Vending machines (Германия - Тендер #46226099) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Städtische Verkehrsbetriebe Zwickau GmbH Номер конкурса: 46226099 Дата публикации: 19-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Lieferung und Montage von 15 Stück stationäre Fahrausweisautomaten nach Zwickau
Reference number: 2023 EU SVZ 01Lieferung und Montage von 15 Stück Fahrausweisautomaten zur Freiaufstellung
Zwickau, DE
Es sollen 15 stationäre Fahrausweisautomaten (sFAA) beschafft und in die bestehende Vertriebs- bzw. Infrastruktur integriert werden. Die neuen Automaten sollen dem heutigen Stand der Technik entsprechen und unter Nutzung von baren und unbaren Zahlungsmitteln das gesamte VMS-Ticketsortiment anbieten. Die Montage der Fahrausweisautomaten soll dabei auf vorhandene Sockel erfolgen. Die sFAA müssen den für die in der Bundesrepublik Deutschland jeweils gültigen Rechtsvorschriften, Normen, Richtlinien und Empfehlungen entsprechen. Die Einhaltung aller einschlägigen Normen, gesetzlichen Vorschriften sowie behördlichen Auflagen ist vom Auftragnehmer zu gewährleisten.
Option 1:: Erweiterungsoptionen 2-D-Barcoderader; Option 2: Wartungsvertrag nach der Gewährleistung (8 Jahre)
Lieferung und Montage von 15 Stück stationäre Fahrausweisautomaten nach Zwickau
Gem. § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134, Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewertung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.