Software-related services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #46226343) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Uelzen Номер конкурса: 46226343 Дата публикации: 19-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Lieferung und dauerhafte Betriebsbereitschaft einer abfallwirtschaftlichen Branchensoftware
Referenznummer der Bekanntmachung: 90-08-09/2023Lieferung und dauerhafte Betriebsbereitschaft einer abfallwirtschaftlichen Branchensoftware für den Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Uelzen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Eine integrierte abfallwirtschaftliche Softwarelösung ist zu liefern für:
* Kundenverwaltung
* Objektverwaltung
* Behälterverwaltung
* Leerungsdatenverwaltung
* Tourenplanung
* Darstellung von Ist-Daten der Regelabfuhr
* Auftragsabwicklung für Behälterdienst, Sperrmüll, Sonderentleerungen und weitere Auftragsarten
* Disposition der Aufträge
* Abfallannahme mit und ohne Waage
* Gebührenabrechnung,
sowie weitere Funktionen nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung.
Altdaten sind zu übernehmen. Die Leistung umfasst Inbetriebnahme- und Schulungsleistungen.
eine Verlängerungsoption ist möglich
Erfahrungen mit der Durchführung der angefragten Leistung und positiv bewertete Referenzen; erforderliche Leistungsfähigkeit
BB 1 Unternehmensbeschreibung
Als Anlage zum Angebot ist eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä. beigefügt, aus welcher Angaben zum Unternehmen hervorgehen.
BB 2 Registereintrag
Als Anlage zum Angebot ist ein aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, beigefügt.
Der Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften und jeder Unterauftragnehmer hat zu den Ausschlusskriterien der §§ 123 f. GWB eine Erklärung abzugeben. Die abzugebende Erklärung ist im Antragsformular enthalten.
Angaben jeweils für 2020, 2021, 2022 und Mittelwert 2020-2022:
WL 1 Angaben zum Gesamtumsatz.
WL 2 Angaben zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen (Lieferung, Lizensierung abfallwirtschaftlicher Software)
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:Angabe von mindestens 5 Kunden (öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger oder mit deren Aufgaben beauftragte Gesellschaften), an welche der Bieter solche Softwareprodukte geliefert hat und für welche er aktuell Lizenzentgelte erhält.
Für die unter II.2.4) genannten Einzelpunkte ist jeweils mindestens ein Referenzkunde aus den letzten 5 Jahren zu benennen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
s. vorstehend
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.