Sewage services (Германия - Тендер #46227847) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Landkreis Göttingen Номер конкурса: 46227847 Дата публикации: 19-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Landkreis Göttingen, Kanalreinigungs- und Inspektionsarbeiten Entsorgungsanlagen Göttingen
Reference number: 2309008Entsorgungsanlagen Zentraldeponie Deiderode, Dransfeld und Breitenberg
Kanalreinigungs- u. Inspektionsarbeiten
für März 2024 - Dezember 2026
Entsorgungsanlage Deiderode Auf dem Mittelberge 1 37133 Friedland, Entsorgungsanlage Dransfeld Imbser Weg 37127 Dransfeld, Entsorgungsanlage Breitenberg Herzberger Landstraße 37115 Duderstadt-Breitenberg
Die Deponiesickerwassernetze der Zentraldeponie Deiderode und der Entsorgungsanlagen Dransfeld
und Breitenberg (Drainage- und -rohrleitungen) sind zweimal pro Jahr zu reinigen (Frühjahr / Herbst) und einmal jährlich im Frühjahr mittels Kamerabefahrung zu inspizieren und zu dokumentieren.
Die sonstigen Entwässerungsleitungen der Kompostanlagen, Betriebswege, Eingangs- und Waagenbereiche etc. sind auf allen drei Entsorgungsanlagen einmal jährlich im Herbst zu reinigen und mittels Kamerabefahrung zu inspizieren.
Die Arbeiten sind in einem Durchgang durchzuführen. Unterbrechungen sind nur in Ausnahmen und nach Absprache mit dem AG zulässig.
Neben den turnusmäßigen Reinigungen und Inspektionen können außerplanmäßige Einsätze zum Tragen kommen. Der AN gewährleistet hierbei, innerhalb von 24 Stunden vor Ort zu sein.
Landkreis Göttingen - Fachbereich Innere Dienste, Reinhäuser Landstraße 4, 37083 Göttingen
Information about authorised persons and opening procedure:Es sind keine Personen bei der Öffnung der Angebote zugelassen.
Es sind keine Personen bei der Öffnung der Angebote zugelassen.
Gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens nur dann zulässig, soweit der Antragsteller den Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftragsgeber gerügt hat.
Gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens nur dann zulässig, soweit der Antragsteller den Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftragsgeber gerügt hat.
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung