Installation of traffic monitoring equipment (Германия - Тендер #46227497) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Autobahn GmbH des Bundes - NL Nordost Номер конкурса: 46227497 Дата публикации: 19-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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A100, 16. BA - AD Neukölln bis AS Am Treptower Park - Los 81 Verkehrstechnik
Reference number: NOO-2023-0236A100, 16. BA - AD Neukölln bis AS Am Treptower Park - Los 81 Verkehrstechnik
Berlin A100, km 22,465 - km 23,613
- ca. 8 St. Mast mit Horizontalaus.
- ca. 8 St. Fundament
- ca. 4500 m Energiekabel
- ca. 70 St. Verkehrsdatenerfassung mit Übertragung
- ca. 32 St. LWL-Switch
- ca. 40 St. Inbetriebnahme und Test
- ca. 100 St. Radardetektor
- ca. 20 St. Wechselverkehrszeichen
- ca. 102 St. Wechselverkehrszeichen Überkopf
- ca. 23 St. Wechselwegweisung
- ca. 6 St. Leitschranken kpl. m. Fundament
Angaben,
- ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde,
- ob sich das Unternehmen in der Liquidation befindet,
- dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden und keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen,
- dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde,
- dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
Auf gesondertes Verlangen sind einzureichen:
- Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist;
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt;
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer.
Präqualifizierte Unternehmen
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Nicht präqualifizierte Unternehmen
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" mit folgenden Angaben in Ziff. I.1. u. I.2. vorzulegen:
- Angaben, dass für Ihr Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen
- Angaben zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung,
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Angaben über die Eintragung in einem Berufs-/ Handelsregister,
- Nachweis über die Anmeldung bei der für Ihr Unternehmen zuständigen Berufsgenossenschaft.
Benannte Nachweise und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch von Nachunternehmern und Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen.
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- Nachweis der Qualifikation gemäß MVAS 99 auf Grundlage der RSA 21 zu Arbeitsstellen von kürzerer und längerer Dauer an allen Straßen inkl. Autobahnen. Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis verlangt.
- Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten v. g. Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind.
- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt.
- Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Auf gesondertes Verlangen sind einzureichen:
- zu wenigstens drei geeigneten Referenzen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis in Anlehnung an das HVA B-StB-Formblatt 3103 "Referenzbescheinigung"
- Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen und gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
Mit dem Angebot sind einzureichen:
Eignungsnachweise gem. unten folgender Mindestanforderungen
Benannte Nachweise und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch von Nachunternehmern und Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen.
Präqualifizierte Unternehmen
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Sofern die im PQ-Verzeichnis hinterlegten Referenznachweise nicht den unter Nr. 1 der unten folgenden Mindestanforderungen definierten Mindestanforderungen an vergleichbare Leistungen entsprechen, sind mit dem Angebot zusätzliche Referenznachweise einzureichen, die den geforderten Mindestanforderungen entsprechen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das in Ziff. I.4. ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" mit folgenden Angaben vorzulegen:
- Vorlage geeigneter Referenzen über die Ausführung von Bauleistungen in den letzten 5 Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind; die Mindestanforderungen an vergleichbare Leistungen sind in Nr. 1 der unten folgenden Mindestanforderungen definiert,
- Angaben zum Vorhandensein der erforderlichen Arbeitskräfte
Minimum level(s) of standards possibly required:.
Autobahn GmbH des Bundes - NL NordostAn der Autobahn 11116540 Hohen Neuendorf OT StolpeDeutschland
Information about authorised persons and opening procedure:Keine Teilnahme zugelassen
Keine Teilnahme zugelassen
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Autobahn GmbH des Bundes