Installation services of measuring equipment (Германия - Тендер #46226873) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Technische Werke Ludwigshafen am Rhein AG Номер конкурса: 46226873 Дата публикации: 19-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Turnusmäßiger Zählerwechsel Rohrmedien (Gas, Wasser, Fernwärme)
Reference number: VGA1017EUTurnusmäßiger Zählerwechsel Rohrmedien (Gas, Wasser, Fernwärme) im Stadtgebiet Ludwigshafen im Jahr 2024
Turnusmäßiger Zählerwechsel Rohrmedien (Gas, Wasser, Fernwärme) im Stadtgebiet Ludwigshafen
Turnusmäßiger Zählerwechsel Rohrmedien (Gas, Wasser, Fernwärme)
Die Auftragsbekanntmachung wird mit der Möglichkeit der losweisen Vergabe neu veröffentlicht.
Bereits eingereicht - der Link zur Vergabeplattform behält seine Gültigkeit.
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) – Teil 4
in der Fassung des Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz - VergRModG) vom 17. Februar 2015, BGBl I vom 23.02.2016, S. 203
Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
-§134: Informations- und Wartepflicht.
Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten
Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt
sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
-§160 Einleitung, Antrag.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau