Electrical wiring and fitting work (Германия - Тендер #46040214) | ||
| ||
| Для перевода текста тендера на нужный язык воспользуйтесь приложением: | ||
Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Städtisches Krankenhaus Kiel gGmbH Номер конкурса: 46040214 Дата публикации: 12-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
||
Verg.-Nr. 56 - Energieversorgung
Reference number: A/HS6/442/23Auf dem Gelände des städtischen Krankenhauses Kiel ist eine Erweiterung im Bereich der ehemaligen
Kinderklinik geplant. Das Bestandsgebäude wird komplett abgebrochen und der Neubau erfolgt dann mit
kompletter neuer Gründung.
Gemäß Bestandsunterlagen aus dem Jahre 1985 (Haus 8) geht hervor, dass der vom Teilabbruch betroffene Gebäudeteil als Haus 6 bezeichnet wird und durch eine Gebäudefuge bzw. Dehnfuge vom restlichen Gebäude getrennt ist.
24116 Kiel
Städtisches Krankenhaus Kiel gGmbH
Chemnitzstraße 33
- 2 Stk. Mittelspannungsschaltanlagen mit Umschlussarbeiten im laufenden Betrieb und Demontage der Altanlage
- ca. 250 m Mittelspannungskabel
- 6 Stk. Niederspannungsschaltanlagen bis 3200 A, beziehungsweise 1 Stück bis 5000 A
- ca. 2500 m Kabelsysteme 4 × 300/150QMM mit erforderlichen Kabeltrassen
- 6 Räume mit neuem Doppelboden ausstatten, Erdarbeiten für Verlegung Mittelspannungskabel, Leerrohre und Meldekabel, LWL, Verkabelung und Netzwerkverkabelung für Mittelspannungsschutzsysteme und Steuerungen
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
- Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet/die Eröffnung beantragt/mangels Masse abgelehnt/ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet
- Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder die Eigenerklärung gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung)
nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124
angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Eigenerklärung VHB 124 sowie nach Aufforderung die
Erklärungen und Bescheinigungen gemäß Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Bauleistungen und andere Leistungen betreffend, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder die Eigenerklärung gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung)
nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124
angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Eigenerklärung VHB 124 sowie nach Aufforderung die
Erklärungen und Bescheinigungen gemäß Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen..
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- 124
- Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
- Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder die Eigenerklärung gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung)
nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124
angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Eigenerklärung VHB 124 sowie nach Aufforderung die
Erklärungen und Bescheinigungen gemäß Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen..
Hinweis zum Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH), §4 Vergabemindestlohn, repräsentative Tarifverträge: Es wird besonders auf die verpflichtende Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns in §4 verwiesen (Formblatt 251).
Das Mindeststundenentgeld von 9,99 € brutto ist auch von sämtlichen Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitnehmern einzuhalten.
Am 09. 04. 2022 ist im Rahmen des 5. EU-Sanktionspaketes die Verordnung (EU/2022/5766) in Kraft getreten. Verordnungen gelten unmittelbar und müssen, anders als Richtlinien, nicht in nationales Recht umgesetzt
werden. Art. 5k der Verordnung sieht für die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen oberhalb der Schwellenwerte sowie für einzelne Bereichsausnahmen ab dem 09.04.2022 ein Verbot einer Beauftragung
von russischen Staatsangehörigen oder in Russland niedergelassenen natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen vor.
Ort: Städtisches Krankenhaus Kiel GmbH, Chemnitzstraße 33, 24116 Kiel.
Information about authorised persons and opening procedure:Es sind keine Bieter zugelassen. Die Angebote sind ausschließlich elektronisch abzugeben. (Nähere Angaben Formblatt 211)
Es sind keine Bieter zugelassen. Die Angebote sind ausschließlich elektronisch abzugeben. (Nähere Angaben Formblatt 211)
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist
außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist
außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).