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Accounting, auditing and fiscal services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #46225501)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Номер конкурса: 46225501
Дата публикации: 19-09-2023
Сумма контракта: 23 021 093 (Российский рубль) Цена оригинальная: 390 000 (Евро)
Источник тендера:


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Регистрация
2023091420231017 10:00Regional or local authorityContract noticeServicesOpen procedureEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsThe most economic tenderGeneral public services01C0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
      Friedrich-Ebert-Ring 14 - 20
      Koblenz
      56068
      Germany
      Telefon: +49 261/3029-1777
      E-Mail: zbl@lbm.rlp.de
      Fax: +49 261/29141-1500
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://lbm.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YY5Y1EYKUC54/documents
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://lbm.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YY5Y1EYKUC54

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Regional- oder Kommunalbehörde
    5. Haupttätigkeit(en):
      Allgemeine öffentliche Verwaltung
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Wirtschaftsprüfungen Landeskrankenhaus (AöR)

        Referenznummer der Bekanntmachung: Z.23-0162
      2. CPV-Code Hauptteil:
        79200000
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        Die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) plant mit diesem Vergabeverfahren - im Auftrag des Landeskrankenhauses (Anstalt des öffentlichen Rechts) - die Organisation und Durchführung von Wirtschaftsprüfungen, d.h. die Prüfung der Jahresabschlüsse 2023 bis 2027 des Landeskrankenhauses (AöR) und seiner Einrichtungen sowie der Tochtergesellschaft conMedico MVZ gGmbH unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2023 ff. nach §§ 316ff. HGB zu vergeben. Die Wirtschaftsprüfungen sollen im Wege eines offenen Verfahrens gemäß §§ 14, 15 VgV, § 119 GWB vergeben werden. Ziel ist der Abschluss eines Vertrages mit einem Unternehmen (dem späteren Auftragnehmer).

      5. Geschätzter Gesamtwert:
        Wert ohne MwSt.: 390 000.00 EUR
      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):
        79210000, 79212000, 79212100, 79212500
      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Landeskrankenhaus (Anstalt des öffentlichen Rechts) Aktienstraße 52 56626 Andernach, Rheinhessen-Fachklinik Alzey Dautenheimer Landstraße 66 55232 Alzey

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Der jährliche Prüfumfang umfasst neben der Prüfung der Jahresabschlüsse auch:

        - die Prüfung nach den Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG;

        - die Prüfung der Einnahmen aus dem Ausgleichsfond gemäß den Vorgaben des § 17a Abs. 7 Satz 2 KHG;

        - die Prüfung der Zuschläge nach § 4 Abs. 11 KHEntG (Hygienezuschlag);

        - die Prüfung des Berichtes zur Umsetzung des Public Corporate Gouvernance Kodex (PCGK) der Landesregierung und

        - die Prüfung und Bestätigung der von der Geschäftsführung vorgelegten Spartenrechnung des Maßregelvollzugs der Rheinhessen-Fachklinik Alzey und der Rhein-Mosel-Fachklinik Andernach.

      5. Zuschlagskriterien:
        Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
      6. Geschätzter Wert:
        Wert ohne MwSt.: 390 000.00 EUR
      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:
        Laufzeit in Monaten: 12
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
        Beschreibung der Verlängerungen:

        Die Vertragsgrundlaufzeit beträgt ein (1) Jahr.

        Die konkrete Beauftragung zur Prüfung des jeweiligen Jahresabschlusses erfolgt jährlich durch den Auftraggeber. Der Vertrag verlängert sich automatisch mit der Bestellung des Wirtschaftsprüfers durch den Auftraggeber (i.d.R. jeweils im Juni nach der Aufsichtsratssitzung für das Folgejahr) um ein (1) weiteres Jahr.

        Die maximale Vertragslaufzeit beträgt fünf (5) Jahre.

      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: jaBeschreibung der Optionen:

        Zusätzlich zu den in den Vergabeunterlagen genannten Prüfungen kann der Auftraggeber auch weitere Prüfungsleistungen zu den in Teil B - Preisblatt vom Bieter einzutragenden Stundensätzen optional beauftragen.

