Plumbing and sanitary works (Германия - Тендер #46225917) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Verband Wohnen im Kreis Starnberg Номер конкурса: 46225917 Дата публикации: 19-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Berg Osterfelder Straße und Weßling, Gartenstraße - Heizungsinstallation
Reference number: WE 71/159 BA 4020Neubau von zwei Wohnanlagen mit 30 bzw. 21 Wohneinheiten und Tiefgarage
Los 1 Berg, Osterfelder Straße
Lot No: 1in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Heizung
120 KW Pelletkessel
Austragsystem in Form eines „Maulwurfes“
3 St. Pufferspeicher
ca. 410 m Heizungsleitungen
ca. 365 Mineralwolledämmung
ca. 45 m Schlauchdämmung
30 x Heizkreisverteiler
ca. 1750 m² Fußbodenheizung
Los 2 Weßling, Gartenstraße
Lot No: 2in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Heizung
60 KW Pelletkessel
Austragsystem in Form eines „Maulwurfes“
2 St. Pufferspeicher
ca. 335 m Heizungsleitungen
ca. 300 Mineralwolledämmung
ca. 35 m Schlauchdämmung
21 x Heizkreisverteiler
ca. 1250 m² Fußbodenheizung
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.