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Repair and maintenance services of electrical and mechanical building installations (Германия - Тендер #46040261)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Номер конкурса: 46040261
Дата публикации: 12-09-2023
Источник тендера:


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Регистрация
20230907Body governed by public lawContract award noticeServicesOpen procedureEuropean Union, with participation by GPA countriesNot applicableLowest priceOther01C0301
  1. Section I
    1. Name and addresses
      Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
      Fasanenstr. 87
      Berlin
      10623
      Germany
      E-mail: Verdingung@bundesimmobilien.de
    2. Type of the contracting authority:
      Body governed by public law
    3. Main activity:
      Other activity: Immobilienverwertung und -verwaltung
  2. Section II
    1. Scope of the procurement:
      1. Title:

        Wartungs- Inspektions- und anderer Dienstleistungen an Klimasplitgeräten auf diversen Dienstliegenschaften im Großraum Freiburg und Konstanz - VOEK 295-22

        Reference number: VOEK 295-22
      2. Main CPV code:
        50710000, 50710000, 50710000
      3. Type of contract:
        Services
      4. Short description:

        Gegenstand der Ausschreibung sind Wartungs-, Inspektions- und andere Dienstleistungen an Klimasplitgeräten.

      5. Information about lots:
        This contract is divided into lots: yes
      6. Total value of the procurement:
        Value
    2. Description
      1. Title:

        Großraum Freiburg

      2. Additional CPV code(s):
        50710000
      3. Place of performance:
        Main site or place of performance:

        Die Ausführungsorte bei Los 1 sind Dienstliegenschaften an folgenden Standorten:

        79106 Freiburg

        79111 Freiburg

        79115 Freiburg

        79104 Freiburg

        79108 Freiburg

        79576 Weil am Rhein

        79725 Laufenburg

        79539 Lörrach

        79540 Lörrach

        79588 Efringen-Kirchen

        77767 Appenweier

        79650 Schopfheim

        79761 Waldshut-Tiengen

      4. Description of the procurement:

        Gegenstand der Ausschreibung sind Wartungs-, Inspektions- und andere Dienstleistungen an Klimasplitgeräten.

        Der Auftrag umfasst folgende Hauptleistungen:

        -Wartung und Inspektion

        -Prüfung nach DGUV - Vorschrift 4

        -Bereitschaftsdienst / Notdienst

        ---

        Der Auftrag umfasst folgende Bedarfsleistungen:

        -Umstellung auf ein anderes (u. U. recyceltes) Kältemittel

        -Zusätzliche Dichtheitsprüfung bei Auffälligkeiten

        -Störungsbeseitigungen

        -Es werden Zuschlagssätze (in %) für Leistungen außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit vereinbart

        -Es wird eine An- und Abfahrtspauschale für Leistungen, die nicht zusammen mit den turnusmäßigen Leistungen durchgeführt werden, vereinbart

        -Erstellung von Anlagenbücher

        ---

        Der Auftrag umfasst folgenden Leistungsumfang:

        Anzahl der Klimasplittgeräte bei Los 1: 82 Stück

        Anzahl der Klimasplittgeräte bei Los 2: 19 Stück

        ---

        Dem AN werden die im Leistungsverzeichnis mit Leistungsbeschreibung (Anlage B-02) und in der Arbeitskarte (Anlage B-03) bzgl. der Wartung beschriebenen Leistungen übertragen. Die Wartung und Instandsetzung erfolgt mindestens, entsprechend den Vorgaben des Herstellers und gemäß allen gültigen und relevanten Gesetzen, Vorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik.

        ---

        Zudem ist eine Prüfung aller elektrischen Anlagenteile nach DGUV - Vorschrift 4 durchzuführen und zu dokumentieren (mind. einmal in 4 Jahren in Abhängigkeit der letzten Prüfung). Alle dadurch zusätzlich entstehen Kosten sind in einer separaten Position im Leistungsverzeichnis auszupreisen.

        ---

        Der AN ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistungen benötigten Hilfsmittel (z. B. Messgeräte, Werkzeuge), Hilfsstoffe (z. B. Schmier- und Reinigungsmittel) sowie auch geeignete Zugangstechnik (z. B. Leitern) usw. zu stellen bzw. zu liefern. Die Kosten sind, wenn nicht anders angegeben mit den Einheitspreisen abgegolten.