        Es besteht jedoch kein Anspruch des Auftragnehmers auf eine Leistungserbringung im Rahmen von zusätzlichen Prüfungsleistungen. Insbesondere besteht auch keine Mindestabnahmeverpflichtung an zusätzlichen Prüfungsleistungen für den Auftraggeber. Der Auftraggeber ist ebenfalls nicht verpflichtet, die optionalen Leistungen in Höhe der in Teil B - Preisblatt als Kalkulationsgrundlage mitgeteilten "Geschätzten Stundenzahl pro Jahr" abzunehmen. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:

        a) Bescheinigung, Nachweis, dass der Bieter bzw. Bewerber im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist

        b) Der Bieter bzw. Bewerber sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit der Anlage (Eigenerklärung) "Teil A - Eigenerklärungen" zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen.

        c) Der Bieter bzw. Bewerber sowie benannte Unterauftragnehmer haben die Anlage "Teil A - Eigenerklärung Sanktionen EU" mit dem Angebot vorzulegen. Liegt ein Bezug zu Russland vor, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.

        d) Der Bieter bzw. Bewerber hat mit Abgabe des Angebotes einen Nachweis der Eintragung in das Berufsregister der Wirtschaftsprüferkammer gemäß § 40 Abs. 3 Wirtschaftsprüferordnung vorzulegen.

        e) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bietergemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus ist auch "Teil A - Bietergemeinschaft" vollständig ausgefüllt und von allen Mitgliedern handschriftlich unterzeichnet und eingescannt elektronisch vorzulegen.

        e) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat jeder benannte Unterauftragnehmer die unter a), b), c) und d) genannten Unterlagen sowie die Anlage "Teil A - Verfügbarkeitserklärung" (Eigenerklärung) vorzulegen (sämtliche Eigenerklärungen jeweils handschriftlich unterzeichnet und eingescannt). Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben in der Anlage "Teil A - Unterauftragnehmer" anzuführen.

        Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind mit dem Angebot folgende Unterlagen vorzulegen:

        a) Anlage "Teil A - Eigenerklärung Betriebs- u. Berufshaftpflichtversicherung": Erklärung, dass eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung besteht bzw. im Fall der Zuschlagserteilung abgeschlossen und während der Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Der Versicherungsnachweis (Kopie der Police oder aktuelle Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, nicht älter als 6 Monate) ist der Vergabestelle auf Anforderung innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorzulegen.

        b) Anlage "Teil A - Unternehmensdarstellung" (Eigenerklärung): Es sind zwingend Angaben zum Gesamtjahresumsatz und zum Jahresumsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags bezogen auf die letzten 3 Jahre zu machen.

        Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        Mindestanforderung der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden entsprechend den gesetzlichen Regelungen der §§ 54, 44 b Absatz 4 Wirtschaftsprüferordnung (WPO) entspricht und über die folgende Mindestdeckungssumme je Schadensfall, mindestens 2fach maximiert, besteht bzw. im Fall der Zuschlagserteilung abgeschlossen und während der Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird:

        Vermögensschäden mindestens 4.000.000,00 EUR je Schadensfall

        Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:

        a) Der Bieter bzw. Bewerber hat in der Anlage "Teil A - Referenzen" mindestens drei (3) Referenzprojekte über wesentliche Leistungen in letzten drei (3) Jahren anzugeben. Der Auftraggeber berücksichtigt bei der Eignungsprüfung auch Referenzen, die mehr als drei Jahre zurückliegen (§ 46 Abs. 3 VgV).

        b) Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist die Anlage "Teil A - Unternehmensdarstellung" (Eigenerklärung) vorzulegen und folgende Angaben zu machen:

        - zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Beschäftigten / Wirtschaftsprüfer und Führungskräfte für den Zeitraum der letzten 3 Jahre.

        Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        - Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen (Teil A - Referenzen):

        Mindestens eine (1) Referenz muss im Bereich der Jahresabschlussprüfung einer Einrichtung im Gesundheitswesen, mit einem Gesamtjahresumsatz (gemäß Anlage 2 der KHBV (Nr. 1-8)) von über 200 Mio. EUR erbracht worden sein.

