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Monitors (оригинал извещения) (Германия - Тендер #46226626)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Номер конкурса: 46226626
Дата публикации: 19-09-2023
Сумма контракта: 417 921 381 (Российский рубль) Цена оригинальная: 7 080 000 (Евро)
Источник тендера:


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Регистрация
2023091420231026 12:00Body governed by public lawContract noticeSuppliesOpen procedureEuropean UnionSubmission for all lotsThe most economic tenderOther01B0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Berufsgenossenschaft Holz und Metall
      Isaac-Fulda-Allee 18
      Mainz
      55124
      Germany
      Telefon: +49 6131-8020
      E-Mail: vergabestelle@bghm.de
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=538086
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=538086

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Einrichtung des öffentlichen Rechts
    5. Haupttätigkeit(en):
      Andere Tätigkeit: Sozialversicherungsträger
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Lieferung 24 & 27 Zoll Monitore

        Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-041-EU-NOVA
      2. CPV-Code Hauptteil:
        33195100
      3. Art des Auftrags:
        Lieferauftrag
      4. Kurze Beschreibung:

        Ziel der Ausschreibung ist die Auswahl eines Lieferanten, der in den nächsten bis zu 4 Jahren, die bei der BGHM/VBG bislang eingesetzten 24 und 27 Zoll Monitore durch neue Geräte ersetzt und gegebenenfalls entstehenden neuen Bedarf abdeckt.

        Das geschätzte Auftragsvolumen für den Leistungszeitraum von 4 Jahren liegt bei einer benötigten Menge von bis zu 20.000 24 Zoll Monitoren und bis zu 500 27 Zoll Monitoren.

        Die Höchstabnahmemenge liegt bei 22.000 24 Zoll Monitoren und bei 550 27 Zoll Monitoren.

        Die garantierte Abnahmemenge liegt bei insgesamt 12.000 Stück 24 Zoll Monitoren und 100 27 Zoll Monitoren. Darüber hinaus besteht keine weitere Abnahmeverpflichtung. Nach Vertragsabschluss sind 500 24 Zoll Monitore bereitzustellen.

      5. Geschätzter Gesamtwert:
        Wert ohne MwSt.: 7 080 000.00 EUR
      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):
        30231310
      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Berufsgenossenschaft Holz und Metall

        SG Lagermanagement (NOVA)

        Seligmannallee 4

        30173 Hannover

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Alle angebotenen Geräte müssen vom gleichen Hersteller sowie das jeweils aktuelle Modell, welches dem neusten Stand der Technik entspricht, sein. Der Nachweis sämtlicher Spezifikationen erfolgt anhand der öffentlich zugänglichen Hersteller-Datenblätter und sind mit dem Angebot einzureichen.

        Der Lieferant hat für den gesamten Zeitraum entsprechende Modelltypen bereitzustellen.

        Ist während der Vertragslaufzeit ein Modelltyp nicht mehr lieferbar, wird eine neue Konfiguration für einen Nachfolgemodelltyp abgestimmt. Der Nachfolgemodelltyp darf in seinen einze-nen Komponenten nicht weniger leistungsfähig sein als das Vorgängermodell.

        Der Leistungsumfang umfasst die kostenfreie Lieferung der von der BGHM/VBG im Vertragszeitraum abgerufenen Monitore, die Erweiterung der Herstellergarantie auf mind. 48 Monate ab Lieferdatum, die Bereitstellung einer zentralen Störungsannahme für Geschäftskunden sowie die Reparatur oder den Austausch von defekten Geräten innerhalb der Herstellergarantie am Standort Hannover der BGHM.

        Es ist vorgesehen, die Produkte über einen Leasingpartner zu kaufen. Eine regelmäßige Wartung und ein Wartungsvertrag sind nicht Bestandteil des Beschaffungszieles.

        Der Anbieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl der ausgewerteten Angebote stellt je ein Testgerät zur Verfügung. Die Kosten für die Anlieferung und Abholung trägt der Bieter. Konnten aufgrund der Testung alle Anforderungen bestätigt werden, erhält der Bieter den Zuschlag. Andernfalls erfolgt der Ausschluss des Angebots und der nächstplatzierte Anbieter wird zur Teststellung aufgefordert.

        Die Lieferung der Geräte zur Teststellung soll an den Standort Mainz in der 45. KW 2023 erfolgen.

