Plumbing and sanitary works (оригинал извещения) (Германия - Тендер #46225763) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Verband Wohnen im Kreis Starnberg Номер конкурса: 46225763 Дата публикации: 19-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Berg Osterfelder Straße und Weßling, Gartenstraße - Lüftung- und Sanitärinstallation
Referenznummer der Bekanntmachung: WE 71/159 BA 4010Neubau von zwei Wohnanlagen mit 30 bzw. 21 Wohneinheiten und Tiefgarage
Los 1 Berg, Osterfelder Straße
Los-Nr.: 1in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Sanitär:
30 Bäder mit 18 Badewannen und 12 Duschen
ca. 330 m Abwasserleitungen
ca. 1800 m Trinkwasserleitungen
ca. 1250 m Mineralwolledämmung
ca. 550 m Tauwasserdämmung
1 x Tauchwasserpumpenanlage
Lüftung:
ca. 140 m Lüftungsleitungen
71 St. Einzelraumlüfter
2 St. Rohrventilatoren
2 St. Differenzfeuchtemessungen
Los 2 Weßling, Gartenstraße
Los-Nr.: 2in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Sanitär:
21 Bäder mit 9 Badewannen und 12 Duschen
ca. 200 m Abwasserleitungen
ca. 1165 m Trinkwasserleitungen
ca. 565 m Mineralwolledämmung
ca. 600 m Tauwasserdämmung
1 x Tauchwasserpumpenanlage
Lüftung:
ca. 175 m Lüftungsleitungen
35 St. Einzelraumlüfter
4 St. Rohrventilatoren
4 St. Differenzfeuchtemessungen
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.