

        j) den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).

        Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder einem Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbstverantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes gegen Ordnungswidrigkeiten dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.

        - Wir erklären ferner als Unternehmen,

        a) dass wir unseren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen sind,

        b) dass wir bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen keine geltenden umwelt , sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen verstoßen haben,

        c) dass wir nicht zahlungsunfähig sind, über unser Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist. Ferner erklären wir, dass sich unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,

        d) dass wir im Rahmen unserer beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen haben, durch die unsere Integrität infrage gestellt wird,

        e) dass wir keine Vereinbarungen mit einem anderen Unternehmen getroffen haben, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.

        - Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft

        - Der Bieter gehört nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen.

      2. Economic and financial standing:
        List and brief description of selection criteria:

        Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personen- und Sachschäden in Höhe von mindestens EUR 5,0 Mio. bei jeweils zweifacher Maximierung pro Jahr und Vermögensschäden in Höhe von mindestens EUR 2,0 Mio. bei jeweils zweifacher Maximierung pro Jahr oder alternativ Erklärung, eine entsprechende Versicherung abzuschließen/aufzustocken.

      3. Technical and professional ability:
        List and brief description of selection criteria:

        Angabe der Eignungskriterien

        A = Ausschluss

        REFERENZEN

        3 Referenzen zur Entleerung und Abfuhr aus dem Bereich abflussloser Gruben und Kleinkläranlagen (A)

        Mindestanforderungen für Referenzen:

        - ausgeführter bzw. laufender Vertrag aus den Jahren 2020-2023 (A) und

        - mindestens eine Referenz für einen öffentlichen Auftraggeber (A) und

        - mindestens eine Referenz mit einer Jahresabfuhrleistung von mindestens 4.000 m³ Abwasser (A)

        Minimum level(s) of standards possibly required:

        Anforderung an die Fahrzeuge und Geräte:

        Der Auftraggeber überlässt dem Auftragnehmer die Wahl der Fahrzeuge. Um eine effektive und ordnungsgemäße Entleerung zu gewährleisten, werden innerhalb der Leistungsbeschreibung konkrete Mindestanforderungen vorgegeben.

        Anforderung an das Personal:

        Innerhalb der Leistungsbeschreibung sind die Anforderungen an das Personal vorgegeben.

      4. Information about reserved contracts:
    2. Conditions related to the contract:
      1. Information about a particular profession:
      2. Information about staff responsible for the performance of the contract:
  4. Section IV
  5. Description:
    1. Type of procedure:
      Open procedure
    2. Information about a framework agreement or a dynamic purchasing system:
    3. Information about reduction of the number of solutions or tenders during negotiation or dialogue:
    4. Information about negotiation:
    5. Information about electronic auction:
    6. Information about the Government Procurement Agreement (GPA):
      The procurement is covered by the Government Procurement Agreement: yes
  6. Administrative information:
    1. Previous publication concerning this procedure:
    2. Time limit for receipt of tenders or requests to participate:
      Date: 2023-10-17
      Local time: 11:00
    3. Estimated date of dispatch of invitations to tender or to participate to selected candidates:
    4. Languages in which tenders or requests to participate may be submitted:
      DE
    5. Minimum time frame during which the tenderer must maintain the tender:
      Tender must be valid until: 2023-12-29
      (from the date stated for receipt of tender)
    6. Conditions for opening of tenders:
      Date: 2023-10-17
      Local time: 11:00
      Place:

      KomLog GmbH, Marienstraße 10, 47669 Wachtendonk

      Information about authorised persons and opening procedure:

      Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.

  • Section VI
    1. Information about recurrence
      This is a recurrent procurement: yes
      Estimated timing for further notices to be published:

      September 2027

    2. Information about electronic workflows
      Electronic ordering will be usedElectronic invoicing will be acceptedElectronic payment will be used
    3. Additional information

      Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.

    4. Procedures for review
      1. Review body
        Vergabekammer Rheinland
        Zeughausstraße 2-10
        Köln
        50667
        Germany
        Contact person: 50667
        Telephone: +49 221-1473045
        E-mail: VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
        Fax: +49 221-1472889
      2. Body responsible for mediation procedures

      3. Review procedure
        Precise information on deadline(s) for review procedures:

        § 160

        Einleitung, Antrag

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

      4. Service from which information about the review procedure may be obtained

        § 160

        Einleitung, Antrag

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.


    5. Date of dispatch of this notice
      2023-09-14

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