        ---

        Die Wartung ist innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit durchzuführen.

        ---

        Der AN ist verpflichtet, im Zusammenhang mit der Wartung diejenigen Instandsetzungsarbeiten auszuführen, die zur Wiederherstellung des Sollzustandes unerlässlich, nicht ohnehin im Leistungsverzeichnis erfasst sind und den normalerweise zu erwartenden Zeitaufwand für die Wartung nicht erhöhen.

        ---

        Andere Instandsetzungsarbeiten hat der AN auf Anforderung in angemessener Frist auszuführen. Hierfür ist ein gesonderter Vertrag zu schließen. Auf Übertragung dieser Leistungen besteht kein Rechtsanspruch.

        ---

        Der AN ist auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine verpflichtet, Störungen, die die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden, nach Aufforderung zu beseitigen. Er hat die Arbeiten unverzüglich innerhalb und auch außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit (z. B. nachts und an Sonn und Feiertagen) auszuführen.

        ---

        Die Störungsbeseitigung hat der AN durch die Einrichtung einer Bereitschaftszentrale mit Bereitschaftsdienst zu gewährleisten. Für die Entgegennahme von Störmeldungen ist eine einheitliche externe Servicetelefonnummer mit entsprechender Kapazität durch den AN einzurichten. Der AN teilt der AG 3 Wochen vor Leistungsbeginn (01.01.2024) die Servicenummer mit. Nach Meldung einer Störung hat sich der AN innerhalb von 12 Stunden Reaktionszeit einen Überblick zum Anlagenzustand vor Ort zu verschaffen und die Behebung der Störung einzuleiten. Hinsichtlich der Reaktionszeiten sind für den AN zudem grundsätzlich alle gesetzlichen Anforderungen bindend und gelten als vereinbart.Die Zeit zur Störungsbeseitigung schließt an die Reaktionszeit an und bezeichnet den Zeitraum, der für die Beseitigung der Störung durch den AN erforderlich ist. Der AN verpflichtet sich, die Zeit zur Beseitigung der Störung durch geeignete Maßnahmen so kurz wie nur möglich zu halten. Sollten dabei aus anlagenspezifischen Gründen nicht hinnehmbare Verzögerungen auftreten, ist innerhalb dieses Zeitraumes eine Störungsanalyse zu erstellen und an die von der AG genannte Stelle zu übermitteln.Kostenauslösende Maßnahmen zu Lasten der AG, z. B. bei Überschreitung der vereinbarten Arbeitszeit oder Materialpreisgrenzen, sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung oder bei vorliegender Dringlichkeit nach mündlicher (telefonischer) Zustimmung der AG durchzuführen. Die mündliche Vereinbarung ist von der AG sofort in Textform zu bestätigen.Nur in Notfällen kann der AN auch kostenauslösende Maßnahmen ausführen, soweit dies nach seinem pflichtgemäßen Ermessen unerlässlich ist. Es gelten hierfür die Grundsätze der Geschäftsführung ohne Auftrag. Er hat der AG über solche Maßnahmen unverzüglich schriftlich unter Angabe der Kostenpositionen und mit ausführlicher Begründung der Notwendigkeit zu berichten.Für jede Störungsbeseitigung ist ein Protokoll zu erstellen und von dem für die Störungsbeseitigung Verantwortlichen zu unterzeichnen. Die Protokolle sind den Leistungsnachweisen beizufügen.

        ---

        Weitere Angaben sind dem Vertrag, den dazu beiliegenden Anlagen und dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.

      5. Award criteria:
      6. Information about options:
        Options: no
      7. Information about European Union funds:
        The procurement is related to a project and/or programme financed by European Union funds: no
      8. Additional information:
      9. Title:

        Großraum Konstanz

      10. Additional CPV code(s):
        50710000
      11. Place of performance:
        Main site or place of performance:

        Die Ausführungsorte bei Los 2 sind Dienstliegenschaften an folgenden Standorten:

        78464 Konstanz

        78462 Konstanz

        78239 Rielasingen-Worblingen

        78244 Gottmadingen

        78194 Immendingen

        78652 Deißlingen

        78224 Singen

        78176 Blumberg

        79771 Klettgau

      12. Description of the procurement:

        Gegenstand der Ausschreibung sind Wartungs-, Inspektions- und andere Dienstleistungen an Klimasplittgeräten.

