Primary school construction work (Германия - Тендер #46227727) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Gemeinde Schonungen Номер конкурса: 46227727 Дата публикации: 19-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Neubau Grundschule Schonungen
Neubau einer 3-zügigen Grundschule mit 12 Klassenzimmern, Werkraum und Musiksaal, Räume für den offenen Ganztag, sowie Räume für
die Verwaltung. Der Neubau wird als dreigeschossiger, winkelförmiger Baukörper in Stahlbetonmassivbauweise errichtet. BGF: ca. 3.630 m²,
BRI: ca. 15.660 m²
97453 Schonungen, An der Tann 8b
Estricharbeiten, Vergabe-Nr. H-14,
- ca. 1.200 m² Abdichtung, auf Bodenplatte
- ca. 2.700 m² Zementestrich, schwimmend
- ca. 350 m² Zementestrich, auf Fußbodenheizung
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=278750
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Gemeinde Schonungen, Marktplatz 1 in 97453 Schonungen im Sitzungssaal
Information about authorised persons and opening procedure:Nur Vertreter des Auftragnehmers und Angestellte der Gemeinde Schonungen.
Nur Vertreter des Auftragnehmers und Angestellte der Gemeinde Schonungen.
„Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
„Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Gemeinde Schonungen