Call centre (Германия - Тендер #46040080) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: 21577Stadt Frankfurt am Main, Volkshochschule Номер конкурса: 46040080 Дата публикации: 12-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Übernahme des Telefonservices der VHS Frankfurt
Reference number: 43-2023-00010Übernahme des Telefonservice der VHS Frankfurt durch einen externen Anbieter von Informationsdienstleistungen. Beratung, Anmeldung, Information und Auskunft.
Volkshochschule Frankfurt am Main
Sonnemannstraße 13
60314 Frankfurt
Übernahme des Telefonservice der VHS Frankfurt durch einen externen Anbieter von Informationsdienstleistungen. Beratung, Anmeldung, Information und Auskunft im Rahmen der Servicezeiten Montag - Freitag 09.00 bis 20.00 Uhr.
Der Leistungszeitraum beträgt mindestens 2 Jahre (siehe Positionen 1 bis 3 im Leistungsverzeichnis). Es besteht die Option maximal zweimal jeweils um ein Jahr den Leistungszeitraum zu verlängern (siehe Positionen 4 bis 9 Leistungsverzeichnis). Für die Angebotswertung werden nur Angebote berücksichtigt, bei denen alle neun Positionen des Leistungsverzeichnisses ausgefüllt sind!
Für die Auflistung und Beschreibung der einzureichenden Erklärungen und Nachweise wird auf das Dokument "Verzeichnis_Erklärungen_Nachweise_05.09.2023" verwiesen:
1. Angabe des Gesamtumsatzes und des Umsatzes für die zu vergebenden Leistungen entsprechend der Dienstleistungen des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020, 2021 und 2022)
2. Erklärung über die Anzahl des Gesamtpersonals der letzten drei Geschäftsjahre (2020, 2021 und 2022) und die Anzahl der Mitarbeiter/innen, die in den letzten drei Geschäftsjahren für entsprechende Dienstleistungen eingesetzt worden sind
3. Erklärung über die Anzahl der bearbeiteten Anrufe in den letzten drei Geschäftsjahren (2020, 2021 und 2022)
4. Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall mit einer Deckungssumme je Schadensereignis von mindestens 2.500.000,- € für Personenschäden, 2.500.000,- € für Sachschäden, 5.000,- € für Obhutsschäden, alles 2-fach max. p.a.
Der Nachweis ist entweder durch eine Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherung mit den genannten Deckungssummen zu erbringen, oder durch die Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitzustellen.
Für die Auflistung und Beschreibung der einzureichenden Erklärungen und Nachweise wird auf das Dokument "Verzeichnis_Erklärungen_Nachweise_05.09.2023" verwiesen:
1. Abgabe Organigramm Unternehmensstruktur des Bieters/jedes Mitglieds der Bietergemeins
2. Angabe von min. 3 geeigneten Referenzenprojekten, davon min. eines als Dienstleister im Bereich der Erwachsenbildung (Volkshochschulen, Sprachschulen, Einrichtungen zur Integration Erwachsener und geeignet vergleichbare Institutionen) der letzten drei Jahre. Die Mindestdauer abgeschlossener Referenzprojekte muss mindestens ein Jahr betragen. Die Mindestdauer laufender Referenzprojekte muss mindestens ein Jahr zum Zeitpunkt der Submission sein. Der Mindestumfang jedes Referenzprojektes muss je Jahr 30.000 Anrufe betragen.
Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigungen zum Nachweis der ordnungsgemäßen Gewerbeanmeldung /Gewerbeummeldung bzw. Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bieters/jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft.
entfällt
entfällt
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).