        Der Auftrag umfasst folgende Hauptleistungen:

        -Wartung und Inspektion

        -Prüfung nach DGUV - Vorschrift 4

        -Bereitschaftsdienst / Notdienst

        ---

        Der Auftrag umfasst folgende Bedarfsleistungen:

        -Umstellung auf ein anderes (u. U. recyceltes) Kältemittel

        -Zusätzliche Dichtheitsprüfung bei Auffälligkeiten

        -Störungsbeseitigungen

        -Es werden Zuschlagssätze (in %) für Leistungen außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit vereinbart

        -Es wird eine An- und Abfahrtspauschale für Leistungen, die nicht zusammen mit den turnusmäßigen Leistungen durchgeführt werden, vereinbart

        -Erstellung von Anlagenbücher

        ---

        Der Auftrag umfasst folgenden Leistungsumfang:

        Anzahl der Klimasplittgeräte bei Los 1: 82 Stück

        Anzahl der Klimasplittgeräte bei Los 2: 19 Stück

        ---

        Dem AN werden die im Leistungsverzeichnis mit Leistungsbeschreibung (Anlage B-02) und in der Arbeitskarte (Anlage B-03) bzgl. der Wartung beschriebenen Leistungen übertragen. Die Wartung und Instandsetzung erfolgt mindestens, entsprechend den Vorgaben des Herstellers und gemäß allen gültigen und relevanten Gesetzen, Vorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik.

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        Zudem ist eine Prüfung aller elektrischen Anlagenteile nach DGUV - Vorschrift 4 durchzuführen und zu dokumentieren (mind. einmal in 4 Jahren in Abhängigkeit der letzten Prüfung). Alle dadurch zusätzlich entstehen Kosten sind in einer separaten Position im Leistungsverzeichnis auszupreisen.

        ---

        Der AN ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistungen benötigten Hilfsmittel (z. B. Messgeräte, Werkzeuge), Hilfsstoffe (z. B. Schmier- und Reinigungsmittel) sowie auch geeignete Zugangstechnik (z. B. Leitern) usw. zu stellen bzw. zu liefern. Die Kosten sind, wenn nicht anders angegeben mit den Einheitspreisen abgegolten.

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        Die Wartung ist innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit durchzuführen.

        ---

        Der AN ist verpflichtet, im Zusammenhang mit der Wartung diejenigen Instandsetzungsarbeiten auszuführen, die zur Wiederherstellung des Sollzustandes unerlässlich, nicht ohnehin im Leistungsverzeichnis erfasst sind und den normalerweise zu erwartenden Zeitaufwand für die Wartung nicht erhöhen.

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        Andere Instandsetzungsarbeiten hat der AN auf Anforderung in angemessener Frist auszuführen. Hierfür ist ein gesonderter Vertrag zu schließen. Auf Übertragung dieser Leistungen besteht kein Rechtsanspruch.

        ---

        Der AN ist auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine verpflichtet, Störungen, die die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden, nach Aufforderung zu beseitigen. Er hat die Arbeiten unverzüglich innerhalb und auch außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit (z. B. nachts und an Sonn und Feiertagen) auszuführen.

