Agricultural machinery (оригинал извещения) (Германия - Тендер #46227166) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Wasser- und Bodenverband "Uckerseen" Номер конкурса: 46227166 Дата публикации: 19-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Traktor mit Mittelachsausleger und zwei Anbaugeräten
Referenznummer der Bekanntmachung: 10/2023Ausgeschrieben wird die Lieferung eines leistungsstarken, bedienfreundlichen und für die Gewässerunterhaltung geeigneten Traktors mit Mittelachsausleger und 2 Anbaugeräten.
Der Traktor wird neben den ausgeschriebenen Anbaugeräten mit folgenden bereits vorhandenen Herder-Anbaugeräten betrieben: KMU150 Herder-Ökomäher und MRLT300 Herder Mähkorb.
Aufgrund der rechtsseitigen Gewässerunterhaltungsarbeiten muss das Sichtfeld auf der rechten Seite von Terminals/ Steuerungen etc. weitestgehend frei sein (z.B. CIS+ oder vergleichbar).
Als erstes Anbaugerät soll ein Mulcher für den vorgenannten Traktor mit Mittelachsausleger inkl. der Hydraulikleitungen und -anschlüsse zum Mittelachsausleger angeboten werden. Als zweites Anbaugerät soll ein Mähkorb für den vorgenannten Traktor mit Mittelachsausleger inkl. der Hydraulikleitungen und -anschlüsse zum Mittelachsausleger angeboten werden.
Wasser- und Bodenverband "Uckerseen" Neustädter Damm 71 17291 Prenzlau Standort nächste Servicewerkstatt im Umkreis von 20 km von der Lieferanschrift
Ausgeschrieben wird die Lieferung eines leistungsstarken, bedienfreundlichen und für die Gewässerunterhaltung geeigneten Traktors mit Mittelachsausleger und 2 Anbaugeräten.
Der Traktor wird neben den ausgeschriebenen Anbaugeräten mit folgenden bereits vorhandenen Herder-Anbaugeräten betrieben: KMU150 Herder-Ökomäher und MRLT300 Herder Mähkorb.
Aufgrund der rechtsseitigen Gewässerunterhaltungsarbeiten muss das Sichtfeld auf der rechten Seite von Terminals/ Steuerungen etc. weitestgehend frei sein (z.B. CIS+ oder vergleichbar).
Als erstes Anbaugerät soll ein Mulcher für den vorgenannten Traktor mit Mittelachsausleger inkl. der Hydraulikleitungen und -anschlüsse zum Mittelachsausleger angeboten werden. Als zweites Anbaugerät soll ein Mähkorb für den vorgenannten Traktor mit Mittelachsausleger inkl. der Hydraulikleitungen und -anschlüsse zum Mittelachsausleger angeboten werden.
Lieferung von insgesamt 4 Bestandteilen:
1. Traktor
2. Mittelachsausleger
3. Anbaugerät 1 - Mulcher
4. Anbaugerät 2 - Mähkorb
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung Angaben gemäß §§ 42 ff. Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeordnung - VgV) zu machen. Dazu hat der Bieter auf beiliegendem Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung gem. § 42 ff. VGV" folgende Eigenerklärungen abzugeben:
1. zur gewerberechtlichen Anmeldung und zum Eintrag in ein Berufs- und Handelsregister, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist,
2. zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bzw. zu Maßnahmen gem. § 125 GWB zur Selbstreinigung,
3. zur regelmäßigen Entrichtung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zu den gesetzlichen Sozialversicherungen.
Auf gesonderte Anforderung sind die Gewerbeanmeldung, ein aktueller Registerauszug, ggf. eine Bescheinigung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft und Bescheinigungen über erfüllte Beitragspflichten zur Sozialversicherung und Berufsgenossenschaft vorzulegen.
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung Angaben gemäß §§ 42 ff. Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeordnung - VgV) zu machen. Dazu hat der Bieter auf beiliegendem Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung gem. § 42 ff. VgV" folgende Eigenerklärung abzugeben:
1. zum Bruttogesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, davon Umsatz vergleichbare Leistungen,
2. Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Auf gesonderte Anforderung ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes vorzulegen. Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 5 Mio. EUR und für Sach- und/oder Vermögensschäden in Höhe von 3 Mio. EUR je Schadensfall spätestens mit Vertragsabschluss.
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung Angaben gemäß §§ 42 ff. Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) zu machen. Dazu hat der Bieter auf beiliegendem Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung gem. § 42 FF VgV" folgende Eigenerklärung abzugeben:
1. Zahl der Mitarbeiter gesamt, davon für Leitung und Aufsicht
2. zur zuverlässigen Erbringung von vergleichbaren Leistungen Angabe von drei vergleichbaren Referenzen mit Angabe von Art der ausgeführten Leistung, Ausführungszeitraum, Auftragssumme und öffentlich/privatem Auftraggeber mit Angabe Ansprechpartner und Telefonnummer.
Bestandteil des Angebotes sind die Vereinbarungen zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer bzw. zwischen Auftragnehmer und Nachunternehmern.
Eigenerklärung Sonderformular Russland-Embargo
Wasser- und Bodenverband "Uckerseen"
Büro der Geschäftsführerin
Neustädter Damm 71
17291 Prenzlau
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:Gemäß § 55 Absatz 2 VgV wird die Öffnung der Angebote von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Gemäß § 55 Absatz 2 VgV wird die Öffnung der Angebote von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Vorschriften für die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 160 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Absatz 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).
Vorschriften für die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 160 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Absatz 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).