      5. Zuschlagskriterien:
        Qualitätskriterium - Name: je Monitor je 14 Qualitätskriterien lt. Exceltabelle, Dokument 03a / Gewichtung: 70
        Preis - Gewichtung: 30
      6. Geschätzter Wert:
        Wert ohne MwSt.: 7 080 000.00 EUR
      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2023-12-01
        Ende: 2027-11-30
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:

        Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots wird in dem vorliegenden Ausschreibungsverfahren eine Kombination aus Bewertungspunkten und Gesamtpreis/Angebotspreis gemäß der folgenden Formel angewandt (Gewichtete Richtwertmethode):

        Gesamtpunktzahl= (Bewertungspunkte*30)/(DW aller Bewertungspunkte) - (Gesamtpreis*70)/(DW aller Preise)

        Die Anwendung dieser Formel wird dann empfohlen, wenn die Auftraggeberin den ausgeschriebenen Leistungsgegenstand nicht ausschließlich über den Preis vergeben, sondern auch vorab definierte Qualitätsmerkmale in die Vergabeentscheidung mit einfließen lassen möchte.

        In diesem Ausschreibungsverfahren möchte die Auftraggeberin die Vergabeentscheidung gewichten:

        zu 70% auf der Erfüllung von Qualitätsmerkmalen und

        zu 30% über den günstigsten Angebotspreis

        Die dafür zu ermittelnde Gesamtpunktzahl eines Bieters wird wie folgt errechnet:

        Schritt 1: Ergebnis Bewertungspunkte

        Auf Basis der unter Punkt 2.1 genannten Qualitäts-/Bewertungskriterien werden von der Auftraggeberin in einem Bewertungsverfahren die erreichten Bewertungspunkte pro Angebot ermittelt. Diese ermittelten Bewertungspunkte werden durch den Durchschnittswert (DW) aller Bewertungspunkte (von allen Bietern) dividiert und anschließend mit 70 multipliziert (Gewichtung).

        Schritt 2: Ergebnis Gesamtpreis

        In einem zweiten Schritt wird der vom Bieter im Angebot abgegebene Gesamtpreis durch den Durchschnittspreis aller Angebote dividiert und anschließend mit 30 multipliziert (Gewichtung).

        Schritt 3: Ergebnis Gesamtpunktzahl

        In einem dritten Schritt wird das Ergebnis aus Schritt 2 von dem Ergebnis aus Schritt 1 abgezogen.

        Der Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält nach erfolgreicher Teststellung den Zuschlag.

  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        - Eignungserklärung (Formblatt 06) zum Ausschluss der §§ 123 oder 124 GWB

        - Eignung (Formblatt 07) mit

        - HRA- / HRB-Nummer, inkl. Registergericht hilfweise UST-ID-Nummer. Hinweis: Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind oder einen anderen geeigneten Zulassungsnachweis vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.

        Bitte beachten Sie, dass die nachzuweisenden Unterlagen im Angebotsformblatt, Dokument 05, aufgeführt sind und dass das Fehlen von zwingend erforderlichen Unterlagen zum Ausschluss des Angebots führt.

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        - Eigenerklärung zum Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren

        - Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        - Der Bieter kann drei Referenzen über vergleichbare Aufträge der letzten drei Jahre vorlegen. (Die BGHM sollte hier höchstens einmal als Referenz genannt werden; Dokument 07 _ Eignung)

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
      Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-10-26
      Ortszeit: 12:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-10-26
      Ortszeit: 12:00
      Ort:

      Mainz

  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
    3. Zusätzliche Angaben

      Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots wird in dem vorliegenden Ausschreibungsverfahren eine Kombination aus Bewertungspunkten und Gesamtpreis/Angebotspreis gemäß der folgenden Formel angewandt (Gewichtete Richtwertmethode):

      Gesamtpunktzahl= (Bewertungspunkte*30)/(DW aller Bewertungspunkte) - (Gesamtpreis*70)/(DW aller Preise)

      Die Anwendung dieser Formel wird dann empfohlen, wenn die Auftraggeberin den ausgeschriebenen Leistungsgegenstand nicht ausschließlich über den Preis vergeben, sondern auch vorab definierte Qualitätsmerkmale in die Vergabeentscheidung mit einfließen lassen möchte.

      In diesem Ausschreibungsverfahren möchte die Auftraggeberin die Vergabeentscheidung gewichten:

      zu 70% auf der Erfüllung von Qualitätsmerkmalen und

      zu 30% über den günstigsten Angebotspreis

      Die dafür zu ermittelnde Gesamtpunktzahl eines Bieters wird wie folgt errechnet:

      Schritt 1: Ergebnis Bewertungspunkte

      Auf Basis der unter Punkt 2.1 genannten Qualitäts-/Bewertungskriterien werden von der Auftraggeberin in einem Bewertungsverfahren die erreichten Bewertungspunkte pro Angebot ermittelt. Diese ermittelten Bewertungspunkte werden durch den Durchschnittswert (DW) aller Bewertungspunkte (von allen Bietern) dividiert und anschließend mit 70 multipliziert (Gewichtung).

