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Business services: law, marketing, consulting, recruitment, printing and security (оригинал извещения) (Германия - Тендер #46227407)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Zentrale Einkaufskoordination
Номер конкурса: 46227407
Дата публикации: 19-09-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023091420231018 11:00Regional or local authorityContract noticeServicesCompetitive procedure with negotiationEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsThe most economic tenderSocial protection01C0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Zentrale Einkaufskoordination
      Karlstraße 11
      Münster
      48147
      Germany
      E-Mail: anne.hallmann@lwl.org
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://lwl.org/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18a5ec3d46b-429799b3a53f30aa
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://www.lwl.org/eVergabe

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Regional- oder Kommunalbehörde
    5. Haupttätigkeit(en):
      Sozialwesen
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Beratung - Qualifizierungsangebote LWL-Landesjugendamt

        Referenznummer der Bekanntmachung: RVH-039-31-23
      2. CPV-Code Hauptteil:
        79000000
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        Entwicklung, Konzeptionierung sowie Durchführung von Qualifizierungsangeboten gem. § 10 Landeskinderschutzgesetz NRW für die Träger der Pflegekinderhilfe in Westfalen-Lippe

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):
        79000000
      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Münster

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Ziel des Vergabeverfahrens ist es, einen zuverlässigen Auftragnehmer zu finden, der die Entwicklung, Konzeptionierung sowie Durchführung von Qualifizierungsangeboten gem. § 10 Landeskinderschutzgesetz NRW für die Träger der Pflegekinderhilfe in Westfalen-Lippe nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung gemeinsam mit dem Auftraggeber übernimmt.

      5. Zuschlagskriterien:
        Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2024-03-01
        Ende: 2027-02-28
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
        Beschreibung der Verlängerungen:

        Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft und soll zunächst für einen Zeitraum von 36 Monaten geschlossen werden. Der Vertrag kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres schriftlich gekündigt werden. Vertragsbeginn ist der 01.03.2024. Nach Ablauf der 36 Monate kann der Vertrag einmalig um weitere 12 Monate im Einvernehmen der beiden Vertragspartner verlängert werden. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 48 Monate.

        Hinweis: Vorbehaltsklausel

        Voraussetzung für den Leistungsbeginn in 2024 sowie die weitere Umsetzung in den Folgejahren ist die Förderung nach § 14 Landeskinderschutzgesetz durch das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen. Das Vertragsverhältnis kommt nur unter der Bedingung zustande, dass das Land NRW dem LWL weiterhin die Förderung bewilligt und der Förderbescheid an den LWL ergeht.

      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
        Geplante Mindestzahl: 3
        Höchstzahl: 8
        Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

        Für die Bewertung und Auswahl der Teilnahmeanträge sind die Angaben des jeweiligen Antragstellers maßgeblich. Soweit Teilnahmeanträge von mehr als 5 geeigneten Bewerbern eingehen, wird eine Rangfolge derTeilnahmeanträge gebildet.

        Für die Bewertung und Auswahl der Teilnahmeanträge sind die Angaben des jeweiligen Antragstellers maßgeblich. Die Bewertung erfolgt auf Grund der im Teilnahmeantrag genannten Kategorien und der jeweils angegebenen Gewichtung. Je Kategorie können max. 100 Punkte erreicht werden. Dabei erfolgt zunächst eine Bewertung jeder einzelnen Unterkategorie auf Grund einer Punktvergabe von 0 bis 5. Die nach der Auswertung erzielte Punktzahl wird unter Berücksichtigung der maximal zu erreichenden Punktzahl mit dem entsprechenden Faktor multipliziert. Die erreichten Punkte bei den Unterkategorien werden pro Kategorie addiert. Diese Punktzahl wird mit den angegebenen Anteilen (10/90) gewichtet. Hieraus ergibt sich eine individuelle Punktzahl zu jedem bewerteten Teilnahmeantrag und daraus resultierend eine Rangfolge. Es sollen mind. drei und max. acht geeignete Bewerber zur Abgabe eines Angebotes eingeladen werden.

        Erreichen mehrere Bewerber dieselbe Punktzahl und muss eine Auswahl aufgrund der Beschränkung auf max. 8 Bewerber vorgenommen werden, erfolgt die Wahl der Bewerber, die im weiteren Vergabeverfahren zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, per Losverfahren.

      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:

        Hinweis: Vorbehaltsklausel

        Voraussetzung für den Leistungsbeginn in 2024 sowie die weitere Umsetzung in den Folgejahren ist die Förderung nach § 14 Landeskinderschutzgesetz für die Qualifizierung der Pflegekinderhilfe in NRW durch das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen. Der entsprechende Leistungsbescheid wird voraussichtlich Anfang 2024 an den LWL ergehen. In diesem Zuge werden die finanziellen Mittel und Budgets zur Verfügung gestellt.