        - Mindestanforderung an die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl (Teil A - Unternehmensdarstellung):

        Durchschnittlich mindestens 4 freie/festangestellte Wirtschaftsprüfer im Jahr 2022.

        Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
        Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

        Der Bieter bzw. Bewerber hat mit Abgabe des Angebotes einen Nachweis der Eintragung in das Berufsregister der Wirtschaftsprüferkammer gemäß § 40 Abs. 3 Wirtschaftsprüferordnung vorzulegen.

        Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

        Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit Abgabe des Angebotes die Anlage "Teil A - Tariftreueerklärung" vorzulegen und sich für die Dauer der Wirksamkeit des Vertrages zu verpflichten, die Regelungen des rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetz - LTTG in der jeweils gültigen Fassung (einsehbar z.B. unter: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/) einzuhalten.

        Fehlt die Erklärung bei Angebotsabgabe und wird sie auch nach Aufforderung nicht vorgelegt, so wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen (§ 3 Abs. 1 S. 3 und § 4 Abs. 6 S. 1 LTTG).

        Mit Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügten (besonderen) Vertragsbedingungen an.

        Mit dem Angebot muss der Bieter das vorgesehene Prüfungsteam (Prüfungsmitglieder) im Vorfeld namentlich benennen und in einer Übersicht darstellen. Hieraus muss die Qualifikation des vorgesehenen Prüfungsteams hervorgehen. Der Bieter und spätere Auftragnehmer hat den Auftrag durch den in Teil B - Mitarbeiterprofil des Prüfungsleiters namentlich benannten Prüfungsleiter auszuführen. Der Prüfungsleiter muss mindestens über eine der folgenden Qualifikationen verfügen: Wirtschaftsprüfer und/oder Steuerberater.

        Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
        Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-10-17
      Ortszeit: 10:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-11-30
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-10-17
      Ortszeit: 10:00
  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
      Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiertDie Zahlung erfolgt elektronisch
    3. Zusätzliche Angaben

      Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch im webbasierten "Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz" unter www.vergabe.rlp.de durchgeführt.

      Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz bereitgestellt. Sie können dort u.a. über die Suchfunktion ("Bekanntmachungen finden") und Eingabe der unten stehenden Bekanntmachungs-ID aufgefunden und - ohne vorherige Registrierung - unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Ein anderweitiger Versand der Vergabeunterlagen (z.B. per E-Mail) erfolgt nicht.

      Für die Abgabe von Angeboten ist zwingend eine Registrierung und Freischaltung für den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz erforderlich (§ 9 Abs. 3 VgV).

      Zugelassen sind ausschließlich elektronische Angebote.

      Diese müssen über das sog. Bietertool auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz abgegeben werden (vgl. § 53 Abs. 1 VgV).

      Es sind folgende Möglichkeiten der Abgabe von elektronischen Angeboten zugelassen:

      - Textform ("einfache" elektronische Signatur)

      - Fortgeschrittene elektronische Signatur

      - Qualifizierte elektronische Signatur

      Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist unzulässig!

      Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz zu stellen.

      Die weiteren mit dem elektronischen Angebot vorzulegenden Unterlagen ergeben sich aus der Anlage "Teil A - Liste beizufügender Unterlagen".

      Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

      Bekanntmachungs-ID: CXS2YY5Y1EYKUC54

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
        Stiftsstraße 9
        Mainz
        55116
        Germany
        Kontaktstelle(n): 55116
        Telefon: +49 6131/16-2234
        E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
        Fax: +49 6131/16-2113
        Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
        Vergabeprüfstelle bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
        Willy-Brandt-Platz 3
        Trier
        54290
        Germany
        Kontaktstelle(n): 54290
        Telefon: +49 651/9494-511
        E-Mail: vergabepruefstelle@add.rlp.de
        Fax: +49 651/9494-179
        Internet-Adresse: http://www.add.rlp.de
      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.

        § 160 GWB lautet:

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

        Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.

        § 160 GWB lautet:

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

        Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).

        Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
        Stiftsstraße 9
        Mainz
        55116
        Germany
        Kontaktstelle(n): 55116
        Telefon: +49 6131/16-2234
        E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
        Fax: +49 6131/16-2113
        Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-09-14

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