Medical equipments (Германия - Тендер #46227245) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Mühlenkreiskliniken (AöR) Номер конкурса: 46227245 Дата публикации: 19-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Operationsmikroskop Neurochirurgie
Reference number: 2023/401796/30.10.2023Die Mühlenkreiskliniken beabsichtigen die Lieferung eines Operationsmikroskopes für die Neurochirurgie mittels einer öffentlichen Ausschreibung nach VgV §14 (2) zu vergeben.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Mühlenkreiskliniken beabsichtigen die Lieferung eines Operationsmikroskopes für die Neurochirurgie mittels einer öffentlichen Ausschreibung nach VgV §14 (2) zu vergeben.
Zur Teilnahme am Verfahren müssen folgende Unterlagen elektronisch eingereicht werden:
- Anl. 2 zur AzA – unterzeichnet und gestempelt
- Anl. 3 zur AzA – ausgefüllt, unterzeichnet und gestempelt
- Anl. 4 zur AzA - ausgefüllt, unterzeichnet und gestempelt
- Anl. 5 zur AzA - ausgefüllt, unterzeichnet und gestempelt
- Anl. 6 zur AzA - unterzeichnet und gestempelt
Die Vergabe findet nach den Vorschriften der VgV und des GWB statt. Die Verdingungsunterlagen, die zusätzlichen Vertragsbedingungen und die VOL/B werden bei der Zuschlagserteilung Vertragsbestandteil. Es gilt deutsches Recht.
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.