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Firefighting vehicles (оригинал извещения) (Германия - Тендер #46227519)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Stadtverwaltung Strausberg
Номер конкурса: 46227519
Дата публикации: 19-09-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023091420231017 11:00Regional or local authorityContract noticeSuppliesOpen procedureEuropean UnionSubmission for all lotsThe most economic tenderGeneral public services01B0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Stadtverwaltung Strausberg
      Hegermühlenstraße 58
      Strausberg
      15344
      Germany
      Telefon: +49 3341-381122
      E-Mail: vergabe@stadt-strausberg.de
      Fax: +49 3341-381430
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YH66FXD/documents
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YH66FXD

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Regional- oder Kommunalbehörde
    5. Haupttätigkeit(en):
      Allgemeine öffentliche Verwaltung
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Freiwillige Feuerwehr in 15344 Strausberg - Lieferung eines Gerätewagens Logistik GW-L1

        Referenznummer der Bekanntmachung: BD OV 74/23
      2. CPV-Code Hauptteil:
        34144210
      3. Art des Auftrags:
        Lieferauftrag
      4. Kurze Beschreibung:

        Der zu beschaffende Gerätewagen Logistik GW-L1 soll in erster Linie zum Transport von Ausrüstungen kleineren Umfangs dienen. Der Gerätewagen soll mit Rollcontainern passend zum jeweiligen Alarmstichwort beladen werden können.

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):
        34144000, 34100000
      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Freiwillige Feuerwehr Strausberg Philipp-Müller-Str. 1 15344 Strausberg

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Der zu beschaffende Gerätewagen Logistik GW-L1 soll in erster Linie zum Transport von Ausrüstungen kleineren Umfangs dienen. Der Gerätewagen soll mit Rollcontainern passend zum jeweiligen Alarmstichwort beladen werden können.

      5. Zuschlagskriterien:
        Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:
        Laufzeit in Monaten: 18
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:

        Das Fahrzeug soll spätestens 18 Monate nach Auftragserteilung geliefert werden.

        Die Angebote werden anhand der einfachen Richtwertmethode gewertet, sodass die erreichten Leistungspunkte durch den Angebotspreis dividiert werden. Der Bieter mit dem höchsten Quotienten erhält den Zuschlag. Bei Angeboten mit gleichem Quotienten ist der Preis das Zuschlagskriterium.

  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        Die Eignung ist mit dem Angebot durch die Präqualifizierungsdatenbank (Präqualifikationsverzeichnis- AVPQ- , ULV oder in einem gleichwertigen Verzeichnis anderer EU-Mitgliedsstaaten), soweit die geforderten Nachweise dort enthalten sind oder Eigenerklärung mit Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen , ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.

        Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis bzw. ULV anzugeben oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

        Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen (in deutsche Sprache übersetzt) ihres Herkunftslandes vorzulegen.

        Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes (in deutscher Übersetzung) vorzulegen.

        - Nachweis über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister bzw. der Handwerksrolle/IHK. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise ihres Herkunftslandes (in deutscher Übersetzung) vorzulegen.

        - Bieter bzw. die Bietergemeinschaft muss erklären, dass weder beim Bieter noch bei einem Mitglied der Bietergemeinschaft Ausschlussgründe im Sinne von § 123 und 124 GWB (Eigenerklärung) vorliegen

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Die Eignung ist mit dem Angebot durch die Präqualifizierungsdatenbank (Präqualifikationsverzeichnis- AVPQ- , ULV oder in einem gleichwertigen Verzeichnis anderer EU-Mitgliedsstaaten), soweit die geforderten Nachweise dort enthalten sind oder Eigenerklärung mit Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen , ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.

        Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis bzw. ULV anzugeben oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

        Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen (in deutsche Sprache übersetzt) ihres Herkunftslandes vorzulegen.

        Mit den Angebotsunterlagen sind weiterhin vorzulegen:

        - Nachweis einer Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung

        Werden anstelle von Eigenerklärungen Unbedenklichkeitsbescheinigungen der zuständigen Stellen eingereicht und ist in den keine Gültigkeitsdauer angegeben, dürfen die Bescheinigungen an diesen Stichtag nicht älter als ein Jahr sein. Hinweis: Eingereichte Eigenerklärungen sind durch den Bieter, dessen Angebot in die engere Wahl kommt, vor Zuschlagserteilung nach Aufforderung durch die Vergabestelle durch Vorlage entsprechender Bescheinigungen der zuständigen Stelle zu bestätigen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise ihres Herkunftslandes (in deutscher Übersetzung) einzureichen.

        - Erklärung über den Gesamtumsatz einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre

        Beruft sich der Bieter im Wege der Eignungsleihe zum Nachweis seiner wirtschaftlich und finanziellen Leistungsfähigkeit auf den Umsatz anderer Unternehmen ( § 47 VgV), so wird gemäß § 47 Abs. 3 VgV vorgeschrieben, dass diese Unternehmen gemeinsam mit dem Bieter für die Auftragsausführung haften.

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Die Eignung ist mit dem Angebot durch die Präqualifizierungsdatenbank (Präqualifikationsverzeichnis- AVPQ- , ULV oder in einem gleichwertigen Verzeichnis anderer EU-Mitgliedsstaaten), soweit die geforderten Nachweise dort enthalten sind oder Eigenerklärung mit Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen , ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.

        Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis bzw. ULV anzugeben oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

        Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen (in deutsche Sprache übersetzt) ihres Herkunftslandes vorzulegen.

        Werden anstelle von Eigenerklärungen Unbedenklichkeitsbescheinigungen der zuständigen Stellen eingereicht und ist in den keine Gültigkeitsdauer angegeben, dürfen die Bescheinigungen an diesen Stichtag nicht älter als ein Jahr sein. Hinweis: Eingereichte Eigenerklärungen sind durch den Bieter, dessen Angebot in die engere Wahl kommt, vor Zuschlagserteilung nach Aufforderung durch die Vergabestelle durch Vorlage entsprechender Bescheinigungen der zuständigen Stelle zu bestätigen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise ihres Herkunftslandes (in deutscher Übersetzung) einzureichen.

        Mit den Angebotsunterlagen sind weiterhin vorzulegen:

        - Nachweis einer Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung

        -Liste von mindestens 3 der wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Wertes, des Zeitraumes der Leistungserbringung und des Auftraggebers mit aktuellen Kontaktdaten

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-10-17
      Ortszeit: 11:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-12-15
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-10-17
      Ortszeit: 11:01
      Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

      keine Teilnahme von Bietern (vgl. § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV)

  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
      Aufträge werden elektronisch erteilt
    3. Zusätzliche Angaben

      Das Fahrzeug soll spätestens 18 Monate nach Auftragserteilung geliefert werden.

      Die Angebote werden anhand der einfachen Richtwertmethode gewertet, sodass die erreichten Leistungspunkte durch den Angebotspreis dividiert werden. Der Bieter mit dem höchsten Quotienten erhält den Zuschlag. Bei Angeboten mit gleichem Quotienten ist der Preis das Zuschlagskriterium.

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
        Heinrich-Mann-Allee 107
        Potsdam
        14473
        Germany
        Kontaktstelle(n): 14473
        Telefon: +49 331-8661617
        Fax: +49 331-8661652
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.


    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-09-14

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