Feasibility study, advisory service, analysis (оригинал извещения) (Германия - Тендер #46040189) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Landkreis Harz - Fachdienst Zentrale Vergabestelle Номер конкурса: 46040189 Дата публикации: 12-09-2023 Сумма контракта: 599 138 703 (Российский рубль) Цена оригинальная: 10 150 000 (Евро) Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Wirtschaftlichkeitsanalyse zur Einführung eines On-Demand-Verkehrs im Landkreis Harz
Referenznummer der Bekanntmachung: EU LÖ 090/23Aufgrund dieser Ausgangssituation soll mit der Wirtschaftlichkeitsanalyse/ Voranalyse ermittelt werden, ob der On-Demand-Verkehr für den schwach nachgefragten Raum und/oder Zeiten den ÖPNV eine Verbesserung darstellt.
Zur Erreichung des Ziels sind die im Leistungsverzeichnis dargestellten Funktionen und Leistungsumfänge zu erbringen.
Landkreis Harz
Aufgrund dieser Ausgangssituation soll mit der Wirtschaftlichkeitsanalyse/ Voranalyse ermittelt werden, ob der On-Demand-Verkehr für den schwach nachgefragten Raum und/oder Zeiten den ÖPNV eine Verbesserung darstellt.
Zur Erreichung des Ziels sind die im Leistungsverzeichnis dargestellten Funktionen und Leistungsumfänge zu erbringen.
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=536654&criteriaId=32405
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=536654&criteriaId=32404
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=536654&criteriaId=32403
---rein elektronisches Verfahren---
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Landkreis Harz - Fachdienst Zentrale Vergabestelle