Detection and analysis apparatus (Германия - Тендер #46225662) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Номер конкурса: 46225662 Дата публикации: 19-09-2023 Сумма контракта: 39 253 915 (Российский рубль) Цена оригинальная: 665 000 (Евро) Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Mirko/Nano CT
Die Universität Freiburg beabsichtigt einen Mirko/Nano CT mit einem Budget von 665.000 EUR netto zu beschaffen.
Die Universität Freiburg beabsichtigt einen Mirko/Nano CT mit einem Budget von 665.000 EUR netto zu beschaffen.
Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes
der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug)
Darstellung der Entwicklung des Umsatzes bezogen auf den Ausschreibungsgegen-stand in den letzten 3
Jahren
Minimum level(s) of standards possibly required:Mindestanforderung für den Umsatz der Bietenden: 900.000,00 €
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer nur zulässig ist, soweit:
der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber der AG unverzüglich gerügt hat, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkenn-bar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der AG gerügt hat,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, spätestens mit Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der AG
gerügt werden,
der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der
Mitteilung der AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Auf die Regelungen in § 160 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer nur zulässig ist, soweit:
der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber der AG unverzüglich gerügt hat, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkenn-bar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der AG gerügt hat,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, spätestens mit Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der AG
gerügt werden,
der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der
Mitteilung der AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Auf die Regelungen in § 160 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.