Building-cleaning services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #46226463) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Burg Номер конкурса: 46226463 Дата публикации: 19-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Abschluss eines Rahmenvertrages über die Gebäude- und Fensterreinigung für die Liegenschaften Magdeburg, Burg und Altengrabow
Referenznummer der Bekanntmachung: 6002540350-BwDLZ BurgGebäude- und Fensterreinigung in Magdeburg, Burg und Altengrabow
1: Unterhaltsreinigung Magdeburg
Los-Nr.: 1Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
Unterhaltsreinigung Dienstliegenschaft Magdeburg , zu reinigende Jahresfläche ca. 488.241,84 m²
2: Fensterreinigung Magdeburg
Los-Nr.: 2Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
Fensterreinigung Dienstliegenschaft Magdeburg, zu reinigende Jahresfläche ca. 611,67 m²
3: Unterhaltsreinigung Burg
Los-Nr.: 3Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
Unterhaltsreinigung Clausewitz-Kaserne Burg , zu reinigende Jahresfläche ca. 3.113.339,19 m²
4: Fensterreinigung Burg
Los-Nr.: 4Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
Fensterreinigung Clausewitz-Kaserne Burg, zu reinigende Jahresfläche ca. 4.813,97 m²
5: Unterhaltsreinigung Altengrabow
Los-Nr.: 5Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
UnterhaltsreinigungTruppenübungsplatz Altengrabow , zu reinigende Jahresfläche ca. 880.803,07 m²
6: Fensterreinigung Altengrabow
Los-Nr.: 6Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
Fensterreinigung Truppenübungsplatz Altengrabow, zu reinigende Jahresfläche ca. 1.237,48 m²
Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister
Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt, Krankenkasse, Berufsgenossenschaft
Versicherungsnachweis
Eigenerklärung des Umsatzes der letzten 3 Geschäftsjahre
Eigenerklärung zum Russlandbezug
Eigenerklärung zum Mindestlohn im Gebäudereinigerhandwerk
Referenzliste
Angabe der Namen und beruflichen Qualifizierung des verantwortlichen Personals
Zertifikat DIN EN ISO 9001
Zertifikat DIN EN ISO 14001
entfällt
entfällt
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html