Environmental decontamination services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #46039919) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadtentwässerung Frankfurt am Main Номер конкурса: 46039919 Дата публикации: 12-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Rahmenvereinbarung für Spezialreinigungsarbeiten
Referenznummer der Bekanntmachung: SEF-2023-0050Diverse Reinigungsarbeiten im Bereich der SEVA Sindlingen
Stadtentwässerung Frankfurt am Main
Sindlingen
Roter Weg 4
65931 Frankkfurt am Main
Durchführung von Spezialreinigungsarbeiten an:
-allen betriebstechnischen Anlagen und Einrichtungen zur Abwasserbehandlung -Anlagen zur Klärschlammbehandlung und thermischen Klärschlammverwertung und Rauchgasreinigung
-Maschinen, Apparaten, Rohrleitungen, Isolierungen von unterschiedlichen Materialien
-elektrischen Einrichtungen
-Gebäudeteilen
Jährliche Verlängerung; max. 4 Jahre
-Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder einen Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung.
-DIN ISO 9001 Zertifizierung
- Betriebshaftpflichtversicherung für Personen und Sachschäden sowie Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 2.500.000 Euro
-Angabe von drei Referenzen aus den letzten drei Geschäftsjahren in vergleichbarem Umfang. (siehe Formblatt "SEF_LD_124-4 Referenzen Unternehmen.pdf")
- DIN ISO 9001 Zertifizierung
- Unterweisung des Personals gemäß DGUV 22 (Abwassertechnische Anlagen)
- Zertifikat zum Fachbetrieb nach WHG
- Zertifikat zum Entsorgungsfachbetrieb
entfällt
2027
entfällt
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt