Electricity (оригинал извещения) (Германия - Тендер #46226574) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: ausschreibende Stelle: Bayerischer Gemeindetag für Auftraggeber gemäß Leistungsverzeichnis Номер конкурса: 46226574 Дата публикации: 19-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Bayerischer Gemeindetag für Auftraggeber der Strombündelausschreibung "Bayern, Ökostrom mit Neuanlagenquote, öffentliche Auftraggeber"
Referenznummer der Bekanntmachung: 2023KA000062Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbarer Energie für Abnahmestellen der Teilnehmer der Strombündelausschreibung "Bayern, Ökostrom mit Neuanlagenquote, öffentliche Auftraggeber"; Lieferzeitraum: 2024-2026; Menge: 2024: ca. 63.511.506 kWh; 2025: ca. 63.511.506 kWh; 2026: ca. 47.004.409 kWh
Bayern NAQ RLM
Los-Nr.: 1Abnahmestellen gemäß Leistungsverzeichnis
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbarer Energie für Abnahmestellen der Teilnehmer der Bündelausschreibung "Bayern, Ökostrom mit Neuanlagenquote, öffentliche Auftraggeber"; Lieferzeitraum: 2024/2025/2026; Menge: 2024: ca. 7.880.979 kWh; 2025: ca. 7.880.979 kWh; 2026: ca. 4.412.027 kWh
Bayern NAQ SLP
Los-Nr.: 2Abnahmestellen gemäß Leistungsverzeichnis
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbarer Energie für Abnahmestellen der Teilnehmer der Bündelausschreibung "Bayern, Ökostrom mit Neuanlagenquote, öffentliche Auftraggeber"; Lieferzeitraum: 2024/2025/2026; Menge: 2024: ca. 7.606.782 kWh; 2025: ca. 7.606.782 kWh; 2026: ca. 3.865.706 kWh
Bayern NAQ SB
Los-Nr.: 3Abnahmestellen gemäß Leistungsverzeichnis
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbarer Energie für Abnahmestellen der Teilnehmer der Bündelausschreibung "Bayern, Ökostrom mit Neuanlagenquote, öffentliche Auftraggeber"; Lieferzeitraum: 2024/2025/2026; Menge: 2024: ca. 1.822.633 kWh; 2025: ca. 1.822.633 kWh; 2026: ca. 1.672.361 kWh
Bayern NAQ HS
Los-Nr.: 4Abnahmestellen gemäß Leistungsverzeichnis
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbarer Energie für Abnahmestellen der Teilnehmer der Bündelausschreibung "Bayern, Ökostrom mit Neuanlagenquote, öffentliche Auftraggeber"; Lieferzeitraum: 2024/2025/2026; Menge: 2024: ca. 1.260.297 kWh; 2025: ca. 1.260.297 kWh; 2026: ca. 293.845 kWh
Mittelfranken NAQ MIX
Los-Nr.: 5Abnahmestellen gemäß Leistungsverzeichnis
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbarer Energie für Abnahmestellen der Teilnehmer der Bündelausschreibung "Bayern, Ökostrom mit Neuanlagenquote, öffentliche Auftraggeber"; Lieferzeitraum: 2024/2025/2026; Menge: 2024: ca. 11.072.095 kWh; 2025: ca. 11.072.095 kWh; 2026: ca. 8.948.796 kWh
Oberbayern NAQ MIX 1
Los-Nr.: 6Abnahmestellen gemäß Leistungsverzeichnis
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbarer Energie für Abnahmestellen der Teilnehmer der Bündelausschreibung "Bayern, Ökostrom mit Neuanlagenquote, öffentliche Auftraggeber"; Lieferzeitraum: 2024/2025/2026; Menge: 2024: ca. 10.716.727 kWh; 2025: ca. 10.716.727 kWh; 2026: ca. 8.559.041 kWh
Oberbayern NAQ MIX 2
Los-Nr.: 7Abnahmestellen gemäß Leistungsverzeichnis
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbarer Energie für Abnahmestellen der Teilnehmer der Bündelausschreibung "Bayern, Ökostrom mit Neuanlagenquote, öffentliche Auftraggeber"; Lieferzeitraum: 2024/2025/2026; Menge: 2024: ca. 9.226.985 kWh; 2025: ca. 9.226.985 kWh; 2026: ca. 7.708.986 kWh
Bayern NAQ MIX
Los-Nr.: 8Abnahmestellen gemäß Leistungsverzeichnis
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbarer Energie für Abnahmestellen der Teilnehmer der Bündelausschreibung "Bayern, Ökostrom mit Neuanlagenquote, öffentliche Auftraggeber"; Lieferzeitraum: 2024/2025/2026; Menge: 2024: ca. 13.925.008 kWh; 2025: ca. 13.925.008 kWh; 2026: ca. 11.543.647 kWh
Nachweis der Eintragungen in dem einschlägigen Berufs- oder Handelsregister des
Niederlassungsmitgliedstaates
— Erklärung zum „allgemeinen“ Jahresumsatz für die letzten 3 Geschäftsjahre,
— Erklärung zum „spezifischen“ Jahresumsatz in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich für die
letzten 3 Geschäftsjahre.
— Referenzen über früher ausgeführte, mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare, Aufträge in Form einer Liste
der in den letzten höchstens 3 Kalenderjahren erbrachten Leistungen mit Angabe der Beträge in Euro (Auftragswert), der Daten (Anzahl
der Abnahmestellen, Liefermenge/Jahr), des Lieferzeitraums sowie des öffentlichen oder
privaten Auftraggebers,
— Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden auch einschlägige Referenzen berücksichtigt,
die mehr als 3 Jahre zurückliegen,
— Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen im Falle der Unterauftragsvergabe zu vergeben
beabsichtigt,
- Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom
08. April 2022.
- Erklärung gemäß § 128 Abs. 1 GWB (Teil IV der Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer)
Diese Ausschreibung wird ausschließlich elektronisch über "Deutsche-eVergabe" durchgeführt.
IV 2.6) Bindefrist des Angebotes in Tagen: maximal 14 Kalendertage nach Abschluss der elektronischen
Auktion, mithin spätestens der 14.11.2023.
Angaben zu:
- zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB,
- fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB.
Der öffentliche Auftraggeber wird zur Bestätigung der Eigenerklärungen eine Abfrage des Wettbewerbsregisters
beim Bundeskartellamt vornehmen. Der öffentliche Auftraggeber kann zur Bestätigung der Eigenerklärungen
weiterhin eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundesamt für Justiz
anfordern bzw. anfordern lassen. Von ausländischen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres
Herkunftslandes gefordert.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein
Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den
Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134
Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist
auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten
Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in
den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein
Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den
Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134
Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist
auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten
Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in
den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).