        Das Vertragsverhältnis kommt nur unter der Bedingung zustande, dass das Land NRW dem LWL weiterhin die Förderung bewilligt und der Förderbescheid an den LWL ergeht.

  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        Mit der Abgabe des Teilnahmeantrages erklärt der Antragsteller ausdrücklich, dass

        • die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Absatz 1 MiLoG nicht vorliegen.

        • er /sie das Gewerbe angemeldet hat (falls erforderlich) und den gesetzlichen Verpflichtungen, z. B. zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt und beachtet und die krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der Krankenkasse angemeldet hat.

        • er /sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung vom 23.07.2004 (in der geltenden Fassung) beachtet.

        • er /sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen.

        • er/sie bei Vertragsabschluss über eine ausreichende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügen wird, die das Risiko der Leistung abdeckt. Eine aktuelle Police der Haftpflichtversicherung wird dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt.

        • keine Verfehlungen vorliegen, die seinen /ihren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder gem. § 5 KorruptionsbG NRW zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten.

        Die Antragsteller, die sich an Vergabeverfahren gem. § 106 GWB beteiligen, versichern zusätzlich, dass die in §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände nicht auf sie zutreffen. Sofern abweichend hiervon ein oder mehrere Ausschlusstatbestände zutreffen sollten, sind diese in einer separaten Anlage zu erläutern und die ggf. getroffenen Maßnahmen gem. § 125 GWB darzustellen.

        Der Auftraggeber wird ermächtigt, jederzeit die vom Antragsteller getätigten Angaben zu überprüfen und entsprechende Auskünfte einzuholen oder Bestätigungen zu verlangen.

        Der Antragssteller ist sich bewusst, dass eine im Vergabeverfahren abgegebene vorsätzlich unzutreffende Erklärung in Bezug auf seine Eignung im Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb führen kann.

        Zudem ist eine Eigenerklärung abzugeben, ob sich der Bieter bzw. ein Mitglied der Bietergemeinschaft in einem Insolvenzverfahren oder Liquidation befindet.

        Im Weiteren ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen.

        Des Weiteren ist eine Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k1 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 abzugeben.

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Mit den Teilnahmewettbewerbsunterlagen sind Angaben zum Unternehmen (Name und Hauptsitz, Adresse des Unternehmens), Rechtsform, Eigentümer, Ansprechperson/Erklärende Person, Vertretungsberechtigte Person, Amtsgericht/Handelsregister-Nr. einzureichen.

        Weiterhin ist der Gesamtumsatz in den vergangenen 3 Geschäftsjahren insgesamt, die durchschnittliche Anzahl der fest angestellten Mitarbeiter:innen in den letzten drei Jahren bezogen auf das Gesamtunternehmen sowie die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter:innen in den letzten drei Jahren im Tätigkeitsbereichs des Auftrages (Beratungsleistungen) anzugeben.

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Zunächst sind die technischen Fachkräfte oder technischen Stellen, die in Zusammenhang mit der Leistung eingesetzt werden sollen anzugeben.

        Weiterhin sind vom Bewerber zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mind. 2 vergleichbare Referenzen (nicht älter als 3 Jahre) zu benennen. Es sollten Referenzen angegeben werden, die dem geplanten Vorhaben am meisten entsprechen.

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        Es sind min. 2 Referenzen (wie beschrieben) zu benennen.

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
        Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

        Eine Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch.

        Es gelten die Besonderen Vertragsbedingungen gem. dem Tariftreue- und Vergabegesetz NRW.

      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Verhandlungsverfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
      Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-10-18
      Ortszeit: 11:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
      Tag: 2023-11-08
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2024-01-31
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
    3. Zusätzliche Angaben

      Hinweis: Vorbehaltsklausel

      Voraussetzung für den Leistungsbeginn in 2024 sowie die weitere Umsetzung in den Folgejahren ist die Förderung nach § 14 Landeskinderschutzgesetz für die Qualifizierung der Pflegekinderhilfe in NRW durch das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen. Der entsprechende Leistungsbescheid wird voraussichtlich Anfang 2024 an den LWL ergehen. In diesem Zuge werden die finanziellen Mittel und Budgets zur Verfügung gestellt.

      Das Vertragsverhältnis kommt nur unter der Bedingung zustande, dass das Land NRW dem LWL weiterhin die Förderung bewilligt und der Förderbescheid an den LWL ergeht.

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer Westfalen
        Albrecht-Thaer-Str. 9
        Münster
        48128
        Germany
        Kontaktstelle(n): 48128
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Nach § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Nach § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.


    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-09-14

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