Vehicles for refuse (оригинал извещения) (Германия - Тендер #46226572) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Zweckverband Abfallwirtschaft Straubing Stadt und Land Номер конкурса: 46226572 Дата публикации: 19-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Lieferung von betriebsbereiten Abfallsammelfahrzeugen
Referenznummer der Bekanntmachung: SR11Lieferung von betriebsbereiten Abfallsammelfahrzeugen
Hauptbereich
Los-Nr.: 1in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Bereitstellung von 8 Stück betriebsbereiten 4-achsigen sowie von 1 Stück 3-achsigen Fahrgestellen beim Auftragnehmer Los 1 zur Montage des Abfallsammelaufbaus und der Schüttung bis 31.04.2025. Erledigung der Restarbeiten ab 01.11.2025 und Auslieferung der betriebsbereiten Fahrzeuge an den Auftraggeber bis spätestens 31.12.2025.
Losbeschreibung
Los-Nr.: 2in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Betriebsbereite Auslieferung an den Auftragnehmer von Los 1 nach Montage von Pressplattenaufbauten mit Heck-Schüttung auf die Fahrgestelle von Los 1 bis spätestens 31.10.2025.
8 Stück Aufbauten zur Sammlung von Rest-, Bio- und Papiermüll mit mindestens 26 m³ Fassungsvolumen, aufzubauen auf die o.g. 4-achsigen Fahrgestelle sowie 1 Stück Aufbau zur überwiegenden Sammlung von Sperrmüll mit mindestens 26 m³ Fassungsvolumen, aufzubauen auf das o.g. 3-achsige Fahrgestell. Bei einer Beauftragung beider Lose an einen Auftragnehmer ist das betriebsbereite Abfallsammelfahrzeug bis 30.11.2025 an den Auftraggeber auszuliefern.
Handelsregisterauszug, sofern der Bieter im Handelsregister eingetragen ist.
- Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Leistung, jeweils bezogen und aufgegliedert auf die letzten 3 Geschäftsjahre (s. Formblatt);
- Jahresabschluss (Kopie der Zusammenstellung, mindestens des letzten abgeschlossenen Jahres) soweit der Bieter bilanziert. Falls der Bieter nicht zur Bilanzveröffentlichung verpflichtet ist, ist stattdessen eine Bankerklärung (Bankauskunft) über die Solvenz beizufügen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:- Allgemeine Angaben zum Unternehmen: Mitarbeiterzahl, Konzernzugehörigkeit(en), Betriebsausstattung, Betriebsstätte etc.;
- Erklärung zu § 123 Abs. 1 bis 4 GWB;
- Erklärung zu § 124 Abs. 1 GWB;
- Erklärung zu § 124 Abs. 2 GWB;
- Erklärung zu Sanktionspaket 5 EU
- Benennung von Referenzen von Entsorgungsbetrieben die mit dem angebotenen Produkt in den letzten 3 Jahren beliefert wurden, mit Ansprechpartner und Telefonnummer (s. Formblatt).
- Los1:
• Unterlagen mit denen das Produkt vollständig dargestellt wird, hierzu zählt insbesondere aktuelles Prospektmaterial, Daten- und Maßblätter, Beschreibung des angebotenen Produkts, Beschreibung der Schulungen,
• Nachweis zur Einhaltung der aktuell gültigen Normen und Vorschriften für Abfallsammelfahrzeuge insbesondere der DIN EN 1501-1 und der DIN EN 1501-4 (durch Lärmdatenblatt),
• Nachweis zur Einhaltung der aktuellen Abgas-EURO-Norm 6.
Los 2:
• Unterlagen mit denen das Produkt vollständig dargestellt wird, hierzu zählen insbesondere Prospektmaterial, Beschreibung des angebotenen Produkts, Achslastberechnungen, technische Datenblätter und Maßzeichnungen (für 4-Achs-Fahrgestelle mit jeweils 4.500 mm und 4.250 mm Rad-stand), Beschreibung der Schulungen,
• Nachweis zur Einhaltung der aktuell gültigen Normen und Vorschriften für Abfallsammelaufbauten insbesondere der DIN EN 1501-5.
Soweit jeweils kein Nachweis zur Einhaltung der aktuell gültigen Normen und Vorschriften vorliegen, ist eine unterschriebenen Eigenerklärung zur Einhaltung der jeweiligen Normen und Vorschriften ausreichend.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:Angebotsöffnung erfolgt elektronisch. Bieter sind nicht zugelassen.
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.