      Schritt 2: Ergebnis Gesamtpreis

      In einem zweiten Schritt wird der vom Bieter im Angebot abgegebene Gesamtpreis durch den Durchschnittspreis aller Angebote dividiert und anschließend mit 30 multipliziert (Gewichtung).

      Schritt 3: Ergebnis Gesamtpunktzahl

      In einem dritten Schritt wird das Ergebnis aus Schritt 2 von dem Ergebnis aus Schritt 1 abgezogen.

      Der Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält nach erfolgreicher Teststellung den Zuschlag.

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer des Bundes - Bundeskartellamt
        Villemombler Str. 76
        Bonn
        55123
        Germany
        Kontaktstelle(n): 55123
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, ansonsten ist der Antrag unzulässig. Sind mehr als 15 Kalendertage nach der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen, ist ein Antrag ebenfalls unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB).

        Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen teilt der öffentliche Auftraggeber jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich seine Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen Beschaffungssystem mit. Gemäß § 134 GWB darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 I GWB geschlossen werden. Die Frist wird durch die Absendung auf elektronischem Wege auf zehn Kalendertage verkürzt.

        Angaben zu den Fristen des offenen Verfahrens

        § 20 VgV

        (1) Bei der Festlegung der Fristen für den Eingang der Angebote und der Teilnahmeanträge nach den §§ 15 bis 19 ist die Komplexität der Leistung und die Zeit für die Ausarbeitung der Angebote angemessen zu berücksichtigen.

        § 38 Absatz 3 (Vorinformation) bleibt unberührt.

        § 15 VgV

        (2) Die Frist für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) beträgt mindestens 35 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung.

        (4) Der öffentliche Auftraggeber kann die Frist gemäß Absatz 2 um 5 Tage verkürzen, wenn er die elektronische Übermittlung der Angebote akzeptiert.

        § 62 VgV

        Unterrichtung der Bewerber und Bieter

        (1) Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen teilt der öffentliche Auftraggeber jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich seine Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen Beschaffungssystem mit.

        (2) Der öffentliche Auftraggeber unterrichtet auf Verlangen des Bewerbers oder Bieters unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Antrags in Textform,

        1. jeden nicht erfolgreichen Bewerber über die Gründe für die Ablehnung seines Teilnahmeantrags,

        2. jeden nicht erfolgreichen Bieter über die Gründe für die Ablehnung seines Angebots,

        3. jeden Bieter über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters, und

        4. jeden Bieter über den Verlauf und die Fortschritte der Verhandlungen und des wettbewerblichen Dialogs mit den Bietern.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, ansonsten ist der Antrag unzulässig. Sind mehr als 15 Kalendertage nach der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen, ist ein Antrag ebenfalls unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB).

        Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen teilt der öffentliche Auftraggeber jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich seine Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen Beschaffungssystem mit. Gemäß § 134 GWB darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 I GWB geschlossen werden. Die Frist wird durch die Absendung auf elektronischem Wege auf zehn Kalendertage verkürzt.

        Angaben zu den Fristen des offenen Verfahrens

        § 20 VgV

        (1) Bei der Festlegung der Fristen für den Eingang der Angebote und der Teilnahmeanträge nach den §§ 15 bis 19 ist die Komplexität der Leistung und die Zeit für die Ausarbeitung der Angebote angemessen zu berücksichtigen.

        § 38 Absatz 3 (Vorinformation) bleibt unberührt.

        § 15 VgV

        (2) Die Frist für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) beträgt mindestens 35 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung.

        (4) Der öffentliche Auftraggeber kann die Frist gemäß Absatz 2 um 5 Tage verkürzen, wenn er die elektronische Übermittlung der Angebote akzeptiert.

        § 62 VgV

        Unterrichtung der Bewerber und Bieter

        (1) Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen teilt der öffentliche Auftraggeber jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich seine Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen Beschaffungssystem mit.

        (2) Der öffentliche Auftraggeber unterrichtet auf Verlangen des Bewerbers oder Bieters unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Antrags in Textform,

        1. jeden nicht erfolgreichen Bewerber über die Gründe für die Ablehnung seines Teilnahmeantrags,

        2. jeden nicht erfolgreichen Bieter über die Gründe für die Ablehnung seines Angebots,

        3. jeden Bieter über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters, und

        4. jeden Bieter über den Verlauf und die Fortschritte der Verhandlungen und des wettbewerblichen Dialogs mit den Bietern.


    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-09-14

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