        ---

        Die Störungsbeseitigung hat der AN durch die Einrichtung einer Bereitschaftszentrale mit Bereitschaftsdienst zu gewährleisten. Für die Entgegennahme von Störmeldungen ist eine einheitliche externe Servicetelefonnummer mit entsprechender Kapazität durch den AN einzurichten. Der AN teilt der AG 3 Wochen vor Leistungsbeginn (01.01.2024) die Servicenummer mit. Nach Meldung einer Störung hat sich der AN innerhalb von 12 Stunden Reaktionszeit einen Überblick zum Anlagenzustand vor Ort zu verschaffen und die Behebung der Störung einzuleiten. Hinsichtlich der Reaktionszeiten sind für den AN zudem grundsätzlich alle gesetzlichen Anforderungen bindend und gelten als vereinbart.Die Zeit zur Störungsbeseitigung schließt an die Reaktionszeit an und bezeichnet den Zeitraum, der für die Beseitigung der Störung durch den AN erforderlich ist. Der AN verpflichtet sich, die Zeit zur Beseitigung der Störung durch geeignete Maßnahmen so kurz wie nur möglich zu halten. Sollten dabei aus anlagenspezifischen Gründen nicht hinnehmbare Verzögerungen auftreten, ist innerhalb dieses Zeitraumes eine Störungsanalyse zu erstellen und an die von der AG genannte Stelle zu übermitteln.Kostenauslösende Maßnahmen zu Lasten der AG, z. B. bei Überschreitung der vereinbarten Arbeitszeit oder Materialpreisgrenzen, sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung oder bei vorliegender Dringlichkeit nach mündlicher (telefonischer) Zustimmung der AG durchzuführen. Die mündliche Vereinbarung ist von der AG sofort in Textform zu bestätigen.Nur in Notfällen kann der AN auch kostenauslösende Maßnahmen ausführen, soweit dies nach seinem pflichtgemäßen Ermessen unerlässlich ist. Es gelten hierfür die Grundsätze der

        Geschäftsführung ohne Auftrag. Er hat der AG über solche Maßnahmen unverzüglich schriftlich unter Angabe der Kostenpositionen und mit ausführlicher Begründung der Notwendigkeit zu berichten.Für jede Störungsbeseitigung ist ein Protokoll zu erstellen und von dem für die Störungsbeseitigung Verantwortlichen zu unterzeichnen. Die Protokolle sind den Leistungsnachweisen beizufügen.

        ---

        Weitere Angaben sind dem Vertrag, den dazu beiliegenden Anlagen und dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.

      13. Award criteria:
      14. Information about options:
        Options: no
      15. Information about European Union funds:
        The procurement is related to a project and/or programme financed by European Union funds: no
      16. Additional information:
  3. Section IV
  4. Description:
    1. Type of procedure:
      Open procedure
    2. Information about a framework agreement or a dynamic purchasing system:
    3. Information about electronic auction:
    4. Information about the Government Procurement Agreement (GPA):
      The procurement is covered by the Government Procurement Agreement: yes
  5. Administrative information:
    1. Previous publication concerning this procedure:
      Notice number in the OJ S: 2023/S 108-338281
    2. Information about termination of dynamic purchasing system:
    3. Information about termination of call for competition in the form of a prior information notice:
  • Section V
    1. Contract No: VOEK 295-22
      Lot No: 1
      Title:

      Großraum Freiburg

  • Section VI
    1. Additional information

      Mit dem Angebot sind einzureichen:

      1. Angebotsschreiben (Anlage B-01), Firma und Name des Erklärenden in lesbarer Form (Textform) möglich ist auch die fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur

      2. Vordruck „Leistungsverzeichnis“ (Anlage B-02) des jeweiligen Loses, ausgefüllt

      3. Vordruck „Bieterauskunft und Eingungskriterien“ (Anlage B-03), ausgefüllt

      4. Vordruck "Ergänzende Bieterauskunft mit Eigenerklärungen zu einem etwaigen Bezug des Bieters zu Russland"(Anlage B-03.1), ausgefüllt

      5. Formblatt „Grundlagen der Angebotskalkulation“ (Anlage B-04) oder die Preisgleitklausel (Anlage C-04) des jeweiligen Loses, ausgefüllt

      6. Bietergemeinschaftserklärung (Anlage B-05), ausgefüllt (sofern zutreffend)

      7. Bei Einzelunternehmen ist ein Nachweis der Gewerbeanmeldung oder ein Auszug aus dem jeweiligen Berufsregisters einzureichen

      8. Nachweis der Betriebs-Haftpflichtversicherung

      ---

      Erst auf gesonderte Aufforderung der Auftraggeberin sind einzureichen:

      1. Vordruck „Erklärung zu Unterauftragnehmern“ (Anlage B-06, Seite 1), und „Verpflichtungserklärung zu Unterauftragnehmern“ (Anlage B-06, Seite 2)

