Construction work (оригинал извещения) (Германия - Тендер #46225770) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: BIG Städtebau GmbH, treuhänderischer Sanierungsträger der Stadt Neumünster Номер конкурса: 46225770 Дата публикации: 19-09-2023 Сумма контракта: 7 840 571 (Российский рубль) Цена оригинальная: 132 827 (Евро) Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Neumünster-Neubau KiTa-Werderstraße-Schlosser
Referenznummer der Bekanntmachung: 10070-0021-14-SchlosserSchlosserarbeiten
GBF Familienzentrum Werderstr., ehemalige Sick-Kaserne Werderstr. 10 24534 Neumünster
Die Ausschreibung der Schlosserarbeiten erfolgt im offenen EU-weiten Verfahren auf Grundlage des beigefügten Leistungsverzeichnisses. Die Arbeiten umfassen:
- Lieferung und Einbau Treppengeländer
- Lieferung und Einbau Handläufe
- Lieferung und Einbau Brüstungsgeländer
- Lieferung und Einbau Außentreppengeländer
- Lieferung und Einbau Außengeländer
- Randabschlüssel
- Stahlunterkonstruktions Lüftungsgerät
Eigenerklärung (Formblatt 124) oder Präqualifizierung (Formblatt 213)
Der Bewerber/ Bieter muss nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie niedergelassen sind,
entweder die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder auf andere Weise die erlaubte
Berufsausübung nachweisen. Dabei sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen
oder Erklärungen über die Berufsausübung gemäß Anhang XI der RL 2014/24/EU zu beachten.
Eigenerklärung (Formblatt 124) oder Präqualifizierung (Formblatt 213)
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit der Deckungssumme von mindestens 2.5000.000,- EUR.
Eigenerklärung (Formblatt 124) oder Präqualifizierung (Formblatt 213)
BIG Städtebau GmbH
Treuhänderischer Sanierungsträger der Stadt Neumünster
Büro Kiel
Eckernförder Straße 212, 24119 Kronshagen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9362UX
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB muss ein Nachprüfverfahren spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggeber, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingelegt werden. Nach Ablauf dieser Frist ist der Antrag unzulässig.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB muss ein Nachprüfverfahren spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggeber, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingelegt werden. Nach Ablauf dieser Frist ist der Antrag unzulässig.