Ventilation and air-conditioning installation work (оригинал извещения) (Германия - Тендер #46227414) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadt Erlangen Номер конкурса: 46227414 Дата публикации: 19-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Lüftungsinstallation
Referenznummer der Bekanntmachung: 4030_szfMontage von einem deckenhängenden Gerät (ca. 3000 m3/h) sowie die Montage von Kanälen, Zuluftdurchlässen und Drallventilen im Erdgeschoss. Im ersten Obergeschoss sind sieben dezentrale Lüftungsgeräte (250 m3/h) zu installieren. Auf dem Dach ist ein Lüftungsgerät für die Küchenlüftung (2000 m3/h) einschließlich der Anschlusskanäle zu installieren.
Erlangen
Montage von einem deckenhängenden Gerät (ca. 3000 m3/h) sowie die Montage von Kanälen, Zuluftdurchlässen und Drallventilen im Erdgeschoss. Im ersten Obergeschoss sind sieben dezentrale Lüftungsgeräte (250 m3/h) zu installieren. Auf dem Dach ist ein Lüftungsgerät für die Küchenlüftung (2000 m3/h) einschließlich der Anschlusskanäle zu installieren.
siehe Link:
https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/252011
siehe Link:
https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/252011
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltendgemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltendgemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Stadt Erlangen