      2. Vordruck „Erklärung zur Eignungsleihe“ (Anlage B-06, Seite 3), und „Verpflichtungserklärung Eignungsleihe“ (Anlage B-06, Seite 4)

      3. Bieterauskunft mit Eigenerklärungen (Anlage B-03) und Nachweise für alle weiteren Unternehmen bei Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmern und bei Eignungsleihe

      4. Nachweis: Fachkraft für das Betreiben von Kälteanlagen, Wärmepumpen und Kühleinrichtungen gemäß DGUV Regel 100-500, Kap. 2.35

      5. Nachweis: Elektrotechnische Fachkraft (für Arbeiten an Elektroanlagen gem. DGUV Vorschrift 4 oder DIN VDE 0105-100)

      6. Nachweis: Befähigte Person gem. TBRS1203 (für Prüfleistungen an ortsfesten elektrischen Anlagen gem. DIN VDE 0105-100)

      ---

      Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z.T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 2022/576 als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10 % des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bieter die Anlage B-03.1 „Ergänzende Bieterauskunft mit Eigenerklärungen zu einem etwaigen Bezug des Bieters zu Russland“ auszufüllen und zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe Plattform einzureichen.

      ---

      Es wird keine Ortsbesichtigung angeboten.

      ---

      Für den Datenaustausch von Leistungsverzeichnissen nach GAEB (Datenart 83 Angebotsanforderung,Datenart 84 Angebotsabgabe), gilt folgendes: Leistungsverzeichnisse [DA 83 (Angebotsanforderung)] sind den Vergabeunterlagen beigefügt. Bei Angebotsabgabe ist neben der Textform des Leistungsverzeichnisses (in .pdf) nach Möglichkeit auch eine Datei nach DA 84 (Angebotsabgabe) beizufügen. Auch bei erfolgtem Datenaustausch nach GAEB bleibt die Textform immer Vertragsgrundlage. Punktfolgen in den Beschreibungen des Leistungsverzeichnisses sind unbedingt vom Bieter auszufüllen (auch geforderte Hersteller-/ Typangaben), sofern nicht von der AG vorgegeben.

      ---

      Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Der Nachweis der Eignung/des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch Präqualifikation erbracht werden.

      ---

      Im Leistungsverzeichnis müssen alle Preise und sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten sein. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots.

      ---

      Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Ist das nicht der Fall, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Den der Angebotskalkulation zugrunde gelegten Tariflohn haben die Bieter im Vordruck „Grundlagen der Angebotskalkulation“ (Anlage B-04) oder optional im Formular Preisgleitklausel (Anlage C-04) des jeweiligen Loses einzutragen.

      ---

      Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.

      ---

      Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt (Gewichtung 100% Preis).

      ---

      Bei Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe) sind diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin „www.bundesimmobilien.de/datenschutz“ vor Angebotsabgabe durch den Bieter zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren.

      ---

      Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens drei Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.

      ----

      Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.

      ----

      Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Bei Abgabe eines Festpreises ist vom Bieter das Formular „Grundlagen der Angebotskalkulation“ (Anlage B-04) oder optional das Formular Preisgleitklausel (Anlage C-04) des jeweiligen Loses auszufüllen, dass für eine erste Prüfung herangezogen wird. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot ausgeschlossen werden.

      ----

      Fragen zu den Vergabeunterlagen sind nur über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 23.08.2023 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Die Bieter haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Bieter werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.

      ---

      Bei technischen Fragen zur evergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:

      Telefon: +49 (0) 22899-610-1234

      Mail: ticket@bescha.bund.de

      Geschäftszeiten:

      Montag bis Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr

      Freitag 08:00 - 14:00 Uhr

    2. Procedures for review
      1. Review body
        Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
        Villemombler Straße 76
        Bonn
        53123
        Germany
        Telephone: +49 228-94990
        Fax: +49 228-9499163
      2. Body responsible for mediation procedures

      3. Service from which information about the review procedure may be obtained

        Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).

        Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
        Ellerstraße 56
        Bonn
        53119
        Germany
    3. Date of dispatch of this notice
      2023-09-07

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